RN/66
13.42
Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): So, das dauert ein bisschen (die Höhe des Redner:innenpults verstellend), das ist meine erste Rede. – Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Wir haben ja von den Vorrednern, Vorrednerinnen schon gehört, wie diese Gesetzentwürfe zustande gekommen sind, wie die Entwicklung war, was die Gründe dafür waren, und ich darf noch einmal sagen, dass die Sozialdemokratie diese vorliegenden Gesetzentwürfe unterstützt. Wir tun dies vor allem deswegen, weil es zu einer Erweiterung und einer Vertiefung des Prüfungsbereiches kommt. Eine moderne, gute Rechtsgrundlage ist auch die notwendige Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf gegen Geldwäsche, und erst so können wir Terrorismus, Rauschgifthandel, Kinderpornografie, Menschenhandel, Entführungen und andere Verbrechen gegen Menschen und Kapitalverbrechen auch wirklich erfolgreich bekämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Hinter all diesen Verbrechen steckt Geld – viel Geld, dreckiges Geld, und das zunehmend eben auch in Form von Kryptowährungen. Wir alle gemeinsam müssen – zumindest sollte es so sein – alles dafür tun, dass wir als Rechtsstaat wirklich gut gerüstet sind, um diesen Kampf gegen diese Verbrechen aufzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die richtige Gesetzesgrundlage allein ist lediglich eine Sache. Ob es für die notwendige Erweiterung und Vertiefung des Prüfungsbereiches auch die notwendigen Ressourcen, die notwendigen personellen Ressourcen gibt, ist eine andere Sache. Abgeordnete Krisper und Frau Tomaselli haben es schon erwähnt: Was wir uns wirklich, wirklich erwarten, ist, dass es jetzt mit der Zuständigkeitsverteilung von der OeNB in die Finanzmarktaufsicht keinesfalls mehr dazu kommen darf, dass eben Dinge in so einer heiklen Sache an die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften extern vergeben werden. Das darf nicht mehr sein. Das kostet nicht nur den Steuerzahler und die Steuerzahlerin viel Geld, sondern es gibt da einfach auch einen Interessenkonflikt, wenn die Gesellschaften Unternehmen, Banken, Stiftungen überprüfen, die zum Teil auch die eigenen Kunden sein können.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass wir dem zustimmen. Wir finden, dass dies ein gutes Gesetz, ein richtiges Gesetz ist, das leider etwas spät beschlossen wird. Warum aber die FPÖ diesen Gesetzen nicht zustimmen kann, das ist wirklich – ja, vielleicht ist es falsch, es so zu formulieren – ein Rätsel. Von Frau Abgeordneter Kolm wurde ja gesagt, dass der FPÖ dieses Gesetz zu überschießend sei. – Da frage ich mich schon eines: Da geht es um die Bekämpfung der Geldwäsche, um Verbrechen, und Sie sagen, das Gesetz sei überschießend? (Beifall bei der SPÖ.)
Da muss man sich schon fragen: Auf welcher Seite stehen Sie denn? – Sicher nicht auf der Seite der Steuerzahlerinnen und der Steuerzahler, der redlichen Leute in unserem Land, der redlichen Leute auf der ganzen Welt. Also Sie müssen schon ein bisschen in sich gehen und sich fragen, auf welcher Seite Sie da stehen. Sicher nicht auf der Seite der Richtigen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.47
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak zu Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.