RN/43
12.38
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke sehr, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Ja, wir haben hier eine Gesetzesänderung des Nationalfondsgesetzes vor uns liegen, die ihren Ausgang in einem Initiativantrag der Grünen genommen hat. Ich möchte aber hier auch ganz klar sagen, dass die Regierungsparteien genau diesen Antrag aufgegriffen haben und so abgeändert haben, dass sich darin vier Parteien wiederfinden können. Wir haben da einen Kompromissvorschlag gefunden, es war viel Arbeit, dass dies auch so gelingen konnte, und ich möchte mich auch bei allen Vertretern bedanken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte aber hier auch klarstellen, dass sich die Regierungsparteien bereits im Regierungsprogramm auf eine Novellierung des Gesetzes verständigt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir vom Nationalfondsgesetz sprechen, dann meinen wir das Nationalfondsgesetz für die Opfer des Nationalsozialismus. In diesem Gesetz wird als Ziel nämlich definiert, „die besondere Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen“. Die derzeitige Gesetzeslage schaut so aus, dass der Präsident des Nationalrates kraft seines Amtes ex lege auch Vorsitzender des Kuratoriums des Nationalfonds ist. Was diese Gesetzesnovelle macht, ist: Sie bricht mit diesem Automatismus. In Zukunft kann sich der Präsident des Nationalrates dauerhaft oder auch für bestimmte Zeit vertreten lassen. Das wäre mit der derzeitigen Rechtslage nicht möglich gewesen, das hat auch der Rechts- und Wissenschaftliche Dienst des Parlaments bestätigt.
Daher schaffen wir eine Vertretungsmöglichkeit. Wir schaffen aber auch die Möglichkeit, dass der Hauptausschuss auf Vorschlag des Kuratoriums den Zweiten Präsidenten oder auch die Dritte Präsidentin des Nationalrates zum Vorsitzenden oder zur Vorsitzenden des Kuratoriums wählen kann. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Lukas Hammer [Grüne].)
Ich möchte betonen, es geht hier wirklich ausschließlich um den Nationalfonds, es geht um den Vorsitz des Kuratoriums. Ich halte es für wichtig, das hier klarzustellen, weil die FPÖ ja so tut, als ob die Position des Parlamentspräsidenten allgemein zur Disposition stehen würde, und sich wieder einmal in der Opferrolle sieht.
Herr Kollege Tschank, wenn Sie sagen, dass diese Novelle ein Anschlag auf die rechtsstaatlichen Prinzipien wäre, dann frage ich mich wirklich, was Sie für ein eigenartiges Verständnis von rechtsstaatlichen Prinzipien haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte Ihnen nur eines sagen: Diese Vertretungsmöglichkeit, die wir geschaffen haben, haben wir ja nicht zuletzt auch deswegen geschaffen, weil wir den Parlamentspräsidenten Walter Rosenkranz beim Wort genommen haben, der ja in seiner Antrittsrede gesagt hat, er wäre bereit, zur Seite zu treten, wenn es Bedenken gegen seine Person gebe. Also lassen Sie den Worten Taten folgen! Wir nehmen seine Ankündigung sehr ernst und schaffen die gesetzliche Möglichkeit, die es eben bisher nicht gegeben hat, nämlich dass er sich vertreten lassen kann.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, beim Nationalfonds geht es um unsere historische Verantwortung. Daher ist dieser Bereich natürlich ein sehr heikler und sehr sensibler Bereich. Und der Hintergrund für diese Regelung ist ja kein Geheimnis: Es gibt berechtigte Kritik am Parlamentspräsidenten Walter Rosenkranz, insbesondere auch von den Opferschutzverbänden. In der Stellungnahme der Israelitischen Kultusgemeinde wird ja zu Recht auch die deutschnationale Burschenschaft angeführt, in welcher der Präsident Mitglied ist. Die Libertas war die erste schlagende Verbindung in Österreich, die im 19. Jahrhundert den Arierparagrafen eingeführt hat. (Abg. Stefan [FPÖ]: Falsch!) Oder: die Hervorhebung eines Nazikünstlers; sich zu 100 Prozent hinter einen Büroleiter zu stellen, bei dem der Verdacht besteht, dass er NS-Devotionalien bei sich versteckt haben könnte – und, und, und.
Natürlich werden Sie vonseiten der FPÖ versuchen, das kleinzureden, und wenig Einsicht zeigen, das weiß ich schon, aber wir als Abgeordnete, wir tragen eine historische Verantwortung den Opfern des Nationalsozialismus gegenüber (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen) und wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Nationalfonds seinen Aufgaben nachkommen und ordentlich arbeiten kann. Und wenn Opferschutzverbände Beschlüsse fassen, in denen sie festlegen, dass sie nicht mehr an den Sitzungen teilnehmen können, solange diese von Walter Rosenkranz geleitet werden, dann können wir dies nicht ignorieren und einfach hinnehmen, dann sind wir gefordert, zu handeln, und mit dieser Novelle tun wir das auch. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Jemand, der dem österreichischen Nationalfonds vorsteht, muss eine politische Sensibilität an den Tag legen und der gesellschaftspolitischen Verantwortung im Hinblick auf die Opfer des Nationalsozialismus gerecht werden. Mit dieser Gesetzesnovelle tragen wir unserer historischen Verantwortung Rechnung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)
12.43
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.