RN/75

15.51

Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Minister! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich bin wirklich froh, dass wir heute in diesem Haus die neue Regelung der Übergangsfristen für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung beschließen. Es ist gelungen, eine Lösung zu finden, die verfassungsrechtlich sicher ist, und somit kommen wir dem VfGH-Erkenntnis nach, dass das Tierschutzgesetz mit 31. Mai 2025 aufgehoben hätte.

Dieser Beschluss heute hat also eine ganz besondere Dringlichkeit, denn viele Bauernfamilien waren sehr verunsichert, und diese Frist hat für viele das Sein oder Nichtsein bedeutet. Dieser Kompromiss, der ausverhandelt werden konnte, ist ein tragfähiger Kompromiss. Er bedeutet Planungssicherheit für die österreichischen Schweinebäuerinnen und Schweinebauern und stellt auch die Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch sicher. Dieser Beschluss sichert die Zukunft unserer bäuerlichen Familienbetriebe, denn genau diese Betriebe sind es, die tagtäglich dafür sorgen, dass wir mit hochwertigem österreichischem Schweinefleisch versorgt werden. 

Unsere heimischen Schweinebauern sind größtenteils Familienbetriebe und im europäischen Vergleich klein strukturiert. Das sind die Realitäten, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, denn während andere Länder auf Großbetriebe setzen, ist unsere Struktur kleinteilig. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir unseren Bäuerinnen und Bauern Rahmenbedingungen bieten, mit denen sie wettbewerbsfähig bleiben können, denn nur dann kann die Produktion auch in Zukunft aufrechterhalten bleiben, nur dann sehen auch junge Menschen eine Perspektive darin, einen Betrieb zu übernehmen oder aufzubauen. Wer Versorgungssicherheit mit österreichischem Schweinefleisch will, muss auch die Betriebe absichern, die dafür tagtäglich die Verantwortung übernehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich finde, es ist besser, wir investieren in unsere eigene Produktion, denn wir stärken damit die Landwirtschaft, aber auch die heimische Wirtschaft. 

Wenn wir uns das Tierschutzgesetz mit den Änderungen, die wir heute beschließen, anschauen, dann sehen wir, dass es ein sehr umfangreiches ist und dass wir damit auch im europäischen Spitzenfeld liegen. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.)

Die Debatte rund um den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung sollte auch dazu dienen, unser Bewusstsein zu schärfen, wenn es darum geht, praxistaugliche und realistische Lösungen zu finden. Die Balance zwischen Tierwohl und Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein. Und man muss die besonderen Bedingungen in der Landwirtschaft sehen, wenn es um Nutzungsdauer und Abschreibedauer von zum Beispiel Stallungen geht. Diese langen Zeitspannen machen es umso unerlässlicher, dass wir als Gesetzgeber Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Betroffenen bieten, denn nur so können wir die Versorgungssicherheit sicherstellen, aber auch gleichzeitig eine Transformation der Haltungssysteme nachhaltig unterstützen. Fair und vernünftig sollen die gesetzlichen Lösungen sein, und ich denke, das ist mit der neuen Regelung bei den Vollspaltenböden in der Schweinehaltung durchaus gelungen. 

Eines ist klar: Tierwohl fängt am Bauernhof an, endet aber beim Einkauf. Wer also mehr Tierwohl will, soll auch beim Einkauf bewusst zu heimischem Fleisch greifen. So unterstützt man nicht nur die heimischen Bauernfamilien und somit die Versorgungssicherheit, sondern man leistet einen aktiven Beitrag dazu, Haltungsformen, die man sich wünscht, auch tatsächlich zu unterstützen, und so kann man etwas bewegen und verändern. (Beifall bei der ÖVP.)

15.55

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Kainz. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.