RN/62

14.09

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte an die Ausführungen von Kollegen Lindner anschließen, der über die Enthüllungen der letzten Tage, die uns erreicht haben, berichtet hat, von Ermittlungen und Razzien, die ein rechtsextremes Netzwerk offengelegt haben, dessen einziges Ziel es war, schwule Männer zu verfolgen, zu demütigen, Gewalt gegen sie auszuüben und Übergriffe auf sie auszuführen.

Die Opfer – voller Scham und Verletzung – leiden nicht nur physisch, sie leiden auch psychisch. Warum? – Weil es noch immer Gruppen von Menschen gibt, die nicht akzeptieren können, dass Männer ihre Sexualität nicht mehr verstecken müssen, sich nicht dafür schämen müssen. Es gibt noch immer Gruppen, die den Menschen dieses Recht absprechen wollen und ein Problem damit haben, dass diese Menschen ihr Leben so leben können, wie sie möchten – ohne Übergriffe, ohne Diskriminierung, egal ob diese Übergriffe politisch oder religiös extremistisch motiviert sind. Das ist zu verurteilen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Diese Übergriffe sind nicht einfache Diskriminierungen, nein, das sind Hassverbrechen, eine der schwerwiegendsten Formen der Diskriminierung, die wir uns vorstellen können, und ich bin froh, dass wir heute parteiübergreifend – vier Parteien – den Aktionsplan gegen Hate Crime noch einmal hier im Nationalrat auf den Weg bringen, und ich denke – davon bin ich überzeugt –, dass dieser von Ihnen als Ministerin (in Richtung Bundesministerin Holzleitner) mit entsprechender Vehemenz auch umgesetzt wird.

Ich habe schon gesagt, solche Übergriffe sind die brutalste Form der Diskriminierung, aber auch im Alltag finden sich noch immer viele Ungleichbehandlungen vieler Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, Religion und vieler anderer Merkmale. Um diesen Menschen beizustehen, dafür gibt es unter anderem auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft, für deren Arbeit ich mich natürlich auch im Rahmen unserer Fraktion bedanken möchte. Wie wichtig die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist, zeigt auch, wie viele Anfragen in den letzten Jahren dazugekommen sind: Die Anzahl der Anfragen ist im Berichtszeitraum um 32 Prozent gestiegen. Hinter diesen Zahlen stecken auch Menschen, Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, die man nicht allein lassen sollte, sondern die man unterstützen sollte, denen zugehört werden muss und die ernst genommen werden sollen.

Leider zeigt der Bericht aber auch, dass der Gleichbehandlungsanwaltschaft da manchmal auch die Hände gebunden sind, weil wir im Diskriminierungsbereich noch immer Lücken haben – aber nicht nur Lücken, es ist auch oft ein bürokratischer Hürdenlauf in einer gewissen Weise, weil: Es hängt einerseits davon ab, welche Diskriminierungsform überhaupt zutrifft, andererseits, welchen Lebensbereich diese Diskriminierung betrifft, und das Nächste ist, welche Stelle dann schlussendlich für die Bearbeitung dieses Diskriminierungsfalls tatsächlich zuständig ist. Ist es die Gleichbehandlungsanwaltschaft, ein Landesvolksanwalt, die Patientenanwaltschaft oder vielleicht eine ganz andere Stelle? Das zeigt, wir haben da einen bürokratischen Dschungel.

Die aktuelle Gesetzeslage mit diesen Lücken und auch verschiedenen Zuständigkeiten führt nicht dazu, dass wir die Mittel, die für die Gleichbehandlungsanwaltschaften und für diese Stellen da sind, tatsächlich so treffsicher einsetzen können, wie es vielleicht möglich wäre. Es wäre vielleicht auch eine Überlegung, im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Gleichstellungsstellen diese Lücken zu schließen und tatsächlich auch Bürokratie oder diese Doppelgleisigkeiten irgendwie abzubauen. Das heißt: mehr Diskriminierungsschutz und gleichzeitig effizienterer Diskriminierungsschutz. Ich glaube, das wäre eine Win-win-Situation.

Ich darf zum Schluss, weil ich jetzt von effizienter Umsetzung solcher Schutzrichtlinien gesprochen habe, natürlich auch die Entgelttransparenzrichtlinie ansprechen, bei der wir uns natürlich auch erhoffen, dass dieses Credo, in der Umsetzung so unbürokratisch wie möglich zu sein, auch dort Eingang findet und – Sie haben es schon gesagt, Frau Ministerin – dass man dort natürlich auch auf die Einkommensberichte entsprechend zurückgreifen kann – als Instrument, auf das man schlussendlich aufbauen kann.

Eines ist klar: In einem Land mit dem größten Gender-Pay-Gap, der vor allem auch auf lange Karenzzeiten, hohe Teilzeitquoten, schlussendlich aber vor allem auch auf eine sich dadurch ergebende Ungleichbehandlung am Arbeitsmarkt zurückzuführen ist, in solch einem Land werden Transparenzberichte nur einen kleinen Beitrag leisten. Das, was offensichtlich ist – diese Ungleichbehandlungen oder diese ungleiche Situation am Arbeitsmarkt –, können wir in der Bundesregierung nur gemeinsam angehen, und das werden wir entsprechend unserem Regierungsprogramm auch tun. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

14.14

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter David Stögmüller.