RN/17
10.06
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Man merkt an der Aufgeregtheit, dass es tatsächlich auch dem Wiener Wahlkampf geschuldet ist, dass dieses Thema heute hier aufgespielt wird (Rufe bei der FPÖ: ... eh schon wurscht ...! Den habts ihr schon abgeschrieben!), aber ich denke, da wir in Österreich tatsächlich eines der besten sozialen Sicherungssysteme der Welt haben (Abg. Kickl [FPÖ]: Die Frage ist nur, für wen!), dass es immer wert ist, darüber zu diskutieren, und dass es fraglos auch immer einen Anlass gibt, besser zu werden, es besser zu machen, es treffsicherer zu machen.
Ich möchte vorweg aber trotzdem die FPÖ adressieren: Sie sprechen immer von einem Begriff, Sie verwenden ihn sehr oft, den Begriff Asylant. Ich unterstelle Ihnen einmal, dass Sie damit auch einen gewissen Subtext vermitteln wollen. Es ist ein Allgemeinbegriff, eine Pauschalisierung; ich möchte trotzdem versuchen, das in aller Sachlichkeit etwas aufzudröseln. Die Frau Bundesministerin ist auch darauf eingegangen.
Es gibt diesen Begriff, Asylant, in der Fachsprache nicht, sondern es gibt Asylwerber, Asylberechtigte und in unserem System noch die subsidiär Schutzberechtigten. Asylwerberinnen und Asylwerber – das hat auch die Frau Ministerin angeführt – haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Sie sind in der Grundversorgung; die haben wir übrigens damals mit Ihnen gemeinsam im Jahr 2018 modernisiert. Es gibt die Grundversorgung, und Asylwerberinnen und Asylwerber bekommen 40 Euro Taschengeld.
Unser Bundesminister, unser Innenminister Karner, hat im Vorjahr durchgesetzt, dass Asylwerberinnen und Asylwerber, wenn sie können, wenn sie im richtigen Alter sind, auch eine Leistung erbringen müssen, nämlich eine gemeinnützige Leistung. Es gibt jetzt die Statistik dazu – seit dem Juli des Vorjahres ist das in Kraft –: 77 Prozent der Asylwerber haben sich in Form sozialer Leistungen eingebracht; den anderen 23 Prozent, die das nicht getan haben, wurde wie eben angekündigt das Taschengeld entsprechend gekürzt. Von den Asylwerberinnen und Asylwerbern wird natürlich eine Leistung vor Ort eingefordert, und das ist auch richtig so, denn wenn wir Schutz gewähren, kann man auch verlangen, dass sie eine Leistung erbringen. (Beifall bei der ÖVP.)
Dann sind wir bei den Asylberechtigten: International ist das Rechtssystem so, dass sie, wenn sie Asylstatus bekommen, den Inländern gleichzustellen sind; das heißt, sie haben die gleichen Pflichten und auch die gleichen Rechte. (Abg. Kickl [FPÖ]: Wirklich? Wehrpflicht?!) Jetzt sage ich Ihnen Folgendes - - (Abg. Kickl [FPÖ]: Ich weiß nicht, ich frage ja nur!) – Ja, sie haben die gleichen Pflichten und die gleichen Rechte. (Rufe bei der FPÖ: Wehrpflicht?! – Abg. Kickl [FPÖ]: Eben nicht! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie haben nicht die gleichen Pflichten!) Sie haben also die Pflicht, sich einzubringen und arbeiten zu gehen, sie haben die Pflicht, sich eine Arbeit zu suchen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und wenn sie es nicht tun? – Abg. Hafenecker [FPÖ]: In die Ukraine werden nur unsere Kinder von euch geschickt!)
Wenn sie keine Arbeit finden, dann kommen sie eben in den Genuss der Mindestsicherung oder der Sozialhilfe. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und wenn sie gar nicht zu ... uns kommen?!) Deswegen ist es für uns als ÖVP besonders wichtig – denn das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit; es wird als ungerecht empfunden, wenn jemand, der gerade erst zu uns gekommen ist, sofort in das System der allgemeinen Sozialhilfe kommen kann – und haben wir auch ins Regierungsprogramm hineinverhandelt – und das steht auch im Regierungsprogramm –, dass wir eine Wartefrist für den vollen Anspruch auf Sozialhilfe einführen wollen. Das werden wir einführen, und so ist das auch im Regierungsprogramm niedergeschrieben. Das war ein besonderes Anliegen von uns, der Österreichischen Volkspartei. Natürlich wird das als ungerecht empfunden – es sind einige Fälle aufgefallen; auch die Frau Integrationsministerin hat vor einigen Tagen ein Beispiel aus Wien gebracht –, wenn eine größere Familie mit mehreren Kindern über 4 000 Euro an Sozialleistungen bekommt. Ja, da müssen wir hinschauen, und da müssen wir einige Dinge verändern. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wann?)
Frau Bundesministerin, sehr wohl gibt es da auch einiges an Kritik in Wien. Der Wiener Stadtrechnungshof selbst hat mit Jahresbeginn einen Bericht veröffentlicht, in dem er auch dezidiert gefordert hat, die Sozialhilfe an sich treffsicherer zu machen. Treffsicher heißt bei der Sozialhilfe allgemein – und das gilt für alle, für Österreicherinnen und für Asylberechtigte genauso –, Hilfe nur jenen zu geben, die sich selbst nicht helfen können.
Unsere neue Landeshauptmannstellvertreterin in der Steiermark, Frau Manuela Khom, hat es kürzlich in ihrer Grundsatzrede so formuliert: „Hilf den Hilflosen, aber sorge dich nicht um die Sorglosen“. Das bedeutet: Jede und jeder, die und der kann, muss eine Leistung erbringen, muss seine Kräfte nutzen und eine Leistung erbringen, um mit eigenem Einkommen seine Familie, die unterhaltspflichtigen Personen daraus versorgen zu können, und nur die, die das nicht können, sollen einen Anspruch auf Sozialleistung haben. Genau da werden und müssen wir hinschauen.
Deswegen sind ja dahin gehend auch viele Punkte im Regierungsprogramm enthalten, weil wir die Sozialhilfe insgesamt weiterentwickeln müssen und weiterentwickeln werden – mein Vorredner, Kollege Hammer, hat es bereits angeführt, auch die Frau Bundesministerin hat einiges angeführt –, viele Punkte, wie wir sie weiterentwickeln werden. Frei nach dem Motto – und das ist wirklich ganz wichtig –: Hilf den Hilflosen, aber sorge dich nicht um die Sorglosen. (Beifall bei der ÖVP.)
10.12
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Teiber.