RN/18

Präsidium

RN/18.1

Einlauf und Zuweisungen 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Vom Bundeskanzler und vom Bundespräsidenten ist ein Schreiben eingelangt. Ich zitiere: 

„Gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes enthebe ich den mit der Fortführung der Verwaltung des Bundesministeriums für Finanzen betrauten Dr. Magnus BRUNNER, LL.M. seinem Wunsche entsprechend vom Amt. 

Gleichzeitig betraue ich gemäß Artikel 71 des Bundes-Verfassungsgesetzes Sektionschef Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr mit der Fortführung der Verwaltung des Bundesministeriums für Finanzen.“ 

An dieser Stelle seitens des Hauses einen Dank an das scheidende Mitglied der Bundesregierung! (Beifall bei ÖVP, NEOS und Grünen.)


Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar: 

RN/18.2

Mitteilungsliste

RN/18.3

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Um Punkt 6 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen. 

Dabei handelt es sich um den Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Vorschlages für die Wahl eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich sehe, das ist einstimmig angenommen.  Danke. 

RN/18.4

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es ist weiters vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 bis 4 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

RN/18.5

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 4,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: FPÖ 77, ÖVP 70, SPÖ 61, NEOS 38 sowie Grüne 36 Minuten. 

Für Tagesordnungspunkt 1 wurde folgende Redeordnung vereinbart: Der Aufruf der Rednerinnen und Redner erfolgt nach Klubstärke. 

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung und die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. – Danke schön. 

Wir gehen in die Tagesordnung ein.