RN/110

5. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (149/A)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein. 

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Voglauer. Ich erteile es ihr. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.

RN/111

16.23

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Spoštovana Visoka Hiša! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute ja schon sehr viel über die Volksanwaltschaft gesprochen, auch die neue Volksanwältin und die neuen Volksanwälte bestellt. 

Wir wollen als Grüne diese Gesetzgebungsperiode dafür nutzen, uns wirklich dafür Zeit zu nehmen: Wie kann in Zukunft die Bestellung von Volksanwälten und Volksanwältinnen in Österreich vonstattengehen? Es ist jetzt keine Ausrede mehr notwendig – wir haben jetzt genug Zeit und wir sollten uns diese Zeit auch nehmen.

Warum? – Das derzeit gültige Verfassungsgesetz über den Bestellmodus der Volksanwälte stammt aus dem Jahr 1977, und ich bin wahrscheinlich nicht die Einzige in diesem Haus, die damals, als dieses Gesetz beschlossen wurde, nicht einmal geboren war. Es ist höchst an der Zeit, es zu ändern, nicht weil es aus diesem Jahr stammt, sondern weil sich seit damals einiges entwickelt hat, die Volksanwaltschaft auch zur nationalen Prävention von Menschenrechtsverletzungen, zur präventiven Menschenrechtskontrolle beizutragen hat, und, wie heute so oft betont, das Haus der Menschenrechte ist! (Beifall bei den Grünen.)

Es sind nicht nur wir Grüne, die meinen, es ist an der Zeit, dieses Gesetz zu ändern – für ein Hearing zu sorgen, für Qualität zu sorgen, für Qualifikation zu sorgen, auch nach Qualifikation auszusuchen und von politischer Couleur unabhängig zu sein –, nein, das sind sowohl sehr viele Verfassungsjuristen als auch unzählige Organisationen der Zivilgesellschaft, aber auch der Europarat und die Vereinten Nationen. Regelmäßig wird Österreich dazu aufgefordert, den Bestellmodus zu ändern, vor allem aber die Volksanwaltschaft auf wirklich unabhängige und qualitativ hochwertige Beine zu stellen. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist ja nicht so, dass wir diese Empfehlungen nicht kennen: Mehrere Bundesregierungen haben den Empfehlungen des Europarates, aber auch der Global Alliance of National Human Rights Institutions zugestimmt, als gesagt wurde: Ja, da muss etwas getan werden, da geht es um eine international anerkannte Institution; und es schadet ja auch den Volksanwältinnen und Volksanwälten selbst, dass sie sich nicht darauf berufen können, unabhängig von Parteipolitik zu sein. Am Ende des Tages sollten sie auch nicht immer wieder in unterschiedlichen Parteifunktionen oder anderen politischen Funktionen wiederzufinden sein, nicht nur nicht in der Zeit, in der sie Volksanwälte sind – das geht sowieso rechtlich nicht –, sondern auch nicht davor und danach, denn selbst das gibt ihnen den Anschein, nicht wirklich unabhängig, sondern zumindest politisch gefärbt zu sein.

Deshalb bitte ich Sie, dass wir diesen Gesetzentwurf entsprechend intensiv diskutieren und am Ende des Tages doch – da bin ich zuversichtlich; oder ich bin jetzt einmal zuversichtlich, dass uns nach so vielen Jahren eine Novellierung gelingt – hier in diesem Haus beschließen! (Beifall bei den Grünen.)

16.26

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Tschank. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.

RN/112

16.26

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eingangs erlauben Sie mir an dieser Stelle, der Volksanwältin und den Volksanwälten sehr herzlich zu ihrer erfolgreichen Wahl zu gratulieren! Sie haben heute eine sehr wichtige Aufgabe im demokratischen Gefüge unseres Staates übernommen, mit der eine sehr hohe Verantwortung einhergeht.

Bereits Hans Kelsen befasste sich mit der Schaffung und mit dem Gedanken eines Anwaltes des öffentlichen Rechts. Es dauerte bis 1977, bis die Volksanwaltschaft schließlich geschaffen wurde. 

Damals gab es zwei wesentliche rechtspolitische Beweggründe, die heute noch brandaktuell sind und die ich an dieser Stelle in Erinnerung rufen möchte: eine steigende Gesetzesflut, die eine Rechtskenntnis der Bürgerinnen und Bürger de facto unmöglich machte; und zweitens eine Ausdehnung der Staatstätigkeit auf immer mehr Lebensbereiche, die zu einer streng wachsenden Umklammerung des Einzelnen durch den Staat geführt hat. Überregulierung und Umklammerung durch den Staat sind heute präsent wie nie zuvor, und das sind Themen, die wir ernst nehmen müssen. Da besteht Handlungsbedarf, sehr geehrte Damen und Herren, Entbürokratisierung ist ein zentraler Faktor!

Die Volksanwaltschaft ist eine Kontrollinstanz. Sie prüft die öffentliche Verwaltung, befasst sich mit Beschwerden und schützt unsere Bevölkerung vor Behördenmissbrauch – verschwiegen, weisungsfrei, unabsetzbar. 

Ich frage mich, wieso wir heute eigentlich den Bestellmodus der Volksanwälte diskutieren. Was ist das Motiv hinter dem grünen Antrag? (Abg. Gewessler [Grüne]: Ein besserer Bestellungsmodus für die Volksanwälte!) Nach einiger Überlegung bin ich zum Ergebnis gekommen, dass es da an und für sich um Umfärbung geht. Es soll also im grünen Sinne umgefärbt werden: Die Grünen stellen derzeit keinen Volksanwalt, es soll also zu Personalbesetzungen im grünen Sinne kommen.

Der bisherige parlamentarische Bestellmodus, sehr geehrte Damen und Herren, hat sich bewährt. Es wurden stets Persönlichkeiten mit hoher Qualifikation und Erfahrung ausgewählt: Elisabeth Schwetz, Peter Kostelka, Terezija Stoisits, um auch eine Grüne zu nennen, Ingrid Korosec, Christa Krammer, Walter Rosenkranz – alle untadelig, fähig, kompetente Persönlichkeiten. Und jetzt kommt ein Antrag von den Grünen daher, der das gesamte Bestellungssystem ändern möchte, wiederum eine Verfassungsänderung. Wiederum eine Änderung dahin gehend: Was den Grünen in dieser Republik nicht passt, soll eben passend gemacht werden! (Abg. Voglauer [Grüne]: Das passt auch! ...!), wiederum eine reine Anlassgesetzgebung, wie wir es auch schon beim Nationalfonds gesehen haben. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Sinnerfassend lesen!) – Kennen wir bereits, wissen wir bereits, selbstverständlich politisch motiviert! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Voglauer [Grüne]: Ah!)

Es passt den Grünen natürlich nicht, dass die stimmenstärksten Parteien für die Bestellung der Volksanwälte ein Vorschlagsrecht haben, es passt den Grünen nicht, dass sie aufgrund politischer Bedeutungslosigkeit kein Vorschlagsrecht haben. Es ist den Grünen am Ende des Tages auch ein Dorn im Auge, dass die FPÖ ein verfassungsmäßiges Vorschlagsrecht hat. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Nicht einmal das! ... akzeptieren!)

Der Antrag zeigt, die Grünen wollen ein bürokratisches, kompliziertes, zeitaufwendiges Bestellverfahren, unverhältnismäßig für, gestatten Sie mir das, ein so kleines Land, wie Österreich es ist. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Sie machen Österreich schlecht!) Ein derartig kompliziertes Bestellverfahren zu machen, ist unverhältnismäßig teuer, nicht zweckmäßig. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Der ISP-Schreibtisch war viel zu klein ...! Der war viel zu klein!) Nicht die politische Mehrheit soll entscheiden, wer Volksanwalt wird, sondern nach der Idee der Grünen eine Auswahlkommission, die mit NGOs, die mit Vertretern der Zivilgesellschaft entsprechend besetzt ist. 

Zusammenfassend: Eine linke Umfärbungsfantasie und eine Schwächung der parlamentarischen Rechte sollen durch eine Verfassungsänderung verankert werden. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Der neueste Schreibtisch ...!) Dem erteilen wir eine klare Absage, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden und können auch nicht zulassen, dass politische Mehrheiten indirekt umgangen werden, dass der Wille des Volkes de facto missachtet wird (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Sie haben den Antrag nicht wirklich gelesen, oder?) und dass parlamentarische Entscheidungen – und das ist eine parlamentarische Entscheidung (Abg. Voglauer [Grüne]: Die gesamte Gesetzgebung ist eine parlamentarische Entscheidung!) – de facto an Kommissionen, NGOs oder die Zivilgesellschaft ausgelagert werden. Ich muss ganz ehrlich sagen (Ruf bei den Grünen: Leseschwäche!): So weit wird es noch kommen, dass uns mit Steuergeld subventionierte zivilgesellschaftliche NGOs (Ruf bei den Grünen: Bist du jetzt für NGOs?) oder Aktivisten von der linken Seite vorschreiben, wen wir als entsprechenden Kandidaten für die Volksanwaltschaft auswählen dürfen. Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Wir brauchen keine Kommissionen und keine NGOs (Abg. Gewessler [Grüne]: Die Rede hat nichts mit dem Antrag zu tun!) für diese Entscheidungen. Wir sind demokratisch gewählte Repräsentanten, die Parteien haben diese Regelungen, die Rechte, und sie wissen selbst genau, wer geeignet ist und wen sie in die Volksanwaltschaft entsenden. 

Reden wir lieber über die Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft, reden wir weiterhin über die Erweiterung und nicht über utopische linksgrüne Umfärbungsfantasien. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.31

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grüner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.

RN/113

16.32

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Eingangs darf ich für Abgeordneten Georg Strasser den 4. Jahrgang der LM Francisco Josephinum Wieselburg herzlich hier im Hohen Haus begrüßen! Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich habe den Antrag gelesen, ich habe mich auch damit beschäftigt. (Abg. Voglauer [Grüne]: Dann kann die Rede noch nicht fertig sein!) Mit diesem Antrag soll die Verfassung geändert werden. Ich möchte zu Beginn außer Streit stellen – und ich glaube, diese Meinung teilen wir –, dass Parteipolitik in der Volksanwaltschaft nichts verloren haben darf – wie auch in der Justiz, wie im Rechnungshof et cetera. Der Bestellungsmodus ist bekannt – wir haben heute schon darüber diskutiert –, und nunmehr ist vorgeschlagen, dass wir unter anderen Menschenrechtsorganisationen in diesen Modus der Bestellungen einbinden. 

Bei allem Bekenntnis und Verständnis, vor allem Bekenntnis zur Wichtigkeit der Menschenrechtsorganisationen in diesem Land – das möchte ich deutlich unterstreichen –, sind für mich zwei Dinge unklar. Erstens: Von welchen Menschenrechtsorganisationen sprechen wir? Zweitens: Wie schaffen wir es, wenn wir den Modus so ändern, dass wir parteipolitische Einflussnahmen in diesen Menschenrechtsorganisationen, die stattfinden können – nicht müssen – kontrollieren? Denn letzten Endes sind diese Organisationen auch von der parlamentarischen Kontrolle ausgeschlossen. 

Meine Damen und Herren, wir reden von einer Verfassungsänderung. Wir wissen aus den vergangenen Jahren: Die Verfassung ist sehr elegant und die Verfassung traut uns einiges zu. Die Verfassung traut uns als gewählten Mandatarinnen und Mandataren hier im Hohen Haus zu, dass wir es schaffen, geeignete und befähigte Personen auszuwählen und als Kandidatinnen und Kandidaten für die Volksanwaltschaft zu nominieren. 

Ich erlaube mir auch, aus einem der Kommentare zum B-VG zu zitieren: Weithin unstrittig ist, dass die Volksanwaltschaft auch wegen ihrer häufig erwiesenen De-facto-Unabhängigkeit seit ihrer Gründung in Österreich eine hohe Anerkennung genießt.

Meine Damen und Herren, ich habe mir die parlamentarischen Unterlagen der letzten 25 Jahre angesehen und gebe zu – und möchte das auch unterstreichen –: Der Modus der Bestellung war schon oft in Diskussion, er wurde allerdings tatsächlich grundlegend noch nie geändert – auch dann nicht, wenn es beim in Rede stehenden Artikel 148g B-VG zu Änderungen kam, etwa 2003 mit Zustimmung der Grünen, 2011 mit Zustimmung der Grünen oder 2016. Meine Wahrnehmung – verzeihen Sie mir, ich bin neu im Hohen Haus – ist: In den letzten fünf Jahren, in einer Zeit, in der die Grünen in Regierungsverantwortung waren, war der Modus der Bestellung auch kein großes Thema. 

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, meine persönliche Meinung zu sagen: Wir müssen es bitte endlich schaffen, dass wir nicht automatisch und generell politisches Engagement, wie wir es hier jeden Tag leben, per se stigmatisieren. Ich sage Ihnen ein Geheimnis: Es gibt ein Leben abseits der Politik, es gibt ein Leben nach der Politik und es könnte sein – es muss nicht sein, es kann sein –, dass als Volksanwalt politische Erfahrung auch ein Vorteil ist; nicht Parteipolitik, sondern politische Erfahrung. 

Ein prominentes Beispiel in Richtung der Antragstellerin, und das möchte ich unterstreichen: Es war doch Ihre Volksanwältin, die 2007 bestellt wurde, die es geschafft hat, sich durch hervorragende Arbeit über alle Parteigrenzen hinweg breite Anerkennung zu erarbeiten. Das heißt: Es hat auch in der Vergangenheit schon funktioniert. (Beifall bei der ÖVP.)

Vielleicht abschließend: Ich möchte den Antrag – den ich verstehe – auch nicht schmälern, eine Diskussion darüber ist richtig und wir werden diese auch führen. Die Frage ist, ob wir dafür extra die Verfassung ändern müssen oder ob etwa einfachgesetzliche Maßnahmen dafür ausreichen. Unabhängigkeit hat einen hohen Stellenwert – insbesondere in der Volksanwaltschaft –, aber Transparenz schaffen wir nicht durch Symbolpolitik, sondern nur, indem wir täglich Transparenz leben – und darüber müssen wir sprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.36

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Duzdar. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. 

RN/114

16.36

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist jetzt schon viel gesagt worden zum Antrag der Grünen, der ja darauf ausgerichtet ist, mittels Verfassungsänderung die Volksanwaltschaft grundlegend zu reformieren, vor allem dahin gehend, dass der Bestellmodus geändert wird. Wir sind für die Debatte – nämlich darüber, wie wir die Volksanwaltschaft weiterentwickeln können – aufgeschlossen, dazu gibt es überhaupt nichts zu sagen. Was mich allerdings etwas stört, ist, dass die Grünen zum dritten Mal – nämlich in zwei verschiedenen Ausschüssen und jetzt auch hier – einen fast identen Antrag zu diesem Thema eingebracht haben. Ganz ehrlich: Ich kann diese Vorgehensweise nicht ganz verstehen. Sie waren jetzt fünf Jahre in der Regierung, Sie hätten die Möglichkeit gehabt, diese Reform durchzusetzen. Das, was Sie in fünf Jahren nicht geschafft haben, müssen wir jetzt in zwei Monaten unter Dach und Fach bringen. Also ganz ehrlich, ich kann nicht ganz verstehen, warum Sie jetzt mit einer Ho-ruck-Aktion die Verfassung ändern möchten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger [ÖVP].)

Ich glaube, es ist heute ganz deutlich zur Sprache gekommen, dass uns allen hier in diesem Hohen Haus die Volksanwaltschaft als wichtige Ombudsstelle ein großes Anliegen ist; vor allem auch als eine Institution, die sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt hat, was die Kompetenzerweiterung anbelangt. Wir erkennen natürlich, dass es vonseiten des Europarates Empfehlungen gibt, das will ich ja gar nicht in Abrede stellen. Aus diesem Grund haben wir uns in der Regierung, als Regierungsparteien, im Regierungsprogramm auch darauf verständigt, dass wir sehr wohl erstens verpflichtende Anhörungen einführen und zweitens das Bestellverfahren evaluieren und auch weiterentwickeln möchten. – So ist es also auch nicht, dass wir uns nicht mit diesem Thema auseinandergesetzt hätten. 

Was wir aber nicht wollen, ist, dass es jetzt eine Reform des Bestellverfahrens gibt – nämlich als Schnellschuss –, denn diese muss meines Erachtens verfassungspolitisch gut überlegt, breit diskutiert und institutionell eingebettet sein. Es soll ja, wie Sie vielleicht wissen – auch das ist im Regierungsprogramm festgehalten – einen Verfassungskonvent geben, und – wir haben das ja das letzte Mal auch schon im Verfassungsausschuss debattiert – wir wollen diese Debatte nicht voreilig abschließen, sondern wir stehen für eine Reform, wir stehen aber auch für Verantwortung, und die Volksanwaltschaft ist meines Erachtens viel zu wichtig, um sie jetzt zum Gegenstand eines überhasteten Gesetzgebungsverfahrens zu machen. Sie verdient eine Reform, aber eine, die Bestand hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

RN/115

Zuweisung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich weise den Antrag 149/A dem Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.