RN/80

16.13

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Kollege Oxonitsch, wie soll ich sagen? Es gibt einen Unterschied in diesem Gesetz. Vielleicht hast du dir das nicht durchgelesen, aber in § 44 des Tierschutzgesetzes im Absatz 30 hat es in der ursprünglichen Version einen letzten Satz gegeben. (Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Ja, was steht da drin?)

Und – das habe ich vorhin gesagt – ich finde es super, dass wir ein Ibest plus haben und dass wir das weiterentwickeln. Nur: Was wir zuvor vorgesehen haben, war, dass in diesem letzten Satz gestanden ist: „für die Festsetzung des neuen rechtlichen Mindeststandards gemäß § 24 Abs. 1 Z 1, dem alle Schweinehaltungen ab dem 1.1.“ – damals 2040, jetzt müsste es 2034 heißen – „jedenfalls zu entsprechen haben, heranzuziehen.“ – Sprich, man hat das gesetzlich hineingeschrieben. (Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Aber ihr habts ja nichts definiert darin! Das ist ja der Punkt!) – Nein, und jetzt noch einmal, lieber Christian: Darf ich dir das erklären? Denn ich glaube, du warst nicht dabei, als wir das besprochen haben. (Abg. Krainer [SPÖ]: Also ein Gesetz soll schon selbsterklärend sein!)

Warum haben wir es nicht festgeschrieben? – Weil es in Österreich im Jahr 2021 keinen einzigen Experten gab, auch nicht von der Veterinärmedizinischen Universität, der uns sagen konnte: So können wir das heute verschriftlichen. (Ruf bei der SPÖ: Gibt’s heute auch nicht!) – Doch. Aber was hat man uns gesagt? – Wir machen das Projekt Ibest plus, das wird Ergebnisse liefern, und aus den Ergebnissen ergibt sich ein neuer gesetzlicher - - (Abg. Herr [SPÖ]: Also, ist es nicht festgeschrieben gewesen?) – Moment. (Abg. Krainer [SPÖ]: Genau dasselbe wie jetzt: Evaluierung ... und dann wissen wir’s!) Ja was seid ihr denn so nervös? Jetzt lasst mich einmal ausreden! (Beifall bei den Grünen.)

Es ist de facto so, dass wir festgeschrieben haben (Abg. Krainer [SPÖ]: Ich verstehe, wieso das keine tatsächliche Berichtigung ist: weil es ja auch keine wäre!), dass sich daraus ein gesetzlicher Mindeststandard entwickelt. An dieser Stelle kann man nämlich euch gratulieren, weil ihr dafür Sorge getragen habt (Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist eine Art tatsächliche Bestätigung!), dass dieser gesetzliche Mindeststandard nicht festgeschrieben wird. (Abg. Krainer [SPÖ]: Herzlichen Dank für die Bestätigung!) Somit passiert Folgendes: In der Investitionsentwicklung in Österreich zu den Schweineställen wird niemand in Tierwohlställe investieren, weil ihr für immer und ewig einen Standard mit so viel mehr Platz (ein auf einer Seite abgeknicktes Papier im A3-Format in die Höhe haltend) festgeschrieben habt. Wir haben damals den ersten Standard erhöht, und dann haben wir einen neuen gesetzlich festgeschrieben. (Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Wie groß war es bei euch? Nicht einmal A7!) – Christian, der Standard wird nicht besser, je mehr du reinschreist.

Insofern ist das kein guter Tag für Österreichs Schweine. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Krainer [SPÖ] – ein kleines gelbes Blatt Papier in die Höhe haltend –: So groß war es bei euch! – Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].)

16.15 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.