RN/66
14.25
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Frau Frauenministerin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Ich werde zum Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft sprechen. Zuerst möchte ich mich auch ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gleichbehandlungsanwaltschaft für ihre professionelle Arbeit bedanken.
Der uns vorliegende Bericht zeigt wieder einmal, wie wichtig die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist. Obwohl in Österreich eigentlich gar keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorkommen dürfte – es gibt den Gleichheitsgrundsatz, es dürfte eigentlich niemand diskriminiert werden –, sind 43 Prozent der Anfragen, die an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gekommen sind, aufgrund von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dabei ist insbesondere der Anteil der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz groß, besonders betroffen sind da Frauen und junge Mädchen. Grundsätzlich betrifft es Arbeitnehmer:innen in allen Berufen, aber ganz besonders dort, wo es eben Personenkontakt gibt – wie zum Beispiel bei Frauen in der Gastronomie, im Handel und in der Pflege –, gibt es auch mehr sexuelle Belästigung.
Da möchte ich jetzt ausdrücklich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber appellieren und sie an ihre Fürsorgepflicht erinnern. Die Arbeitgeber:innen könnten nämlich sexuelle Belästigungen in der Arbeitswelt durch Präventionskonzepte, durch Schulungen, aber auch durch engagierten Einsatz und Eingreifen verhindern.
Auch die Anzahl der Fälle, die die Einkommensdiskriminierung von Frauen betreffen, ist weiterhin hoch. Wir haben das heute schon öfters gehört: Der Einkommensunterschied in Österreich zwischen Männern und Frauen in der Privatwirtschaft liegt immer noch bei über 18 Prozent. In diesem Punkt vertraue ich auf eine gute Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie durch unsere Bundesregierung, damit der Equal-Pay-Day endlich schneller in Richtung 31.12. wandert. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gasser [NEOS].)
Seit 2023 gibt es aber auch einen neuen Diskriminierungstatbestand, der heißt Betreuung und Pflege von Kindern und Angehörigen. Dieser soll den Schutz der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben verbessern, denn derzeit werden Frauen im Arbeitsleben immer noch diskriminiert, weil sie ja theoretisch schwanger werden könnten und danach Kinderbetreuung übernehmen müssen. Für die Beseitigung dieser Diskriminierungsgründe werden viele Maßnahmen des Regierungsprogramms eine wichtige Rolle spielen, darunter – ich möchte das nur beispielsweise aufzählen – der flächendeckende Ausbau von ganztägigen Kinderbildungsplätzen, auch der Ausbau von Pflegeeinrichtungen, aber vor allem, ganz wichtig, die Sensibilisierungsarbeit und das Empowerment, dass auch Männer ihren Anteil an Karenzen in Anspruch nehmen und dass Mädchen und Frauen empowert werden und in allen gesellschaftlichen Positionen sichtbar sind.
Ich bin mir sicher, dass wir mit unserer Frauenministerin, liebe Evi, in den nächsten Jahren die Gleichstellung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen mit großen Schritten vorantreiben werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
14.28
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Margreth Falkner.