RN/59

13.15

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kollegin Kolm, es sei Ihnen ja unbenommen, es ist auch total legitim und Sie haben vielleicht sogar in dem einen oder anderen Kritikpunkt recht, was mich aber etwas wundert, ist: Wir haben auch Sie, Vertreter Ihrer Fraktion, im Vorfeld eingeladen. Wir, alle Fraktionen gemeinsam, außer eben Ihre Fraktion, haben sogar mit Expertinnen und Experten aus allen betroffenen Ministerien ein Gespräch geführt, Frau Kollegin Kolm. Dort wurde keiner Ihrer Kritikpunkte erwähnt, weil Sie eben nicht dort waren, und das finde ich sehr schade, denn gerade diese Gesetzesvorlagen wären dazu angetan, dass wir mit möglichst breiter Mehrheit etwas zustande bringen, weil es eben – das haben Sie ja richtig gesagt – sehr bedeutend für unseren Standort und für unseren Finanzmarktsektor ist. 

Jetzt komme ich kurz zu den Inhalten. Tagesordnungspunkt 3 ist das Sanktionengesetz. Da soll die Finanzmarktaufsicht nach einer Übergangsphase von einem Jahr, sprich mit Jahresbeginn 2026, die bisherigen Kompetenzen der Nationalbank übernehmen, und damit wird der gesamte Finanzsektor, wie auch in der Geldwäscheprävention, von der FMA überwacht. Es soll auch dafür Sorge getragen werden, dass in diesem Übergang eine entsprechende Anschubfinanzierung stattfindet. 

Mit der Neuordnung der Zuständigkeiten soll die Effizienz und Effektivität der Aufsicht im Sanktionsbereich erhöht werden. Neben den bisher von der OeNB beaufsichtigten Zahlungsinstituten soll die FMA künftig beispielsweise auch die Einhaltung der Sanktionsmaßnahmen durch Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen oder Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen überwachen. Durch die Sanktionsaufsicht der FMA für alle Finanzmarktteilnehmer sollen Synergiepotenziale entsprechend genutzt werden. 

Zum Geldwäschegesetz: Wie Sie wissen, läuft derzeit eine Überprüfung durch die FATF, die Financial Action Task Force. Die letzte Überprüfung war im Jahr 2016, und wir haben einige Aufgaben, die wir da zu erfüllen haben. Deswegen ist es auch notwendig, dass wir dieses Paket jetzt noch rasch in Umsetzung bringen, damit das eben in diese Überprüfung einfließen kann. 

Diese gibt vor, dass Verpflichtete, beispielsweise Banken oder Casinos, das Risiko der Nichtumsetzung oder Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen erkennen, bewerten und minimieren müssen. Ein Beispiel dafür sind die Sanktionen betreffend Nordkorea. 

Ab dem 1. Jänner 2026 werden diese neuen Finanzmarkt-Geldwäschegesetz-Bestimmungen auf alle finanziellen Sanktionen der Europäischen Union ausgeweitet. Somit sind auch politische Sanktionen wie zum Beispiel jene gegen Russland oder Belarus erfasst. 

Mit dieser Novelle werden, wie ich schon erwähnt habe, die wichtigen Punkte vor dem Hintergrund der laufenden FATF-Länderprüfung legistisch umgesetzt. Ein weiterer wichtiger Punkt: Es werden Bestimmungen der Geldtransferverordnung umgesetzt, wodurch Transaktionen von Kryptowährungen ähnlichen Bestimmungen unterliegen wie elektronische Geldtransfers. Es geht also darum, Verschleierungshandlungen mit Kryptowährungen einzudämmen. 

Zum Schluss komme ich noch zum Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz. Auch da müssen wir eine Novelle vornehmen. So soll die Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentums an Gesellschaften durch das treuhändige Halten von Geschäftsanteilen erschwert werden. Sämtliche Treuhandschaften durch die Rechtsträger müssen im Zuge der Meldung offengelegt werden, und auch die Transparenz bei Privatstiftungen soll entsprechend verbessert werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.19

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.