RN/111

16.23

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Spoštovana Visoka Hiša! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute ja schon sehr viel über die Volksanwaltschaft gesprochen, auch die neue Volksanwältin und die neuen Volksanwälte bestellt. 

Wir wollen als Grüne diese Gesetzgebungsperiode dafür nutzen, uns wirklich dafür Zeit zu nehmen: Wie kann in Zukunft die Bestellung von Volksanwälten und Volksanwältinnen in Österreich vonstattengehen? Es ist jetzt keine Ausrede mehr notwendig – wir haben jetzt genug Zeit und wir sollten uns diese Zeit auch nehmen.

Warum? – Das derzeit gültige Verfassungsgesetz über den Bestellmodus der Volksanwälte stammt aus dem Jahr 1977, und ich bin wahrscheinlich nicht die Einzige in diesem Haus, die damals, als dieses Gesetz beschlossen wurde, nicht einmal geboren war. Es ist höchst an der Zeit, es zu ändern, nicht weil es aus diesem Jahr stammt, sondern weil sich seit damals einiges entwickelt hat, die Volksanwaltschaft auch zur nationalen Prävention von Menschenrechtsverletzungen, zur präventiven Menschenrechtskontrolle beizutragen hat, und, wie heute so oft betont, das Haus der Menschenrechte ist! (Beifall bei den Grünen.)

Es sind nicht nur wir Grüne, die meinen, es ist an der Zeit, dieses Gesetz zu ändern – für ein Hearing zu sorgen, für Qualität zu sorgen, für Qualifikation zu sorgen, auch nach Qualifikation auszusuchen und von politischer Couleur unabhängig zu sein –, nein, das sind sowohl sehr viele Verfassungsjuristen als auch unzählige Organisationen der Zivilgesellschaft, aber auch der Europarat und die Vereinten Nationen. Regelmäßig wird Österreich dazu aufgefordert, den Bestellmodus zu ändern, vor allem aber die Volksanwaltschaft auf wirklich unabhängige und qualitativ hochwertige Beine zu stellen. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist ja nicht so, dass wir diese Empfehlungen nicht kennen: Mehrere Bundesregierungen haben den Empfehlungen des Europarates, aber auch der Global Alliance of National Human Rights Institutions zugestimmt, als gesagt wurde: Ja, da muss etwas getan werden, da geht es um eine international anerkannte Institution; und es schadet ja auch den Volksanwältinnen und Volksanwälten selbst, dass sie sich nicht darauf berufen können, unabhängig von Parteipolitik zu sein. Am Ende des Tages sollten sie auch nicht immer wieder in unterschiedlichen Parteifunktionen oder anderen politischen Funktionen wiederzufinden sein, nicht nur nicht in der Zeit, in der sie Volksanwälte sind – das geht sowieso rechtlich nicht –, sondern auch nicht davor und danach, denn selbst das gibt ihnen den Anschein, nicht wirklich unabhängig, sondern zumindest politisch gefärbt zu sein.

Deshalb bitte ich Sie, dass wir diesen Gesetzentwurf entsprechend intensiv diskutieren und am Ende des Tages doch – da bin ich zuversichtlich; oder ich bin jetzt einmal zuversichtlich, dass uns nach so vielen Jahren eine Novellierung gelingt – hier in diesem Haus beschließen! (Beifall bei den Grünen.)

16.26

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Tschank. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.