RN/34
10.57
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Ja, die Berichte der Volksanwaltschaft bringen immer wieder, kann man so sagen, Licht ins Dunkel – herzlichen Dank dafür!
Einige wissen es: Ich war im Berufsleben vorher als Pflegemutter tätig, und so liegt mein Fokus bei diesen Berichten immer auch auf jenen Kindern und Jugendlichen, die in einer Vollunterbringung fremduntergebracht sind. Das ist eine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe zum Schutz von Minderjährigen.
Wie schaut es da aus? – Ja, leider ändert sich da wenig und das auch langsam. Krisenplätze und Plätze für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen fehlen weiterhin, und wenn sie vorhanden sind, dann sind sie meist überbelegt. So musste zum Beispiel eine Minderjährige im Besprechungszimmer auf einer Matratze auf dem Boden schlafen – und damit nicht genug: auf dem Besprechungstisch in diesem Zimmer wurden auch noch Besprechungen durchgeführt.
Oder: Gewaltbereite Jugendliche mit Untersuchungshafterfahrung wurden in einem Krisenzentrum gemeinsam mit Kindergartenkindern untergebracht. Das bedeutet Angst beim Personal und bei den Kindern, das bedeutet, dass Security-Personal eingesetzt wird, das bedeutet, dass diese Kinder permanent in dem Gefühl leben, in Gefahr zu sein. Besonders für Minderjährige, die schon mit Gewalt, mit sexueller oder anderer Gewalt, in Kontakt gekommen sind, ist das doppelt schwierig, denn fremde Männer, meist Männer, dringen in einen Schutzbereich in ihrem Sinne ein.
Kinder und Jugendliche können nicht selbst bestimmen, wo sie eine neue Heimat finden. Sie brauchen einen geschützten Platz, sie brauchen Sicherheit, sie brauchen Ruhe – und das alles ist nicht gegeben, obwohl der Staat die Verantwortung dafür hat. Hier hebe ich zum wiederholten Male hervor, dass Pflegeeltern eine sehr gute Alternative wären. Wenn wir sie finanziell besser unterstützen würden, dann hätten mehr Kinder und Jugendliche österreichweit einen guten familiären Platz und eine Ansprechperson über das Pflegeverhältnis hinaus. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich kenne viele Pflegeeltern, die sich hervorragend um Kinder, auch mit Beeinträchtigung, kümmern, 24/7, mit großer Verantwortung und mit ganz viel Liebe. Herzlichen Dank an dieser Stelle an diese Menschen mit Herz, die sich dafür engagieren! (Beifall bei der FPÖ.)
Dann wäre auch ein Problem gelöst, das auch der Bericht der Volksanwaltschaft offenbart hat: die fehlende Krankenversicherung für manche fremduntergebrachte Kinder, nämlich dann, wenn die leiblichen Eltern auch nicht versichert sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden es nicht glauben, aber Asylwerber, Vertriebene aus der Ukraine, Mindestsicherungsempfänger, alle sind automatisch durch eine auf § 9 ASVG gestützte Verordnung krankenversichert. Kinder und Jugendliche, die in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe sind, sind das nicht automatisch – und das ist eigentlich ein Armutszeugnis für unser Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)
Wo Länder oder Sozialhilfeverbände die Kosten von rund 500 Euro pro Kind für die Selbstversicherung auf Antrag nicht übernehmen, tragen die Kosten die Einrichtungen zulasten des Budgets für alle Kinder.
Zahlreich sind die Beschwerden auch im Zusammenhang mit dem Familienministerium. Wo andere Behörden aufmerksam auf die Volksanwaltschaft reagieren, ist das mit dem Familienministerium seit vielen Jahren anders. Dort gilt noch immer die Arbeitsanweisung der Familienministerin, die von der Volksanwaltschaft schon seit fünf Jahren als EU-rechtswidrig kritisiert wird. Beim Kinderbetreuungsgeld – wir haben hier schon oft darüber diskutiert – gibt es wenig aktive Hilfe von den Behörden. Die Betroffenen werden im Dschungel der verschiedenen Möglichkeiten alleine gelassen, hat Herr Volksanwalt Achitz im Ausschuss formuliert.
Das bedeutet im Extremfall jahrelanges Warten auf Tausende Euro. Eine Mutter schrieb: Ich warte seit fast acht Monaten darauf, dass mein Antrag genehmigt wird, und muss seit circa neun Monaten ohne Geld auskommen. Das Kinderbetreuungsgeld ist doch für diesen Zeitraum gedacht, und wir brauchen es dringend jetzt. – Zitatende.
Drei Jahre nach Beantragung wandte sich eine Mutter an die Volksanwaltschaft, diese wandte sich an die Ministerin. Für die Antwort brauchte die Familienministerin – unglaublich! – mehr als ein Jahr und mehrere Urgenzen, bis sie der Volksanwaltschaft antwortete. Das ist unglaublich!
Aufgezeigt wurde auch de facto, dass es beinahe keine Möglichkeit für Pflege- und Adoptivfamilien gibt, den Papamonat zu beanspruchen, weil sie eben nicht innerhalb der 121 Tage ab Geburt einen Antrag stellen können, weil sie da vielleicht noch gar nicht wissen, dass sie ein Kind bekommen und weil sich das Verfahren in diesem Zeitraum nicht ausgeht. Das Finanzministerium meinte dazu lapidar, dass sie ja in Väterkarenz gehen können. – Überheblicher geht es nicht mehr.
Der Bericht der Volksanwaltschaft macht auch deutlich, dass es großen Handlungsbedarf gibt. Kollege Höfler sagte vorhin in seiner Rede: Wir müssen als Parlament handeln. – In diesem Sinne: Gehen wir es an! (Beifall bei der FPÖ.)
11.02
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Weber. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten.