RN/51

Abstimmung 

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 41 der Beilagen. 

Hiezu haben die Abgeordneten Wolfgang Gerstl, Muna Duzdar, Nikolaus Scherak, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. 

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. 

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. 

Die Abgeordneten Gerstl, Duzdar, Scherak, Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht. 

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich so angenommen. 

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Eine Schande! – Abg. Wurm [FPÖ]: Geniert euch!)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. 

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich auch da die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes.

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen, auch mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)