RN/57
12.40
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Hause und vor den Bildschirmen! Spoštovana Visoka Hiša! Wir beschließen heute die Neubestellung der Volksanwält:innen. Unsere Fraktion wird dem Vorschlag nicht zustimmen. Da wird die Frage sein: Wieso stimmt man nicht zu, wenn man mit der Arbeit der Volksanwältinnen und Volksanwälte durchaus zufrieden ist? – Ganz einfach: weil wir einen anderen, einen neuen Bestellmodus fordern.
Da sind wir nicht die Einzigen. Es ist der Europarat, es sind die Vereinten Nationen, es sind viele Organisationen der Zivilgesellschaft, die sagen: Die Volksanwaltschaft ist neben einer Anlaufstelle bei Beschwerden bezüglich Behörden und Behördenvorgängen auch – wie es heute schon gesagt wurde – das Haus der Menschenrechte. Sie ist eine Menschenrechtsinstitution, sie ist mit der präventiven Menschenrechtskontrolle beauftragt. Das bedeutet auch, dass ihr Personen vorstehen müssten und sollten, die eine entsprechende Qualifikation vorweisen können. Derzeit ist nach unserer Rechtsprechung keine entsprechende Qualifikation notwendig. Es ist notwendig, dass man einer Partei zugehört, nämlich einer der drei Parteien, die bei der letzten Wahl als die drei stärksten durchs Ziel gegangen sind. Es ist aber nicht wichtig oder nicht so sehr von Bedeutung, welche Qualifikation man mitbringt.
Wir wollen das ändern, deshalb werden wir heute im Rahmen einer ersten Lesung über einen Gesetzentwurf, den wir Grüne bereits im März eingebracht haben, debattieren, weil wir der Meinung sind, dass diese Gesetzgebungsperiode genutzt werden soll, um diese Regelung zu ändern.
Es ist mir vollkommen klar, dass vielleicht die Zeit zu kurz war, das Gesetz vorab zu ändern, noch dazu eines, das im Verfassungsrang steht. Was aber nicht klar ist: Warum hat man auf ein Hearing verzichtet? Man hätte da schon einen ersten Schritt setzen können. Wir hätten ein Hearing anberaumen können, ein Expert:innenhearing im Rahmen des Hauptausschusses oder des Menschenrechts- und Volksanwaltschaftsausschusses. Das wäre durchaus möglich gewesen.
Wir haben uns da allerdings darauf verlassen – das war falsch! –, was die Regierungsparteien in ihr Regierungsprogramm hineingeschrieben haben, dass nämlich so ein Hearing vorgesehen sei. Man hätte jetzt schon mit gutem Beispiel vorangehen können – hat man nicht getan, so ein Hearing hat es nicht gegeben.
Obwohl uns natürlich zwei Volksanwält:innen – also eine Volksanwältin und ein Volksanwalt –, die wieder bestellt werden, bekannt sind, wäre es doch auch eine Stärkung der Volksanwaltschaft gewesen, wenn wir als Abgeordnete die Möglichkeit gehabt hätten, entsprechende Fragen zu stellen und auch den neuen Volksanwalt kennenzulernen. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden später im Laufe des Tages noch einmal über die Volksanwaltschaft reden, über den Bestellmodus, aber bei dieser Bestellung heute werden wir Grüne nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
12.43
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Nemeth. – Ich habe Ihre Redezeit auf 5 Minuten eingestellt.