RN/112

16.26

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eingangs erlauben Sie mir an dieser Stelle, der Volksanwältin und den Volksanwälten sehr herzlich zu ihrer erfolgreichen Wahl zu gratulieren! Sie haben heute eine sehr wichtige Aufgabe im demokratischen Gefüge unseres Staates übernommen, mit der eine sehr hohe Verantwortung einhergeht.

Bereits Hans Kelsen befasste sich mit der Schaffung und mit dem Gedanken eines Anwaltes des öffentlichen Rechts. Es dauerte bis 1977, bis die Volksanwaltschaft schließlich geschaffen wurde. 

Damals gab es zwei wesentliche rechtspolitische Beweggründe, die heute noch brandaktuell sind und die ich an dieser Stelle in Erinnerung rufen möchte: eine steigende Gesetzesflut, die eine Rechtskenntnis der Bürgerinnen und Bürger de facto unmöglich machte; und zweitens eine Ausdehnung der Staatstätigkeit auf immer mehr Lebensbereiche, die zu einer streng wachsenden Umklammerung des Einzelnen durch den Staat geführt hat. Überregulierung und Umklammerung durch den Staat sind heute präsent wie nie zuvor, und das sind Themen, die wir ernst nehmen müssen. Da besteht Handlungsbedarf, sehr geehrte Damen und Herren, Entbürokratisierung ist ein zentraler Faktor!

Die Volksanwaltschaft ist eine Kontrollinstanz. Sie prüft die öffentliche Verwaltung, befasst sich mit Beschwerden und schützt unsere Bevölkerung vor Behördenmissbrauch – verschwiegen, weisungsfrei, unabsetzbar. 

Ich frage mich, wieso wir heute eigentlich den Bestellmodus der Volksanwälte diskutieren. Was ist das Motiv hinter dem grünen Antrag? (Abg. Gewessler [Grüne]: Ein besserer Bestellungsmodus für die Volksanwälte!) Nach einiger Überlegung bin ich zum Ergebnis gekommen, dass es da an und für sich um Umfärbung geht. Es soll also im grünen Sinne umgefärbt werden: Die Grünen stellen derzeit keinen Volksanwalt, es soll also zu Personalbesetzungen im grünen Sinne kommen.

Der bisherige parlamentarische Bestellmodus, sehr geehrte Damen und Herren, hat sich bewährt. Es wurden stets Persönlichkeiten mit hoher Qualifikation und Erfahrung ausgewählt: Elisabeth Schwetz, Peter Kostelka, Terezija Stoisits, um auch eine Grüne zu nennen, Ingrid Korosec, Christa Krammer, Walter Rosenkranz – alle untadelig, fähig, kompetente Persönlichkeiten. Und jetzt kommt ein Antrag von den Grünen daher, der das gesamte Bestellungssystem ändern möchte, wiederum eine Verfassungsänderung. Wiederum eine Änderung dahin gehend: Was den Grünen in dieser Republik nicht passt, soll eben passend gemacht werden! (Abg. Voglauer [Grüne]: Das passt auch! ...!), wiederum eine reine Anlassgesetzgebung, wie wir es auch schon beim Nationalfonds gesehen haben. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Sinnerfassend lesen!) – Kennen wir bereits, wissen wir bereits, selbstverständlich politisch motiviert! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Voglauer [Grüne]: Ah!)

Es passt den Grünen natürlich nicht, dass die stimmenstärksten Parteien für die Bestellung der Volksanwälte ein Vorschlagsrecht haben, es passt den Grünen nicht, dass sie aufgrund politischer Bedeutungslosigkeit kein Vorschlagsrecht haben. Es ist den Grünen am Ende des Tages auch ein Dorn im Auge, dass die FPÖ ein verfassungsmäßiges Vorschlagsrecht hat. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Nicht einmal das! ... akzeptieren!)

Der Antrag zeigt, die Grünen wollen ein bürokratisches, kompliziertes, zeitaufwendiges Bestellverfahren, unverhältnismäßig für, gestatten Sie mir das, ein so kleines Land, wie Österreich es ist. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Sie machen Österreich schlecht!) Ein derartig kompliziertes Bestellverfahren zu machen, ist unverhältnismäßig teuer, nicht zweckmäßig. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Der ISP-Schreibtisch war viel zu klein ...! Der war viel zu klein!) Nicht die politische Mehrheit soll entscheiden, wer Volksanwalt wird, sondern nach der Idee der Grünen eine Auswahlkommission, die mit NGOs, die mit Vertretern der Zivilgesellschaft entsprechend besetzt ist. 

Zusammenfassend: Eine linke Umfärbungsfantasie und eine Schwächung der parlamentarischen Rechte sollen durch eine Verfassungsänderung verankert werden. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Der neueste Schreibtisch ...!) Dem erteilen wir eine klare Absage, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden und können auch nicht zulassen, dass politische Mehrheiten indirekt umgangen werden, dass der Wille des Volkes de facto missachtet wird (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Sie haben den Antrag nicht wirklich gelesen, oder?) und dass parlamentarische Entscheidungen – und das ist eine parlamentarische Entscheidung (Abg. Voglauer [Grüne]: Die gesamte Gesetzgebung ist eine parlamentarische Entscheidung!) – de facto an Kommissionen, NGOs oder die Zivilgesellschaft ausgelagert werden. Ich muss ganz ehrlich sagen (Ruf bei den Grünen: Leseschwäche!): So weit wird es noch kommen, dass uns mit Steuergeld subventionierte zivilgesellschaftliche NGOs (Ruf bei den Grünen: Bist du jetzt für NGOs?) oder Aktivisten von der linken Seite vorschreiben, wen wir als entsprechenden Kandidaten für die Volksanwaltschaft auswählen dürfen. Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Wir brauchen keine Kommissionen und keine NGOs (Abg. Gewessler [Grüne]: Die Rede hat nichts mit dem Antrag zu tun!) für diese Entscheidungen. Wir sind demokratisch gewählte Repräsentanten, die Parteien haben diese Regelungen, die Rechte, und sie wissen selbst genau, wer geeignet ist und wen sie in die Volksanwaltschaft entsenden. 

Reden wir lieber über die Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft, reden wir weiterhin über die Erweiterung und nicht über utopische linksgrüne Umfärbungsfantasien. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.31

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grüner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.