RN/45
12.48
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich sehr, heute hier sprechen zu können, denn wir beschließen heute eine Gesetzesänderung, die ihren Ausgang bei der konstituierenden Sitzung dieser XXVIII. Gesetzgebungsperiode genommen hat.
Damals wurde Walter Rosenkranz von einer Mehrheit in diesem Parlament zum Nationalratspräsidenten gewählt, und zwar mit Stimmen der ÖVP, der Sozialdemokratie und der NEOS – und das trotz seiner Aussage, dass er sich als Parteisoldat der Freiheitlichen Partei versteht, trotz seiner äußerst fragwürdigen Kommentierung von hochrangigen Nationalsozialisten.
Wir haben immer davor gewarnt und darauf hingewiesen, dass Walter Rosenkranz als Nationalratspräsident ungeeignet ist. Und über 20 000 Menschen in Österreich haben auch unsere Petition unterzeichnet, die sich gegen Walter Rosenkranz an der Spitze des Nationalrates ausgesprochen hat. (Beifall bei den Grünen.)
Unsere Bedenken, die Bedenken der IKG, die Bedenken aller Menschen, die diese Petition unterzeichnet haben, wurden von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, jedenfalls von Teilen von Ihnen, aber in den Wind geschlagen. Und dann, nachdem er gewählt worden war und sich genau so verhalten hat, wie es zu erwarten war, kam das große Jammern. Als er mit einer FPÖ-Delegation alleine Viktor Orbán empfangen hat, zum Beispiel, und dafür seine Position als Nationalratspräsident missbraucht hat oder als er die EU-Fahne abmontiert hat, da hieß es dann aus den anderen Parteien, man hätte sich nicht erwartet, dass er sich so unpassend verhalten würde. Da war es aber leider schon zu spät.
Walter Rosenkranz ist schlagender deutschnationaler Burschenschafter der Libertas, ausgerechnet jener Burschenschaft, die in der Monarchie als erste einen sogenannten Arierparagrafen eingeführt hat, um Jüdinnen und Juden auszuschließen. Es ist an Zynismus kaum zu überbieten, dass Walter Rosenkranz als Nationalratspräsident dem Nationalfonds vorstehen würde und somit für Entschädigungszahlungen an NS-Opfer oder für den Gedenkdienst zuständig sein soll.
Wir haben daher damals, vor fünf Monaten, einen Antrag eingebracht, den wir heute in leicht abgeänderter Form gemeinsam beschließen werden, und das ist gut so. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: Bravo!)
Der Antrag sieht vor, dass Walter Rosenkranz der Vorsitz entzogen werden kann. Er kann ihn auch freiwillig zurücklegen, aber wie zu erwarten war, gibt es trotz wortreicher Ankündigungen seinerseits bis jetzt keinerlei Hinweise darauf, dass der Präsident diesen Schritt auch tatsächlich setzen wird. Deshalb ist es gut, dass – statt ihm – eine Mehrheit der vom Nationalrat in den Nationalfonds nominierten Personen diesen Schritt erzwingen kann und jemanden anderen, jemanden Untadeligen, den Zweiten Präsidenten oder die Dritte Präsidentin, mit dieser wichtigen Funktion betrauen kann. (Beifall bei den Grünen.)
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Regierungsparteien bedanken. Es ist gut, dass dieses Anliegen im Regierungsprogramm festgehalten wurde, und es ist gut, dass wir nun eine gemeinsame Lösung und die notwendige Verfassungsmehrheit dafür gefunden haben, um Walter Rosenkranz von diesem Vorsitz im Kuratorium des Nationalfonds fernzuhalten. Ich warte noch darauf, wie er reagieren wird. Er wohnt dieser Debatte, soweit ich sehen kann, auch nicht bei. (Abg. Kogler [Grüne]: Er wird seinen Fernseher schon eingeschaltet haben!) All das ist für mich ein Hinweis darauf, dass er seine eigenen Worte nicht ernst nimmt, dass er die Anmerkungen der IKG und die Bedenken der IKG nicht ernst nimmt und dass er damit eigentlich die Opfer des Nationalsozialismus ein weiteres Mal verhöhnt.
Ich bin froh, dass wir das heute beschließen. Vielen Dank an alle vier Parteien, die dies möglich gemacht haben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
12.52
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Minnich.