RN/58
13.09
Abgeordnete Dr. Barbara Kolm (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Jetzt zu einem unemotionalen Thema, einer technischen Materie – und ich wünschte, mein erster Redebeitrag im Hohen Haus wäre von Hoffnung und Zuversicht getragen, doch uns allen ist bekannt, dass ein Blick auf die Budgetsituation, wie ja ausreichend diskutiert, keinen Anlass dazu gibt.
Die Vertrauensbasis zwischen den wichtigsten Akteuren in der heimischen Finanz- und Fiskalpolitik ist gelinde gesagt gestört, und jetzt, da Herr Minister Brunner sich schon nach Brüssel verabschiedet hat und Herr Bundeskanzler Nehammer sich um eine Dreierkoalition der Verlierer bemüht, muss es mit der vorliegenden Gesetzesmaterie plötzlich ganz schnell gehen. Der Hintergrund: Es droht eine Verschlechterung des Kreditratings, wenn Österreich nicht bis Jahresende Reformen veranlasst.
Grundsätzlich sind alle Regelungen zu begrüßen, die maßvoll und sorgsam dazu beitragen, das internationale Renommee des heimischen Finanzplatzes zu pflegen, und zwar ohne Gold Plating. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass möglichst viel Kapital in Österreich gebunden bleibt und neu investiert wird, wir stellen aber mit Bedauern fest, dass die scheidende Regierung sich schon wieder nicht rechtzeitig um einen sorgfältigen Umsetzungsvorschlag gekümmert hat und diesen in letzter Sekunde vorlegt. Das Eilverfahren, mit dem diese Angelegenheiten hier nun den Gesetzgebungsprozess durchlaufen, birgt die Gefahr inhaltlicher Fehler (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne]) und schlechter Gesetzgebungsqualität. Ich greife hier nur einige heraus.
Zum Finanzmarkt-Geldwäschegesetz: Dort bleibt neben weiteren Problemen vor allem das folgende Datenschutzproblem ungelöst: Beim wechselseitigen Informationsaustausch im Sinne des Transparenzgebotes wird es zwischen den Dienstleistern unklar bleiben, auf welcher Grundlage der Verdacht der Terrorismusfinanzierung im Raum steht. In der Regel kann es sich nur um bloße Verdachtsmeldungen handeln.
Wir sehen da klar das Problem, dass der vorliegende Gesetzesvorschlag Anreize setzt, um Dritte einer strafbaren Handlung zu bezichtigen. Damit könnte eine Art Denunziationswerkzeug entstehen, das dem Ruf des österreichischen Finanzplatzes wirklich nicht dient.
Wir vermissen auch, dass sich nicht schlüssig beantworten ließ, warum sich das Transparenzgebot angeblich besser in der österreichischen Rechtspraxis umsetzen lässt als etwa die Alternative Lizenzierung der Nominees.
Ich gehe noch kurz auf das Thema Stiftungszusatzurkunde ein. Die vorgesehenen Änderungen erachten wir als überschießend und nicht zielführend. (Heiterkeit der Abg. Tomaselli [Grüne].) Stiftungszusatzurkunden sind höchst sensible Dokumente, in denen viel Privates festgehalten sein kann. Man hätte die Möglichkeit vorsehen können, anstatt der Stiftungszusatzurkunde einen entsprechenden, notariell beurkundeten Aktenvermerk vorzulegen.
Auch diese gesetzlichen Änderungen werden sich nicht positiv auf das Stiftungswesen in Österreich auswirken, an dem ja schließlich viele Unternehmen, aber auch Arbeitsplätze hängen.
Schließlich sollen innerstaatliche Maßnahmen erlassen werden, um völkerrechtliche Sanktionsmaßnahmen der UNO oder der EU beschleunigt umzusetzen, sodass eine Umsetzung von Listungen innerhalb von 24 Stunden möglich sein wird. Dies dient grundsätzlich der Wahrung außen- und sicherheitspolitischer Interessen. Diesem Antrag fehlt aber die Festlegung eines Verfahrens, das die Transparenz rund um die Listung sichert. Es ist auch gar kein Antragsrecht für die von Sanktionen Betroffenen zur Entlistung vorgesehen. Das wäre aber auch wichtig, denn mit einer Sanktionierung wird sehr stark in Grundrechte eingegriffen.
Bei den Durchführungsmaßnahmen ist auch kein Verfahren vorgesehen, durch das die Rechte der Betroffenen gewahrt werden könnten. Die Maßnahmen gegen Sanktionierte wie zum Beispiel der Verfall von Waren sind ja nicht nur vorübergehend, sondern teilweise auch von endgültiger Wirkung. Der Grundrechtsschutz ist in diesem Gesetzestext nicht klar verankert. Das ist gravierend. Auch im Vollzug von Sanktionen sind staatliche Behörden möglicherweise nicht frei von Fehlern.
Zu guter Letzt zu den Strafbestimmungen: Es handelt sich in diesem Antrag um eine Blankostrafnorm. Das heißt, es ist für die Betroffenen im Vorhinein nicht absehbar, welche Verhaltensweisen strafbar sein können. Rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht das eindeutig nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Da muss man jede Emotion beiseitelassen. Unser Rechtssystem darf sich auch beim Thema Sanktionen keine Schwächen leisten.
Zusammenfassend befürchten wir, dass sich diese Eilmaßnahmen in letzter Sekunde wieder zum Nachteil unseres Arbeits- und Wirtschaftsstandortes auswirken und vor allem auch dem Renommee Österreichs schaden. Aus den genannten Gründen werden wir gegen den vorliegenden Antrag stimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
13.15
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger.