RN/89
RN/89.1
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 91 der Beilagen.
Hiezu liegen zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Barbara Teiber, Johannes Gasser, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Barbara Teiber, Johannes Gasser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 8 Z 3 eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich der Fall und damit angenommen.
Die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 8 Z 9 eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall.
Die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Barbara Teiber, Johannes Gasser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 9 und 10 sowie Art. 11 Z 3 eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich der Fall und damit angenommen.
Die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 11 Z 5 eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Barbara Teiber, Johannes Gasser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Art. 11 Z 10: Einfügung eines neuen Absatz 8 in § 292, eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich der Fall, daher angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
RN/89.2
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesundheitsabgabe auf KESt-pflichtige Vermögenseinkommen statt KV-Beitragserhöhung für Pensionist:innen“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnung vor dem Punkt 4.