RN/17
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Gödl! Ich habe Ihren Ausführungen aufmerksam, insbesondere dem Zitat meiner Worte sogar sehr aufmerksam gelauscht. Sie haben einen Begriff in der Debatte verwendet, nämlich das Wort verleumden. Das Wort Verleumdung ist der Titel des § 297 des Strafgesetzbuchs. Wir haben uns auch erst in der letzten Sitzung darüber verständigt, dass ein strafrechtliches Delikt hier keinen Platz haben sollte. Ich ersuche Sie: Nehmen Sie diesen Begriff zurück? (Abg. Gödl [ÖVP]: Ja, nehme ich zurück!) – Danke.
Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Duzdar. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.