RN/184

21.58

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Gegenstand der heutigen Debatte ist der Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Im Bericht sind sechs der in der letzten Ausschusssitzung behandelten Bürgerinitiativen dargestellt und zusammengefasst.

Bürgerbeteiligung ist ein zentraler Pfeiler unserer Demokratie. Wenn sich Menschen zusammenschließen, um ein Anliegen zu formulieren und Argumente zu sammeln, und den demokratischen Weg über Petitionen oder Bürgerinitiativen wählen, um diese ins Parlament zu tragen, dann zeigt das nicht nur großes Engagement und Ernsthaftigkeit, sondern auch Hoffnung und Vertrauen in unsere politischen Institutionen. Es ist unsere Aufgabe, dieses Vertrauen zu würdigen und respektvoll, ernsthaft und mit echtem Willen zur politischen Auseinandersetzung mit den unterschiedlichsten Themen umzugehen.

Kommen wir nun zum vorliegenden Sammelbericht, der wie gesagt sechs Bürgerinitiativen umfasst. Vier davon wurden schon in der vergangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und standen nun erneut auf der Tagesordnung.

Drei der heute zu behandelnden Bürgerinitiativen beschäftigen sich mit dem Thema Bildung. Zwei davon wurden bereits erklärt, und eine möchte ich herausnehmen, weil sie aus meiner Sicht ein wichtiges Thema aufgreift. Es handelt sich um die Bürgerinitiative „Recht auf Bildung für ALLE Kinder – Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderung“. Dieses Anliegen betrifft Kinder, Jugendliche und Familien, verstreut im ganzen Land, vielleicht nicht die größte Zahl, aber die, die es betrifft, dafür umso schwerer. Die 35 426 Bürgerinnen und Bürger, die diese Initiative unterstützt haben, unterstreichen einmal mehr die Wichtigkeit und auch die Berechtigung dieses Themas. 

In der vorliegenden Initiative werden Punkte gefordert wie ein gesetzlich klar definierter Rechtsanspruch auf ein elftes und zwölftes Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und gleichzeitig aber auch die Sicherung der Deckung des Fachkräftebedarfs im Bereich der Inklusionspädagogik. Kinder, die unter Beeinträchtigungen oder Entwicklungsverzögerungen leiden, benötigen einfach mehr Zeit, um grundlegende Kompetenzen zu erwerben. Genau diese Kompetenzen sind aber notwendig, um diesen Menschen dennoch ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, in dem sie Anschluss auch im gesellschaftlichen und beruflichen Leben finden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein elftes und zwölftes Schuljahr bedeutet konkret zum einen mehr Zeit für eine vertiefende Bildung und zum anderen gezielte Vorbereitung auf das Berufsleben, dadurch mehr Chancen auch auf dem Arbeitsmarkt und folglich dadurch nicht zuletzt mehr Teilhabe an der Gesellschaft. Für viele dieser Kinder ist eben genau diese zusätzliche Zeit wichtig, um selbstständig auf eigenen Beinen stehen zu können. 

Umso mehr freut es mich auch, dass wir genau diese Ziele auch im Regierungsprogramm verankert haben. Konkret sind im Regierungsprogramm die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein elftes und zwölftes Schuljahr für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die Entwicklung der dazu passenden Lehrpläne sowie der schrittweise Ausbau eines barrierefreien und inklusiven Bildungsangebotes in der Sekundarstufe II mit dem Ziel, die Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu fördern, Gott sei Dank verankert. 

Abschließend halte ich fest: Diese Bürgerinitiative wurde mit Engagement eingebracht, sie greift ein wichtiges Anliegen auf, das betroffene Familien in Österreich bewegt. Es ist daher gut und richtig, dass diese Initiative dem Bildungsausschuss als zuständigem Gremium zugewiesen wurde. Unsere bildungsversierten Kolleginnen und Kollegen werden sich dieser Themen weiter annehmen und bestimmt auch zu einer guten Lösung kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) 

22.03

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Sams. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.