RN/47
12.56
Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist viel gesprochen worden und ich glaube, ich brauche nicht zu wiederholen, welche Bedeutung der Nationalfonds hat, welche Bedeutung er auch für uns als Nationalrat hat, welcher Stellenwert ihm zukommt, natürlich auch gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Ich möchte das alles gar nicht wiederholen, denn es ist ja diesbezüglich schon viel Richtiges gesagt worden.
Wir ziehen heute die Schlüsse aus einem konkreten Verhalten unseres Nationalratspräsidenten. Insofern stimmt der Begriff Anlassgesetzgebung wahrscheinlich sogar, denn er gibt einen Anlass für die Notwendigkeit, dieses Gesetz zu ändern: einerseits aufgrund seiner eigenen Ankündigung, auf die schon mehrmals hingewiesen worden ist, selbstverständlich zur Seite zu treten, wenn er dies tun kann – wir werden sehen, ob er es tut; mit diesem Gesetz räumen wir ihm diese Möglichkeit ein. Aber er gibt leider auch Anlass durch ein Verhalten, das jedenfalls dazu geführt hat, dass wir daran Kritik üben, und das vor allem auch – und das ist viel wichtiger – den Opferverbänden Anlass gegeben hat, daran Kritik zu üben.
Es ist halt keine Selbstverständlichkeit, dass man hochrangige Nationalsozialisten als Leistungsträger bezeichnet. Es ist halt keine Nebensächlichkeit, wenn man tatsächlich in seinem Kabinett, in seinem Büro einen Mitarbeiter hat, dem schlussendlich eine sehr starke Nähe zur rechtsextremen Szene nachgewiesen werden konnte oder gegen den zumindest derzeit entsprechende Ermittlungen laufen, und man sich da völlig kritiklos hinter ihn stellt.
Daher gibt es für uns den Anlass, dieses Gesetz zu ändern, um letztendlich die entsprechende Möglichkeit einzuräumen.
Ein zweiter Begriff – und den finde ich auch immer wirklich besonders bemerkenswert –, der vom Redner der FPÖ hier ebenfalls verwendet wurde, ist jener, dass dieses Vorgehen, dass vier Parteien sich auf einen Antrag geeinigt haben, „antidemokratisch“ sei. Also was antidemokratisch sein soll, wenn es eine klare Mehrheit gibt, frage ich mich. Man kann sagen: Ja, wir hätten es auch gerne zu fünft gemacht, aber es nimmt sich halt eine Partei in dieser Frage aus dem Spiel. Antidemokratisch ist es nicht. Erkundigen Sie sich vielleicht einmal bei Ihren Kollegen Ragger oder Darmann, wie antidemokratisches Verhalten funktioniert, nämlich zum Beispiel so, dass man im Jahr 2012 zwölf Mal Landtagssitzungen blockiert hat, sodass es nicht zu einem Neuwahlantrag gekommen ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Das war nicht ungesetzlich!)
Zwölf Mal ist die FPÖ ausgezogen und hat damit tatsächlich das demokratische Instrument Landtag außer Kraft gesetzt. Das ist antidemokratisch, nicht eine Abstimmung, bei der – wie hier – mit einer entsprechenden Mehrheit darüber entschieden wird, ein Gesetz zu ändern. – Das ist ein nicht unwesentlicher Aspekt, an den man sich vielleicht ein bisschen erinnern sollte.
Und weil hier jetzt plötzlich wieder gesagt wird, es sei undemokratisch, dass man da jetzt für einen Teil der Aufgaben des Nationalratspräsidenten eine entsprechende Abwahlmöglichkeit vorsieht: Vor zwei Jahren haben Sie hier einen Antrag für eine Lex Sobotka eingebracht. Jetzt kann man über die Rolle von Herrn Präsidenten Sobotka und unsere Kritik an ihm schon diskutieren, damals wollten Sie aber die Abwahlmöglichkeit für alles in diesem Gremium haben – und jetzt, da wir für einen Teil der Aufgaben dieses Nationalratspräsidenten eine Mehrheit in diesem Haus für eine Abwahlmöglichkeit haben, finden Sie das plötzlich antidemokratisch.
Nehmen Sie sich also einmal selbst an der Nase, nehmen Sie sich selbst ernst, wenn es um die Frage geht, was Sie hier wollen, und finden Sie eine entsprechende Linie – eine entsprechende Linie, die es dringend und notwendig braucht in Ihrem Verhältnis zum Rechtsextremismus. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
12.59
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lukas Hammer.