RN/62

15.13

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir reparieren ja heute das Tierschutzgesetz aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes.

Ich habe mir gestern die Rede von Kollegin Voglauer angehört, die sie am 7. Juli 2022 gehalten hat. Sie war dort sehr euphorisch: Diese neuen Regelungen im Tierschutzgesetz sind, ich zitiere, „ein Meilenstein für den Tierschutz“.

Das hat der Verfassungsgerichtshof offensichtlich anders gesehen und hat § 44 Absätze 29 bis 32 aufgehoben, mit der Begründung: Durch die „Festlegung einer 17-jährigen Übergangsfrist“ für das Inkrafttreten des Verbots der „Haltung von Absetzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich“ wurde „einseitig auf den Investitionsschutz abgestellt und der Tierschutz“ nicht ausreichend berücksichtigt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].)

Jetzt habt ihr es amtlich, dass ihr über den Tisch gezogen geworden seid, nicht wir.

Wir haben jetzt die Situation gehabt, dass wir das möglichst rasch reparieren mussten. Wir haben einige Verhandlungsrunden mit den NEOS, mit der ÖVP gehabt. War es leicht? – Nein. Wenn es leicht wäre, täte es jeder können. So braucht es die Sozialdemokratie. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt, dass wir eine neunjährige Übergangsfrist machen. Das heißt, es läuft mit 2034 aus und nicht mit 2040. (Abg. Voglauer [Grüne]: Es läuft überhaupt nichts aus!) Es gibt eine Härtefallregelung für rund 170 Betriebe, und der längste Ausbau nach dieser Härtefallregelung ist 2038 und nicht 2040.

Was auch noch kommt – das habt ihr in eurer Regelung auch nicht dringehabt –: Mit 1. Juni 2029 gibt es für alle Ställe eine Anpassung der Besatzdichte vom Vollspaltenstandard auf den Standard der Gruppenhaltung, also von 0,7 Quadratmeter auf 0,8 Quadratmeter. Ihr habt 0,7 Quadratmeter dringehabt, wir haben jetzt 0,8 Quadratmeter. (Abg. Voglauer [Grüne]: Das, findest du, ist ein Erfolg? – Ruf bei der SPÖ: Das ist mehr, als ihr gehabt habt! – Abg. Herr [SPÖ]: Es ist mehr als vorher!) Das ist nicht viel, aber es ist immerhin etwas anderes. Und wir haben auch ab 1. - - (Abg. Voglauer [Grüne] – ein Blatt Papier im Format A4 hochhaltend –: Das ist so viel Platz!) –Ja, wie war es denn vorher? Zeig her, wie groß ist es denn? Wie war es vorher? Kleiner! (Abg. Voglauer [Grüne]: Das stimmt überhaupt nicht!) Es war vorher kleiner, natürlich.

Wir haben auch – das habt ihr auch nicht dringehabt – ab 1. Juni 2029 organisches Beschäftigungsmaterial für die Tiere: Strohraufe, Hanfseil oder Ähnliches, damit sich die Schweine nicht gegenseitig attackieren. (Abg. Voglauer [Grüne]: Es ist schön, wie du akzeptierst, was die ÖVP reingeschrieben hat!)

Was wir auch drinhaben, was Kollege Schallmeiner offensichtlich überlesen hat, ist natürlich auch, dass nach Auslaufen der Ibest-plus-Standards – die enden mit 2026 – die beiden zuständigen Ministerien neue Standards erarbeiten sollen. (Abg. Voglauer [Grüne]: Und früher ist im Gesetz gestanden, dass es gesetzlich kommt! Das ist der Unterschied!)

Was natürlich auch zu erwähnen ist, ist, dass es bei eurer Regelung die Möglichkeit gegeben hätte, dass die Vollspaltenböden sogar bis spätestens 2053 weiter bestehen hätten können. (Abg. Voglauer [Grüne]: Nein, ab 40 verpflichtend!)

Ich möchte mich bei der Frau Staatssekretärin und natürlich auch bei den Kollegen Strasser, Hechenberger und Pramhofer von den NEOS für die Verhandlungen bedanken. Wie gesagt: Es war nicht leicht, aber das könnte ja dann wie gesagt auch jeder.

Wie es der Finanzminister heute schon gesagt hat: Wir haben uns dazu entschlossen, nicht nur den Staatshaushalt zu sanieren, sondern wir sanieren und reparieren auch Gesetze so, dass sie vor dem Verfassungsgerichtshof halten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.16

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Hechenberger.