RN/51
Präsident Peter Haubner: Zum Ersten halte ich fest, dass es in meinem Ermessen beziehungsweise im Ermessen des Vorsitzenden liegt, wann ein Ordnungsruf erteilt wird und ob er erteilt wird.
Ich habe von diesem Recht Gebrauch gemacht, da Herr Schnedlitz meines Erachtens vom Ausschalten des Parlaments gesprochen hat. Das habe ich so vernommen, ich lasse mir aber noch das Protokoll kommen.
Ich werde die Sitzung jetzt aber nicht unterbrechen, sondern dem Herrn Bundeskanzler, der um das Wort gebeten hat, das Wort erteilen. – Bitte.