RN/36
11.07
Abgeordnete MMag. Pia Maria Wieninger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwält:innen! Sehr geehrtes Hohes Haus! Die Volksanwaltschaft ist für die öffentliche Verwaltung und den Schutz der Menschenrechte das, was der Rechnungshof für die Finanzen der Republik ist, nämlich eine unverzichtbare Kontrollinstanz für eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft. Sie prüft, mahnt, berät – immer mit dem Ziel, Missstände aufzudecken und Lösungen anzustoßen. Und wie im vorliegenden Bericht nachzulesen ist, tut sie das nicht abstrakt, sondern ganz konkret: in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen, Justizanstalten, bei Behörden und in der Verwaltung. Sie zeigt auf, wo Menschenrechte gefährdet sind und wie wir es besser machen können.
Ein zentrales Instrument dabei ist der Nationale Präventionsmechanismus. Eine Bundeskommission und sechs regionale Kommissionen, besetzt mit Expert:innen diverser Bereiche, sind im ganzen Land unterwegs – unangekündigt, unabhängig und im Dienst der Menschenrechte, so beispielsweise auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gerade da wird deutlich, welch gravierende Folgen Personalmängel haben können. Die durch Personalmängel und Personalfluktuation entstehenden Beziehungsabbrüche wirken sich auf Kinder und Jugendliche, die ohnehin oft mit Bindungsstörungen und psychischen Belastungen zu kämpfen haben, besonders negativ aus.
Doch wo Schatten ist, da ist auch Licht. Positiv hervorgehoben wird im Bericht, dass viele Einrichtungen die Kritik der Volksanwaltschaft ernst nehmen und dass in zahlreichen Fällen Anregungen auch rasch umgesetzt werden.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich, der mir auch sehr am Herzen liegt, betrifft die Verletzungen der Vergangenheit, die bis heute nachwirken, insbesondere bei Menschen, die in staatlichen Einrichtungen gelitten haben. Auch wenn die Antragszahlen da leicht sinken, wurden 2024 immer noch 560 Anträge auf Heimopferrente an die Volksanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet. Der Anteil an Betroffenen von ehemaligen sogenannten Taubstummenanstalten ist nach wie vor hoch. In diesen Anstalten waren gehörlose Personen psychischer und physischer institutioneller Gewalt ausgesetzt.
Man verbot ihnen das Kommunizieren in Gebärdensprache und verwehrte ihnen den Zugang zu voller Schulbildung, was viele Betroffene immer noch in ihrem alltäglichen Leben einschränkt. Auch da ist es wichtig, dass die Volksanwaltschaft genau hinsieht und dass betroffene Menschen für das ihnen angetane Unrecht entschädigt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Das tut die Volksanwaltschaft auch. Ich möchte mich daher bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber natürlich auch bei unseren Volksanwältinnen und unserem Volksanwalt ganz, ganz herzlich für ihre wichtige und wertvolle Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir heute aber von Schutz und Förderung der Menschenrechte sprechen, müssen wir auch über die alarmierende Situation in Gaza sprechen. Die Vereinten Nationen, aber auch viele NGOs und Hilfsorganisationen vor Ort sprechen von einer unerträglichen humanitären Krise. Das Aushungern der Zivilbevölkerung durch die wochenlange Blockade humanitärer Hilfe sowie eine unproportionale Zahl ziviler Opfer, darunter Zehntausende Frauen und Kinder, sind mit dem humanitären Völkerrecht unvereinbar und ethisch nicht zu rechtfertigen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper [NEOS].)
Ich möchte hier aber auch festhalten, dass wir uns weiterhin mit Nachdruck für die bedingungslose Freilassung aller verbliebenen israelischen Geiseln aus der Gewalt der Hamas einsetzen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Krisper [NEOS].)
Das aktuelle Regierungsübereinkommen hält fest, dass Menschenrechte und internationales Recht im Zentrum der österreichischen Außenpolitik stehen. Vor dem Hintergrund des Engagements Österreichs für das humanitäre Völkerrecht und den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten in Kriegen freut es mich daher, dass wir es geschafft haben, heute gemeinsam mit der ÖVP und den NEOS einen Entschließungsantrag zu verfassen, den ich somit einbringen möchte:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Karoline Edtstadler, MMag. Pia Maria Wieninger, Veit Valentin Dengler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „humanitäre Hilfsleistungen nach Gaza“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und daher für einen sofortigen, vollständigen, ungehinderten und sicheren humanitären Zugang in den Gazastreifen einzusetzen, damit humanitäre Hilfe und die Versorgung der dortigen hilfsbedürftigen Zivilbevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern bereitgestellt und die unerträgliche humanitäre Krise im Gazastreifen beendet werden kann.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung ersucht, diplomatische Bemühungen für einen dauerhaften Waffenstillstand zu unterstützen und ihr im Regierungsübereinkommen verankertes Engagement für eine Zweistaatenlösung durch den weiteren Einsatz für dieses Ziel zu bekräftigen.“
Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von NEOS und Grünen sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)
11.12
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/36.1
humanitäre Hilfsleistungen nach Gaza (45/UEA)
Präsident Peter Haubner: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Frau Abgeordnete.