RN/88

15.02

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Spoštovani gospod prezident – sehr geehrter Herr Präsident! Dragi kolegi, drage kolegice – liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die Volksanwaltschaft. Was bereits dargelegt wurde, ist der Bestellvorgang, wie er in der österreichischen Verfassung vorgesehen ist, nämlich seit 1977, dass die drei bei der Nationalratswahl stimmenstärksten Parteien das Nominierungsrecht haben, und hier im Parlament werden die Mitglieder der Volksanwaltschaft dann bestellt.

Auch wir Grüne meinen – und das schon bei jeder Debatte, Kollege Silvan –, dass dieser Bestellvorgang überholt ist und dass wir uns durchaus Zeit nehmen sollten, vielleicht in dieser GP, diesen Bestellvorgang zu ändern, denn seit die Volksanwaltschaft 2012 letztendlich auch eine unabhängige, präventive Menschenrechtskontrollinstitution geworden ist, weisen ja auch die Vereinten Nationen zu Recht aus, dass der Bestellvorgang eben nicht qualitativ genug ist, nicht transparent genug ist und nicht divers und inklusiv genug ist. Und wenn man sich anschaut, wofür die Volksanwaltschaft gerade bei der Menschenrechtskontrolle zuständig ist, dann sieht man: Das sind Überprüfungen der Justizanstalten, das sind Überprüfungen von Pflegeeinrichtungen, von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder aber auch ganz klar die Überprüfung von Asylverfahren und Verfahren, bei denen Menschen bei uns Schutz suchen. All das bedarf entsprechender Qualifikation. 

Kollege Nemeth hat heute gemeint: Es ist eh transparent, wir diskutieren das heute hier im Plenum, im Hauptausschuss haben wir auch darüber diskutiert. – Na ja, das ist nicht die Transparenz, die es bräuchte, wenn wir die Volksanwältinnen und Volksanwälte stärken wollen. Transparenz bedeutet, dass man ein Auswahlverfahren macht, dass man die Kandidat:innen breit vorstellt, dass es zum Beispiel ein Hearing gibt und dass man ganz genau prüft, was die Qualität beziehungsweise die Qualifikation anbelangt. 

Zusätzlich sollte eine Volksanwaltschaft auch divers sein. Ich erinnere an 2019, damals war das eine rein männliche Volksanwaltschaft. Wir haben immer kritisiert, dass nicht vorgesehen ist, dass es dabei zumindest zu einer Ausgewogenheit kommt, was die Geschlechter, aber auch, was die Herkunft oder was Menschen mit Behinderungen anbelangt. Es gibt also wirklich Dinge, die verbessert gehören – seit 1977 ist viel Zeit vergangen –, und dafür sprechen wir Grüne uns aus. Nichtsdestotrotz werden wir die Nominierung unterstützen. 

Wir sehen auch, was die Volksanwaltschaft leistet. Gerade jetzt läuft eine Ringvorlesung der Volksanwaltschaft zum Thema „Häusliche Gewalt an Frauen“ mit großem Fokus auch auf das Thema Gewalt in Pflegeeinrichtungen. Die Volksanwaltschaft ist aber auch eine Einrichtung, an die sich Minderheitenangehörige wenden können. Zadeva je sledeča, tudi za manjšine in za manjšinske jezike, za avtohtone manjšinske jezike so ombudsmani pristojni, da preverjajo, ali upoštevajo uradi v Avstriji naše manjšinske jezike. Das bedeutet so viel wie: Die Volksanwaltschaft ist auch ein wichtiger Ansprechpartner für die Minderheiten, denn es geht auch darum, dass wir unsere Sprachen vor den österreichischen Behörden anwenden dürfen und können und dabei nicht behindert werden. Auch zum zweisprachigen Unterricht haben sich in der Vergangenheit schon einige erfolgreich an die Volksanwaltschaft gewandt. (Beifall bei den Grünen.)

Insofern: Die Periode für die nominierte Kollegin ist eine kurze, und wir wünschen ihr, dass sie auch dieses Amt mit aller Würde und keiner Parteinähe ausübt. (Beifall bei den Grünen.)

15.06

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als letzte Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neßler. 3 Minuten Restredezeit sind eingestellt.