RN/192

22.26

Abgeordnete MMst. Mag. (FH) Maria Neumann (ÖVP): Danke, Herr Präsident. – (Die Höhe des Redner:innenpultes nach unten verstellend:) Nach Kollegen Himmer ist es eine Herausforderung, ans Pult zu kommen. 

Der Sammelbericht über Bürgerinitiativen und Petitionen, zwei formelle Instrumente der direkten Demokratie, mit denen Bürgerinnen und Bürger jeweils ein konkretes Anliegen an den Nationalrat richten können: Beide Instrumente haben eines gemeinsam, es muss ein wirklich konkretes, definiertes Anliegen sein und es muss eine Bundessache sein, die es betrifft. 

Sie unterscheiden sich aber in der Einbringung: Die Bürgerinitiative benötigt mindestens 500 Unterstützungserklärungen von österreichischen Staatsbürgern und österreichischen Staatsbürgerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und der Erstunterzeichner, die Erstunterzeichnerin muss sie persönlich bei der Parlamentsdirektion einbringen. Die Petition funktioniert anders, da ist ein Abgeordneter zum Nationalrat oder ein Mitglied des Bundesrates sozusagen Mittel zum Zweck, das Anliegen in dieses Hohe Haus einzubringen.

Was passiert dann mit diesen beiden Instrumenten? – Zuallererst werden einmal auf der Website des Parlaments diese Anliegen veröffentlicht, und somit hat jeder Bürger auch Einsicht. Dann werden diese Anliegen dem Ausschuss zugewiesen. Der Ausschuss kann dann Stellungnahmen einholen, Anhörungen durchführen, er kann sie an einen Fachausschuss weiterleiten – das haben wir vorhin auch schon gehört –, er kann diese Initiativen natürlich inhaltlich beraten, kann sie aber auch ablehnen.

Bisher sind in der sehr kurzen Legislaturperiode schon 22 Bürgerinitiativen und vier Petitionen eingebracht worden. Wir haben diese am 3. April in Verhandlung genommen, und es wurde dieser Sammelbericht erstellt, den wir jetzt gerade diskutieren. Um sechs Bürgerinitiativen geht es dabei. Zwei befassten sich bei der Einbringung mit einer zu bildenden Bundesregierung. Mit der Angelobung am 3. März 2025 durch unseren Herrn Bundespräsidenten sind diese Anliegen erledigt. Von den weiteren vier wurden – die Kollegen haben es schon erwähnt – drei dem Bildungsausschuss und eine dem Ausschuss für Familie und Jugend zugewiesen. 

Für jene Bürgerinitiativen von den 22, die ich jetzt nicht genannt habe, werden nun Stellungnahmen aus den verschiedensten Institutionen eingeholt. Ich möchte mich ganz herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die mit einem unglaublichen Engagement – das wurde auch schon erwähnt – im Rahmen der Bürgerinitiative bezüglich des elften und zwölften Schuljahres für Menschen mit besonderen Bedürfnissen über 35 000 Unterschriften generiert haben. Also da ist wirklich großes Engagement dahinter. – Danke schön, dass Sie sich für dieses konkrete Problem einsetzen und uns auch vielleicht auf etwas hinweisen, das uns möglicherweise sonst verborgen bliebe.

Ich freue mich auf den nächsten Ausschusstermin, bei dem wir dann gemeinsam die Anliegen und die eingelangten Stellungnahmen zusammenführen und gemeinsam diskutieren können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

22.29

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Herzog. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.