RN/5

1. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich des Amoklaufes an einer Grazer Schule

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

RN/5.1

Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegenden ausreichend unterstützten Verlangen eine Debatte stattfinden.

Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler zur Abgabe der Erklärung das Wort.