RN/113
16.32
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Eingangs darf ich für Abgeordneten Georg Strasser den 4. Jahrgang der LM Francisco Josephinum Wieselburg herzlich hier im Hohen Haus begrüßen! Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, ich habe den Antrag gelesen, ich habe mich auch damit beschäftigt. (Abg. Voglauer [Grüne]: Dann kann die Rede noch nicht fertig sein!) Mit diesem Antrag soll die Verfassung geändert werden. Ich möchte zu Beginn außer Streit stellen – und ich glaube, diese Meinung teilen wir –, dass Parteipolitik in der Volksanwaltschaft nichts verloren haben darf – wie auch in der Justiz, wie im Rechnungshof et cetera. Der Bestellungsmodus ist bekannt – wir haben heute schon darüber diskutiert –, und nunmehr ist vorgeschlagen, dass wir unter anderen Menschenrechtsorganisationen in diesen Modus der Bestellungen einbinden.
Bei allem Bekenntnis und Verständnis, vor allem Bekenntnis zur Wichtigkeit der Menschenrechtsorganisationen in diesem Land – das möchte ich deutlich unterstreichen –, sind für mich zwei Dinge unklar. Erstens: Von welchen Menschenrechtsorganisationen sprechen wir? Zweitens: Wie schaffen wir es, wenn wir den Modus so ändern, dass wir parteipolitische Einflussnahmen in diesen Menschenrechtsorganisationen, die stattfinden können – nicht müssen – kontrollieren? Denn letzten Endes sind diese Organisationen auch von der parlamentarischen Kontrolle ausgeschlossen.
Meine Damen und Herren, wir reden von einer Verfassungsänderung. Wir wissen aus den vergangenen Jahren: Die Verfassung ist sehr elegant und die Verfassung traut uns einiges zu. Die Verfassung traut uns als gewählten Mandatarinnen und Mandataren hier im Hohen Haus zu, dass wir es schaffen, geeignete und befähigte Personen auszuwählen und als Kandidatinnen und Kandidaten für die Volksanwaltschaft zu nominieren.
Ich erlaube mir auch, aus einem der Kommentare zum B-VG zu zitieren: Weithin unstrittig ist, dass die Volksanwaltschaft auch wegen ihrer häufig erwiesenen De-facto-Unabhängigkeit seit ihrer Gründung in Österreich eine hohe Anerkennung genießt.
Meine Damen und Herren, ich habe mir die parlamentarischen Unterlagen der letzten 25 Jahre angesehen und gebe zu – und möchte das auch unterstreichen –: Der Modus der Bestellung war schon oft in Diskussion, er wurde allerdings tatsächlich grundlegend noch nie geändert – auch dann nicht, wenn es beim in Rede stehenden Artikel 148g B-VG zu Änderungen kam, etwa 2003 mit Zustimmung der Grünen, 2011 mit Zustimmung der Grünen oder 2016. Meine Wahrnehmung – verzeihen Sie mir, ich bin neu im Hohen Haus – ist: In den letzten fünf Jahren, in einer Zeit, in der die Grünen in Regierungsverantwortung waren, war der Modus der Bestellung auch kein großes Thema.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, meine persönliche Meinung zu sagen: Wir müssen es bitte endlich schaffen, dass wir nicht automatisch und generell politisches Engagement, wie wir es hier jeden Tag leben, per se stigmatisieren. Ich sage Ihnen ein Geheimnis: Es gibt ein Leben abseits der Politik, es gibt ein Leben nach der Politik und es könnte sein – es muss nicht sein, es kann sein –, dass als Volksanwalt politische Erfahrung auch ein Vorteil ist; nicht Parteipolitik, sondern politische Erfahrung.
Ein prominentes Beispiel in Richtung der Antragstellerin, und das möchte ich unterstreichen: Es war doch Ihre Volksanwältin, die 2007 bestellt wurde, die es geschafft hat, sich durch hervorragende Arbeit über alle Parteigrenzen hinweg breite Anerkennung zu erarbeiten. Das heißt: Es hat auch in der Vergangenheit schon funktioniert. (Beifall bei der ÖVP.)
Vielleicht abschließend: Ich möchte den Antrag – den ich verstehe – auch nicht schmälern, eine Diskussion darüber ist richtig und wir werden diese auch führen. Die Frage ist, ob wir dafür extra die Verfassung ändern müssen oder ob etwa einfachgesetzliche Maßnahmen dafür ausreichen. Unabhängigkeit hat einen hohen Stellenwert – insbesondere in der Volksanwaltschaft –, aber Transparenz schaffen wir nicht durch Symbolpolitik, sondern nur, indem wir täglich Transparenz leben – und darüber müssen wir sprechen. (Beifall bei der ÖVP.)
16.36
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Duzdar. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.