RN/119

18.14

Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Antrag, der Ihnen vorliegt, schaut auf den ersten Blick vermutlich etwas kompliziert aus, im Grunde ist die Sache jedoch ganz einfach. Es geht um die Frage des Rechtsschutzes im Untersuchungsausschussverfahren, konkret um die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes, die unserer Ansicht nach in einem entscheidenden Punkt erweitert werden sollten.

Dazu muss man wissen: Es gibt grundsätzlich drei Szenarien, wie das Hohe Haus einen Untersuchungsausschuss implementieren kann. Das geht in erster Linie durch einen Mehrheitsbeschluss hier im Plenum, es geht aber seit der letzten großen Reform 2014 auch durch eine Minderheit von 46 Abgeordneten und die Zustimmung zum Untersuchungsgegenstand im Geschäftsordnungsausschuss. Es gibt auch noch ein drittes Szenario, nämlich dass im Geschäftsordnungsausschuss so ein Verlangen von 46 Abgeordneten für unzulässig qualifiziert wird. Dazu muss man des Weiteren wissen, dass es nur in diesem dritten Fall, wenn ein Verlangen von 46 Abgeordneten vom Geschäftsordnungsausschuss für unzulässig qualifiziert wird, möglich ist, eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof herbeizuführen.

Mit anderen Worten: In zwei von drei Fällen akzeptieren wir und nehmen wir billigend in Kauf, dass rechtswidrige Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden. Das ist vor dem Hintergrund des enormen Aufwandes, den Untersuchungsausschüsse für unsere Klubs, für die Parlamentsdirektion, aber auch für die Ministerien bedeuten, ein Zustand, der so nicht länger aufrechterhalten werden sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass in den beiden anderen Fällen so eine Überprüfung nicht möglich ist, ist sicherlich eine Schwachstelle der Reform, die wir in den Jahren 2012 und 2013 verhandelt haben. Ich selbst durfte sie damals mitverhandeln, ich habe auch die eine oder andere Passage hinzugefügt. Damals war man sich des Problems, glaube ich, nicht bewusst. Möglicherweise ist es auch an einem entsprechenden politischen Konsens gescheitert, sodass man die VfGH-Zuständigkeit so eng gehalten hat. Wie auch immer, jedenfalls wurde dieses Problem schlagend, und zwar in der letzten Gesetzgebungsperiode, als 46 Abgeordnete der ÖVP den sogenannten Rot-blauen-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss verlangt haben. Umgangssprachlich nannte man diesen Ausschuss dann auch den Schlumpfausschuss.

Dieses Verlangen kam, wie unsere Geschäftsordnung das vorsieht, in den Geschäftsordnungsausschuss. Der Bericht dieses Geschäftsordnungsausschusses ist eines der interessanteren Dokumente der letzten Gesetzgebungsperiode. Dort hat damals nämlich Abgeordnete Eva Maria Holzleitner – schade, dass die jetzige Frau Minister jetzt nicht mehr da ist – einen Antrag eingebracht, und dieser ist von großem Interesse. Sie hat damals nämlich beantragt – das war am 14.12.2023, somit am Vorabend des beginnenden Nationalratswahlkampfes –, dass der Geschäftsordnungsausschuss die gänzliche Unzulässigkeit des Verlangens der ÖVP feststellen wolle und den Untersuchungsgegenstand für unzulässig erklären wolle.

Dieser Antrag war total berechtigt. Er fand aus zwei Gründen die Unterstützung meiner Fraktion: Zum einen, weil es sich beim Untersuchungsgegenstand, wie ihn damals die ÖVP geltend gemacht hat, nicht um einen bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes gehandelt hat, und weil zweitens ein wesentliches Kriterium nicht erfüllt war, weil nämlich eine Sammlung nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche unzulässig ist. Weder das eine noch das andere Kriterium war erfüllt, deswegen hätte der Geschäftsordnungsausschuss diesem Antrag die Mehrheit geben müssen, was aber nicht geschah. Ich vermute, die Grünen wollten sich damals aus Koalitionsräson nicht dazu durchringen. 

Wie auch immer, diesen Untersuchungsausschuss hätte es in dieser Form so nicht geben dürfen, und es ist schade, dass wir damals noch nicht die Möglichkeit gehabt haben, eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof herbeizuführen. 

Wäre es für irgendjemanden ein Schaden gewesen, wenn wir dieses Recht damals schon hätten geltend machen können? – Vermutlich nicht. Wir hätten uns einen irren Aufwand erspart, wir hätten uns unendlich viele Streitereien erspart, und ich glaube, auch der Klub der ÖVP, der das Verlangen gestellt hat, hätte sich eine veritable Blamage erspart, denn bei diesem Ausschuss ist schlicht und einfach gar nichts herausgekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Alle an den Haaren herbeigezogenen Geschichten, Vorwürfe wider meine Partei und insbesondere unseren Obmann Herbert Kickl haben sich in Schall und Rauch aufgelöst. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es ist absolut nichts herausgekommen. Das Einzige, das herausgekommen ist, ist, dass meine Partei und Herbert Kickl total exkulpiert wurden. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Antrag selbst: Der Antrag besteht aus drei Teilen: aus einer Änderung des B-VG, aus einer Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes und natürlich aus einer Änderung der Verfahrensordnung für die Untersuchungsausschüsse. Bei den Quoren, die wir uns vorstellen, haben wir uns an die bekannten Zahlen aus der Geschäftsordnung gehalten, das heißt für die Anfechtung eines Mehrheitsbeschlusses die Anzahl von 46 Abgeordneten und für ein Minderheitsverlangen die Anzahl von einem Viertel der Ausschussmitglieder.

Vor diesem Hintergrund, Herr Präsident, bitte ich Sie, diesen Antrag dem Geschäftsordnungsausschuss zuzuweisen. Ich freue mich auf die Beratungen ebendort. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.21

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager.