RN/149

19.45

Abgeordneter Klaus Mair (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher hier im Plenarsaal, aber auch zu Hause! Der eingebrachte Entschließungsantrag der Kolleg:innen Reiter, Herr und Bernhard betreffend „Vernichtungsverbot unverkaufter Verbraucherprodukte“ soll nicht zusätzliche Bürokratie für unsere Unternehmungen und Unternehmer bringen, sondern einer Fehlentwicklung entgegenwirken. 

Wer kennt das Thema nicht – Kollegin Herr hat es ja schon angesprochen –: Man bestellt im Onlineshop die Ware, aber die Konfektionsgröße passt nicht. Man macht von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, und dann kommt die E-Mail: Man kann, soll die Ware retournieren oder kann sie sogar einfach behalten, ohne zu bezahlen. Der Grund dieses Vorgehens ist, dass es für die großen Onlinehändler oft billiger ist, die neue Ware zu vernichten, als diese zu lagern, zu reparieren oder weiterzugeben. 

Aber vernichten? Ein Produkt, das in der Regel von Menschenhand gefertigt wurde, um einen Zweck zu erfüllen, soll einfach vernichtet, einfach weggeworfen werden, ohne jemals verwendet worden zu sein? 

War man vor einigen Jahren noch über diese Vorgangsweise einzelner Onlineplattformen verwundert, so ist diese Praktik mittlerweile zum Geschäftsmodell von diversen Onlineunternehmungen geworden, im Besonderen bei Textilien wie Kleidung und Schuhen. Und ja, dieses Geschäftsmodell funktioniert. Es funktioniert sogar so gut, dass es mitunter dazu beigetragen hat, dass unser stationärer Handel unter Druck gekommen ist. 

Zudem entsteht der Eindruck, dass Konsumgüter wie Kleidung und Schuhe keinen Wert, keine Wertigkeit haben. Das wiederum geht so weit, dass das Handwerk der Schneiderin, des Schusters in unserem Umfeld zu verschwinden drohen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein sorgsamer Umgang mit unseren Ressourcen sowie die Etablierung einer nachhaltigen Wirtschaft und die Abkehr von der Wegwerfgesellschaft, welche mitunter aus unserem vorhandenen Wohlstand entstanden ist, hin zu einer Kreislaufwirtschaft, bei der ein möglichst hoher Anteil von Produkten erhalten bleibt, sind Gebot der Stunde. Das Vernichtungsverbot von unverkauften Verbrauchsprodukten ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Zukunft. 

Ein verhältnismäßiges, unbürokratisches und unternehmerfreundliches Gesetz zur nationalen Umsetzung der Ökodesign-Verordnung: Lasst uns gemeinsam diese Chance nutzen und Fehlentwicklungen in diesem Zusammenhang entgegenwirken! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) 

19.48

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katrin Auer