RN/42
13.44
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister, geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Staatssekretär:innen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte kurz auf drei Punkte im Bereich Justiz eingehen, die im Budgetbegleitgesetz geregelt sind.
Zunächst einmal Lob: Ich kann nur sagen, ich freue mich, dass es wirklich gelungen ist, dass die Fußfessel, der elektronisch überwachte Hausarrest, ausgeweitet wurde, und ich finde es gut, dass die ÖVP da endlich zugestimmt hat.
Diese Maßnahme war schon länger vorbereitet, bringt einiges an Ersparnis, weil die Leute kürzer in Haft sind, und trägt auch stärker zur Resozialisierung bei. Es ist uns nicht gelungen, die ÖVP zu überzeugen, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist, insofern finde ich es gut, dass es dieser Bundesregierung und der Justizministerin offensichtlich gelungen ist, dass die ÖVP dem zustimmt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Kritisieren muss ich aber zwei Punkte: Die Verkürzung der Gerichtspraxis finde ich ehrlicherweise fatal. Nach dem Studienabschluss ist die Gerichtspraxis für viele Rechtsberufe eine Voraussetzung, aber auch da wird gespart; 4 Millionen Euro werden gespart, und damit leidet die Qualität, wenn man diese Gerichtspraxis von sieben auf fünf Monate verkürzt – augenscheinlich eine Sparmaßnahme, aber in Wirklichkeit leidet die Qualität.
Der zweite Punkt ist das Erwachsenenschutzrecht. Auch da muss ich leider sagen, dass es zu einer Verschlechterung kommt, nämlich einer Verschlechterung für Menschen mit Behinderung. Die Expert:innengruppe, die im Justizministerium tagt, wurde bei dieser Maßnahme nicht eingebunden, sondern abrupt beendet. Ich halte es daher für wichtig, dass wir zu dieser Praxis zurückkehren, dass die Expertinnen und Experten, gerade wenn es um Rechte von Menschen mit Behinderungen geht, auch gehört werden.
Außerdem werden Rechtsanwält:innen wieder vom Gericht verpflichtet, als Erwachsenenvertreter:innen zu agieren. Das ist eine Praxis, die abgeschafft wurde und jetzt wieder eingeführt werden soll – auch das halte ich für falsch.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rücknahme der geplanten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht und Wiedereinsetzung der Expert:innengruppen zum Thema Erwachsenenschutz“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, die Expert:innengruppe zum Thema Erwachsenenschutz unverzüglich wiedereinzusetzen und mit ihnen Schritte zur qualitätsvollen Weiterentwicklung des Erwachsenenschutzrechts zu erarbeiten, sowie künftig von Alleingängen ohne Einbindung der Expert:innen abzusehen. Die Änderungen sollen das ursprüngliche Niveau der garantierten Selbstbestimmungsrechte und Schutzvorkehrungen wiederherstellen und gleichzeitig die Vollziehung vereinfachen.“
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
13.47
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/42.1
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Ottenschläger. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.