RN/85

14.51

Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Warum wählen wir heute ein Mitglied der Volksanwaltschaft? – Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz ist, wie Sie wissen, aus seiner Funktion ausgeschieden, wurde mittlerweile zum Präsidenten dieses Hauses gewählt, und die einschlägige Bestimmung unserer Verfassung sieht vor, dass jene Partei, die den ausgeschiedenen Volksanwalt vorgeschlagen hat, das Recht – das verfassungsrechtlich verbriefte Recht – hat, seinen Nachfolger bis zum Ende der Funktionsperiode dieser Volksanwälte, die bis zum 30. Juni des kommenden Jahres dauern wird, vorzuschlagen. 

Zum Redebeitrag von Kollegin Krisper: Die Volksanwaltschaft ist eine demokratische Einrichtung, und die Volksanwälte, die Mitglieder der Volksanwaltschaft, werden demokratisch bestellt. Ein Vorschlag einer Parlamentspartei ist ein Vorschlag einer Partei, die demokratisch gewählt wurde, und darüber hinaus wird über diesen Vorschlag noch einmal, nämlich hier, abgestimmt. Dieser Vorgang ist auch völlig transparent. Jeder von Ihnen hat auf Basis seines freien Mandates das Recht, zuzustimmen oder abzulehnen. Wir sind live im Fernsehen. Wir haben hier Publikum, das uns herzlich willkommen ist. Das heißt, dieser Vorgang ist transparent, und somit ist er auch sachgerecht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wäre das anders, wäre die Geschichte der Volksanwaltschaft nicht so eine Erfolgsgeschichte. Ich komme selbst aus der Volksanwaltschaft und kenne ihre Geschichte sehr genau. Ich kenne auch viele, viele Volksanwälte persönlich, und ich kann sagen: Jede von diesen Persönlichkeiten war völlig in Ordnung. Alle waren kompetent, haben ihr Amt unabhängig ausgeübt, haben dem Nationalrat berichtet, und viele dieser Berichte sind in den Gesetzgebungsprozess sehr erfolgreich eingeflossen.

Letztlich ist die Volksanwaltschaft auch im OGM-Vertrauensindex auf Rang 1, und auch das bestätigt, dass die Österreicher wollen, dass hier in Österreich bestimmt wird, wer Volksanwalt wird und wie er es wird, und nicht irgendwo im Ausland, bei irgendeiner internationalen Organisation. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Abg. Krisper [NEOS].)

Vor diesem Hintergrund haben wir Frau MMag. Elisabeth Schwetz zur Wahl vorgeschlagen. Sie weilt in unserer Mitte. – Herzlich willkommen! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Scherak [NEOS].)

Frau MMag. Schwetz ist für dieses Amt hervorragend geeignet. Sie wurde 1982 in Linz geboren, bekleidet das Amt der Bezirkshauptfrau und der Obfrau des Sozialhilfeverbandes im Bezirk Wels-Land. Sie war Leiterin eines Landesratsbüros. Sie war hier bei uns im Haus Leiterin des Büros des Dritten Nationalratspräsidenten. Ja, sie war auch bei uns im Klub Referentin für Arbeit und Soziales. Sie hat Jus studiert, sie hat Philosophie studiert, beide Studien erfolgreich abgeschlossen, den Führungskräftelehrgang des Landes Oberösterreich positiv abgeschlossen und letztlich auch die Verwaltungsakademie der Republik Österreich.

Glauben Sie mir, Frau Mag. Schwetz ist hervorragend geeignet, und es tut mir leid, dass wir im Hauptausschuss die Einstimmigkeit nicht geschafft haben. Ich finde es – und vielleicht gehen die NEOS noch einmal in sich – irgendwie nicht in Ordnung, jetzt der Persönlichkeit, die objektiv hundertprozentig geeignet ist, nicht zuzustimmen, weil Sie sagen, der Bestellprozess ist nicht gut; aber für den Bestellprozess sind doch wenn dann wir hier verantwortlich und nicht Frau Mag. Schwetz. Also vielleicht gehen die NEOS noch einmal in sich und wir schaffen hier heute die Einstimmigkeit. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.55

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.