RN/62

12.59

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Die Mitglieder der Volksanwaltschaft müssen bekanntlich über Kenntnisse der Organisation und Funktionsweise der Verwaltung und Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen – das ist die Vorgabe des Verfassungsrechts. Ich möchte im Folgenden kurz noch einmal erläutern, warum sich der Freiheitliche Parlamentsklub dafür entschieden hat, Herrn Dr. Christoph Luisser für das Amt des Volksanwaltes vorzuschlagen.

Wer zum Doktor der Rechtswissenschaft in einem Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts promoviert, anschließend die Ausbildung zum Rechtsanwalt absolviert und dann zehn Jahre lang selbst als Rechtsanwalt praktiziert, verfügt schon deshalb naturgemäß über hohe Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Verwaltung und auf dem Gebiet der Menschenrechte. Zu dieser beeindruckenden Basis kommen aber noch weitere Lebensstationen hinzu, die Dr. Christoph Luisser in seinem Berufsleben absolviert hat: Er war in hohen und höchsten Funktionen auch selbst in der Verwaltung tätig – im Justizministerium, im Innenministerium, also gerade in Ressorts, die sich laufend auch mit grundrechtlichen und menschenrechtlichen Fragen befassen müssen. Darüber hinaus war er drei Jahre auch als Referent in der Volksanwaltschaft tätig. Das ist sozusagen, wenn man so will, die Kirsche auf der Sahnetorte. Da passt wirklich alles zusammen, was nur zusammenpassen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das ist wirklich nicht selbstverständlich bei politischen Besetzungen. Man kennt das ja, ab und zu passiert etwas, bei dem man sich dann schon manchmal fragt: Na ja, gut, wenn jemand laut seinem Lebenslauf gelernter Kommunikationstrainer ist, Parteisekretär war und dann auf einmal zum Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank avanciert, wie passt das zusammen? – In diesem Fall ist es nicht so, die formalen Kriterien sind auf jeden Fall erfüllt.

Es gibt aus meiner Sicht aber schon noch ein drittes Qualifikationsmerkmal für den Beruf des Volksanwaltes, das mehr oder weniger ungeschrieben ist und sich nicht direkt aus der Verfassung erschließen lässt, und das ist eben das Kriterium des Vertrauens – es wurde heute in der Debatte schon mehrfach angesprochen. So, wie ein Rechtsanwalt das Vertrauen seiner Mandanten haben muss und haben soll, muss natürlich ein Volksanwalt auch das Vertrauen des Volkes haben. Die Verteilung – wie sich sozusagen dieses Vertrauen des Volkes ausdrückt und wie es auf die einzelnen Vertreter verteilt wird – kommt natürlich am ehrlichsten in den öffentlichen Wahlen zum Ausdruck. Es ist daher auch folgerichtig, Frau Kollegin Voglauer, dass die Bundesverfassung das Vorschlagsrecht für die drei Volksanwälte genau jenen drei Parteien überantwortet, die bei den Wahlen zum Nationalrat die meisten Wählerstimmen gewonnen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].)

Also Partei A ist stärkste Partei, Partei B zweitstärkste Partei, Partei C drittstärkste: Es kann nicht sein, dass sich Parteien B, C und D zusammenschließen und dann sozusagen das Recht der stärksten Partei auf Repräsentation verhindern. Das ist sachgerecht, das ist auch repräsentativ, und das ermöglicht sozusagen die bestmögliche demokratische Legitimation.

Ein Volksanwalt sollte ja nicht nur selbst Experte in seinem Fachgebiet sein, sondern er sollte auch das politische Handwerkszeug verstehen, da es im Beruf des Volksanwaltes sehr viel um Vermittlungstätigkeit geht: Es geht auch um öffentliches Auftreten, es geht um Arbeit mit Medien. Meine Damen und Herren, Dr. Christoph Luisser ist derzeit Landesrat in Niederösterreich und somit Teil der niederösterreichischen Landesregierung – sozusagen an der Spitze der niederösterreichischen Landesverwaltung. Er ist selbst Experte für Verfassung, Verwaltung und hat auch das politische Handwerkszeug. Das ist sozusagen nicht nur die Kirsche auf der Sahnetorte, sondern das ist eine Extraportion Sahne auf der Sahnetorte mit Dutzenden Kirschen darauf. Er hat aus meiner Sicht bewiesen, dass er nicht nur ein einfacher Rechtsanwalt, sondern auch ein echter Anwalt des Volkes ist. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer.