RN/74
15.47
Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es heute schon mehrmals gehört, im Jahr 2022 einigte sich die türkis-grüne Bundesregierung im Bereich der schweinehaltenden Betriebe auf ein Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich mit einer Übergangsfrist bis 2040.
Der Verfassungsgerichtshof stellte jedoch im Dezember 2023 fest, dass die Übergangsfrist zu lange bemessen war und dem Tierschutz in Abwägung mit dem Investitionsschutz nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Dieser Umstand macht eine Neuregelung notwendig, da widrigenfalls ab 1. Juni 2025, und das ist ja gar nicht mehr so lange hin, ein gänzliches Verbot von Vollspaltenbuchten schlagend werden würde. (Beifall bei der FPÖ.)
Für die überwiegende Mehrheit der österreichischen Schweinebauern wäre somit eine rechtskonforme Haltung nicht mehr möglich gewesen. Es wurde versucht, einen gangbaren Weg zu finden, welcher sowohl die wirtschaftlichen Interessen der Landwirtinnen und Landwirte als auch das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit und das Interesse des Tierschutzes berücksichtigt.
Man kann natürlich als Zukunftsvision folgendes Szenario abbilden: strukturierte Buchten mit getrennten Bereichen für Liegen, Aktivität und Kotabsatz sowie ausreichend Beschäftigungsmaterial, bestenfalls – diese Systeme gibt es bereits – mit Auslauf für die Tiere. Aus Tierschutzsicht ist natürlich eine möglichst rasche Umstellung auf tierschutzfreundlichere Systeme und Haltungsmöglichkeiten wünschenswert. Jetzt kommt aber das große Aber: Man darf dabei halt nicht das nötige Augenmaß für die absolut notwendige Unterstützung zum Erhalt unserer heimischen Landwirtschaft verlieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Österreichische Erzeuger und Erzeugnisse müssen konkurrenzfähig bleiben, denn nur so können regionale Produkte für die Konsumenten verfügbar und leistbar bleiben. Zu kurz gefasste Fristen für erforderliche Adaptierungen und Umbauten würden das ohnehin voranschreitende Aussterben des Bauernstandes nur weiter beschleunigen. Es ist jetzt schon schwer genug, alleine von der Landwirtschaft zu leben, und es kann doch wohl niemand wollen, dass die Schweineproduktion oder die Schweinefleischproduktion überwiegend oder gar ausschließlich im Ausland erfolgt.
Wir haben es heute schon mehrmals gehört: Wir können stolz auf unsere hohen Standards in der Tierhaltung und im Tierschutz hier in Österreich sein. Dank unserer heimischen Landwirtschaft haben wir die allerbeste Alternative zu Lebendtiertransporten, bei denen Tiere unter unwürdigsten Bedingungen quer durch den Kontinent gekarrt werden. Die regionale österreichische Fleischproduktion gilt es mit Nachdruck zu erhalten und zu fördern.
Aus diesem Grund befürworten wir heute auch die vorliegende Änderung des Tierschutzgesetzes, welche sowohl eine Verbesserung des Tierwohls beinhaltet als auch Rücksicht auf die Bäuerinnen und Bauern in Österreich nimmt. Mit dieser Regelung würdigen wir als Abgeordnete das in uns gesetzte Vertrauen, indem wir für eine sachgerechte, zumutbare Regelung eintreten, die unseren Landwirtinnen und Landwirten eine gebührende Rechtssicherheit bietet. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Stark [ÖVP].)
15.51
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Carina Reiter.