RN/114

16.36

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist jetzt schon viel gesagt worden zum Antrag der Grünen, der ja darauf ausgerichtet ist, mittels Verfassungsänderung die Volksanwaltschaft grundlegend zu reformieren, vor allem dahin gehend, dass der Bestellmodus geändert wird. Wir sind für die Debatte – nämlich darüber, wie wir die Volksanwaltschaft weiterentwickeln können – aufgeschlossen, dazu gibt es überhaupt nichts zu sagen. Was mich allerdings etwas stört, ist, dass die Grünen zum dritten Mal – nämlich in zwei verschiedenen Ausschüssen und jetzt auch hier – einen fast identen Antrag zu diesem Thema eingebracht haben. Ganz ehrlich: Ich kann diese Vorgehensweise nicht ganz verstehen. Sie waren jetzt fünf Jahre in der Regierung, Sie hätten die Möglichkeit gehabt, diese Reform durchzusetzen. Das, was Sie in fünf Jahren nicht geschafft haben, müssen wir jetzt in zwei Monaten unter Dach und Fach bringen. Also ganz ehrlich, ich kann nicht ganz verstehen, warum Sie jetzt mit einer Ho-ruck-Aktion die Verfassung ändern möchten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger [ÖVP].)

Ich glaube, es ist heute ganz deutlich zur Sprache gekommen, dass uns allen hier in diesem Hohen Haus die Volksanwaltschaft als wichtige Ombudsstelle ein großes Anliegen ist; vor allem auch als eine Institution, die sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt hat, was die Kompetenzerweiterung anbelangt. Wir erkennen natürlich, dass es vonseiten des Europarates Empfehlungen gibt, das will ich ja gar nicht in Abrede stellen. Aus diesem Grund haben wir uns in der Regierung, als Regierungsparteien, im Regierungsprogramm auch darauf verständigt, dass wir sehr wohl erstens verpflichtende Anhörungen einführen und zweitens das Bestellverfahren evaluieren und auch weiterentwickeln möchten. – So ist es also auch nicht, dass wir uns nicht mit diesem Thema auseinandergesetzt hätten. 

Was wir aber nicht wollen, ist, dass es jetzt eine Reform des Bestellverfahrens gibt – nämlich als Schnellschuss –, denn diese muss meines Erachtens verfassungspolitisch gut überlegt, breit diskutiert und institutionell eingebettet sein. Es soll ja, wie Sie vielleicht wissen – auch das ist im Regierungsprogramm festgehalten – einen Verfassungskonvent geben, und – wir haben das ja das letzte Mal auch schon im Verfassungsausschuss debattiert – wir wollen diese Debatte nicht voreilig abschließen, sondern wir stehen für eine Reform, wir stehen aber auch für Verantwortung, und die Volksanwaltschaft ist meines Erachtens viel zu wichtig, um sie jetzt zum Gegenstand eines überhasteten Gesetzgebungsverfahrens zu machen. Sie verdient eine Reform, aber eine, die Bestand hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.