RN/38

13.21

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrter Herr Finanzminister, bei aller Wertschätzung, aber das Budget ist, was es ist: Es ist ein Budget, das einen Rückschritt in der Armutsbekämpfung und einen Rückschritt bei den sozialen Errungenschaften bedeutet. Da hilft kein Hin-und-her-Deuten, es ist einfach so. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie natürlich davon sprechen, dass es da und dort immer wieder Offensivmaßnahmen im zweistelligen Millionenbereich gibt, die auch einkommensschwachen Haushalten, auch den Familien nutzen, ja, dann ist das gut – aber das macht nicht die enormen Verluste für die Familien, für die Haushalte, für die Einkommensarmen, für die Alleinerzieher:innen wett. Wenn ich mir nämlich allein den Klimabonus anschaue, bei dem den Familien ungefähr 1,9 Milliarden Euro gestrichen werden, wenn ich mir anschaue, wie die Valorisierung für Familienleistungen, für Sozialleistungen ausgesetzt wird, wenn ich mir anschaue, wie das soziale Drittel ausgesetzt wird, dann sind das Beträge, die jenseits von Gut und Böse sind und die nicht durch diese kleineren Beträge wettzumachen sind, die im Budget einen sogenannten Ausgleich schaffen sollen.

Nein, die Regierungspolitik verursacht soziale Härten im Rahmen dieser Budgetkonsolidierung, soziale Härten, die aber nicht einmal notwendig wären – denn natürlich ginge Budgetkonsolidierung auch anders. (Zwischenruf der Abg. Erasim [SPÖ].) Das zeigen wir heute auch mit unserem Abänderungsantrag, mit unserem sehr umfassenden Abänderungsantrag, den wir zum Budgetbegleitgesetz eingebracht haben.

Lassen Sie mich ein paar wesentliche Punkte aus sozialpolitischer Sicht kurz erläutern: Die Regierung schafft den Zuverdienst bei den Arbeitslosen ab. Das erzeugt Armut, das erzeugt Armutsgefährdung, das nimmt den Arbeitslosen ein Standbein in der Arbeitswelt. Es gibt auch keine einzige Sozialorganisation – mir ist zumindest keine bekannt –, die das unterstützt, die das gut findet. Nein, die lehnen das alle ab. Es bringt in Wirklichkeit auch keine Ersparnis. In Wirklichkeit bringt es Mehrkosten für die Sozialhilfe. Das sagen die Länder, da haben die Länder die Befürchtung. Das sagen nicht nur wir, das ist einfach so. (Beifall bei den Grünen.)

Was wäre eine sinnvolle, eine gute Alternative? – Wir haben diesen Vorschlag dazu gemacht: In den ersten 100 Tagen der Arbeitslosigkeit lassen wir noch keinen Zuverdienst zu, damit die Leute möglichst rasch vermittelt werden. Dafür erhöhen wir aber für die Menschen, die ein niedriges Arbeitslosengeld haben, in diesen 100 Tagen das Arbeitslosengeld ein bisschen. Das hat die Sozialdemokratie auch schon immer wieder gefordert.

Natürlich muss es auch Ausnahmen geben: Ausnahmen für die, die einen Zuverdienst unbedingt brauchen, Alleinerzieher:innen beispielsweise – in euren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in eurem Gesetzentwurf ist das ja gar nicht berücksichtigt –, für Menschen, die in einem Entschuldungsverfahren sind, und auch für Kunstschaffende, denn gerade Kunstschaffende wären von diesem Zuverdienstverbot dermaßen stark betroffen, dass es schon existenzbedrohend wäre. In diesen 100 Tagen lässt man halt die Zuverdienstmöglichkeiten für diese Gruppen einfach wieder zu, damit die Leute einen Fuß in der Arbeitswelt haben und damit wir Armut bekämpfen. Das wäre sozial und fair. Was die Regierung dagegen vorlegt, ist Politik der sozialen Härte. Das kennen wir von der ÖVP; dass da die SPÖ mitmacht, ist unverständlich.

Unverständlich ist auch, dass in einem Doppelbudget kein einziger Euro – kein einziger Euro! – für Kindergrundsicherung vorgesehen ist. Im Gegenteil, Familien wird das Geld noch gekürzt – so wie vorhin besprochen. Darum schlagen wir vor, dass wir im Rahmen der Abgeltung der kalten Progression beim oberen Einkommen nur die halbe Inflationsrate ausgleichen und die dadurch frei werdenden Mittel für einen Ausbau der Kindergrundsicherung verwenden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler [Grüne]: Bravo!) 60 Euro Kinderzuschlag – auch für Haushalte mit Doppelverdienern, die aber ein niedriges Einkommen haben. Das wäre ein wichtiger Lückenschluss im Kampf gegen die Kinderarmut.

Zuletzt: Erhöhung des effektiven Pensionsantrittsalters – ja, unterstützenswert, sinnvoll! Aber: Da muss man auch dafür sorgen, dass Arbeitnehmer:innen länger in Beschäftigung bleiben können. Da müssen die Betriebe in die Pflicht genommen werden. Darum braucht es auch ein Bonus-Malus-System, weil es die logische und notwendige Ergänzung zur Anhebung des Antrittsalters für die Korridorpension ist.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen in den letzten zehn Jahren vor Erreichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat zeitnah zur Anhebung des Zugangsalters zur Korridorpension einen Gesetzesvorschlag für ein Bonus-Malus-System zur Beschäftigung von Menschen in den letzten zehn Jahren vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter vorzulegen. 

Das Bonus-Malus-System besteht aus Beiträgen von Unternehmen, die unterdurchschnittlich wenige Menschen in den letzten zehn Jahren vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter beschäftigen, sowie aus Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen.“


Herausforderungen solidarisch lösen statt neue soziale Härten schaffen: Das ist Politik mit Herz und Verstand. Stimmen Sie für diese Politik! (Beifall bei den Grünen.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter, ganz kurz, vielleicht wollen Sie das machen: Sie haben auf einen Abänderungsantrag hingewiesen, formal haben Sie diesen noch nicht ausreichend eingebracht, weil Sie ihn in den Grundzügen nicht erörtert haben. Sie haben nur gesagt, es gibt einen Abänderungsantrag.

Abgeordneter Mag. Markus Koza (fortsetzend): Das war das soziale Drittel - -

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird dieser Abänderungsantrag von jemand anderem eingebracht?

Abgeordneter Mag. Markus Koza (fortsetzend): Er ist eingebracht. Das soziale Drittel ist in diesem Abänderungsantrag drinnen, also die Kindergrundsicherung, und auch die 100 Tage Zuverdienstmöglichkeit.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Sie haben ihn hinterlegt, er wurde auch verteilt, aber das enthebt Sie nicht der Aufgabe, zumindest in Grundzügen darauf hinzuweisen. (Ruf bei den Grünen: Hat er ja!) Sie haben nicht einmal erwähnt: Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein – nicht einmal diese Präambel ist dabei. Es ist eine Formalität. Ob Sie das jetzt im Rahmen Ihrer Redezeit, die Sie noch haben, machen oder einer Ihrer Kollegen - -

Abgeordneter Mag. Markus Koza (fortsetzend): Ich habe noch 21 Sekunden, oder?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Sie haben mehr. Sie haben noch viel, viel mehr bis zu den 20 Minuten.

Abgeordneter Mag. Markus Koza (fortsetzend): 21 bleiben noch über von meiner vorigen Rede? (Abg. Erasim [SPÖ]: Red ganz einfach!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte.

Abgeordneter Mag. Markus Koza (fortsetzend): Gut. 

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag der grünen Fraktion zum Budgetbegleitgesetz ein, der unter anderem die Zuverdienstmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld sowie das soziale Drittel zum Ausbau der Kindergrundsicherung umfasst.


Auf weitere Einzelheiten werden Kolleg:innen noch eingehen. – Danke. 

13.27

Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar:

RN/38.1

Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen in den letzten zehn Jahren vor Erreichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters (53/UEA)

RN/38.2

Budgetbegleitgesetz 2025 (AA-16)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke. Der zuerst eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht in Verhandlung. Der soeben in Grundzügen erörterte und den Abgeordneten vorliegende Abänderungsantrag ist ebenfalls ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht ebenfalls mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Doppelbauer. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.