RN/58

12.43

Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Frage des Bestellmodus kommt immer wieder, jedes Mal, wenn wir uns über die Volksanwaltschaft unterhalten, jedes Mal, wenn wir Volksanwälte wählen. Ich kann mich nicht erinnern, dass Volksanwältin Stoisits im Jahre 2006 durch ein Hearing gegangen wäre. 

Heute wäre ein Hearing überhaupt kein Problem gewesen. Wenn man das zur rechten Zeit angesprochen hätte, hätte sich unser Nominierter sehr gerne so einem Hearing gestellt. Der Vorschlag der Grünen kam dann erst im Hauptausschuss, und das war schon allein aus organisatorischen Gründen, glaube ich, etwas zu spät. (Beifall bei der FPÖ.) 

Es sind auch immer wechselnde Rollen. Der Vorschlag, das Nominierungsrecht zu ändern, kommt immer just von den Parteien, die bei der Wahl sehr weit davon entfernt sind, unter die ersten drei bei der Nationalratswahl zu kommen. Das letzte Mal haben die Grünen zugestimmt, heute stimmen sie nicht zu. Das letzte Mal haben die NEOS nicht zugestimmt, heute stimmen sie zu – im Hauptausschuss haben sie jedenfalls zugestimmt –, also vielleicht hängt das doch alles auch immer wieder mit politischen Sehnsüchten und weniger mit einer sachlichen Einschätzung der Verfassungsrechtslage zusammen. (Beifall bei der FPÖ.) 

Wir haben heute den Volksanwälten bereits lange bei ihren herausragenden Ausführungen rund um den großartigen Volksanwaltschaftsbericht zugehört. Man versteht dann auch, warum die Volksanwaltschaft im OGM-Vertrauensindex immer den ersten Platz einnimmt und dass das Vertrauen der Bevölkerung in gerade diese Institution so hoch ist. Dafür ist allen drei Volksanwälten zu danken. (Beifall bei der FPÖ.) 

Meine Fraktion möchte sich ganz besonders bei Elisabeth Schwetz bedanken. Sie hat in den letzten Monaten das Amt einer Volksanwältin bekleidet. Sie hat ihren Job exzellent gemacht. Sie hat dort aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes als Bezirkshauptfrau vieles ins Lot gebracht. Sie kehrt jetzt wieder in ihren angestammten Beruf als Bezirkshauptfrau von Wels-Land zurück. – Liebe Lisi, vielen Dank für deine großartige Arbeit! (Beifall bei der FPÖ.) 

Weil Sie angesprochen haben, man brauche ein Hearing, um sicherzustellen, dass der Kandidat kompetent sei: Wir jedenfalls folgen in der freiheitlichen Tradition der Praxis, dass wir ausschließlich herausragende Persönlichkeiten für so ein wichtiges Amt nominieren. Auch Landesrat Dr. Christoph Luisser ist großartig geeignet, das Amt eines Volksanwaltes auszufüllen. Er ist 1976 in Niederösterreich geboren. Er ist Rechtsanwalt, er ist ein profunder Jurist. Er war beruflich im Innenministerium, im Justizministerium, in der Volksanwaltschaft selbst tätig. Er hat den Beruf als Rechtsanwalt ausgeübt. Er ist ein profunder Lokalpolitiker. Er ist auch ein profunder Landespolitiker und somit in vielfacher Hinsicht geeignet, diese Tätigkeit auszuüben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man seine Tätigkeit bislang kurz umschreiben möchte, dann kann man sagen, dass einige Begriffe im Zentrum seiner Arbeit gestanden sind. Es war immer das klare Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, sei es auf Gemeindeebene, sei es als Mitglied der niederösterreichischen Landesregierung. 

Es ist vor allem immer der Mensch im Mittelpunkt gestanden, es ist aber auch immer die Heimat im Mittelpunkt gestanden. Der Mensch stand im Mittelpunkt, als du zum Beispiel den Coronamaßnahmenentschädigungsfonds als zuständiges Regierungsmitglied mit großer Umsicht und großem Erfolg geleitet hast – eine großartige Errungenschaft der Freiheitlichen in Niederösterreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Heimat stand im Mittelpunkt, als du als zuständiger Sicherheits- und Asyllandesrat gewährleistet hast, dass auf Basis der Rechtsordnung ein möglichst restriktives Fremdenrecht exekutiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Sinne, sehr geehrter Herr Landesrat, lieber Christoph, viel Glück für die kommenden sechs Jahre! Ich freue mich schon auf den ersten von dir geschriebenen Volksanwaltschaftsbericht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.48

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. Ich habe die Redezeit auf 5 Minuten eingestellt.