RN/43

13.47

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mich zu Beginn meines Redebeitrags vielleicht gleich einem Thema widmen, zu dem ich auch einen Abänderungsantrag einbringen werde. Es geht nämlich im Zuge dieser Debatte auch um die Abschaffung der sogenannten NoVA, der Normverbrauchsabgabe.

Dabei geht es darum, dass wir für Teile der Wirtschaft, insbesondere eben für Handwerker, beispielsweise Elektriker, Installateure und andere, wieder eine Steuererleichterung für die Anschaffung von Fahrzeugen, die sie benötigen – ich bezeichne sie immer als deren Arbeitsgeräte –, einführen. Diesbezüglich darf ich gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen einbringen. – Herr Präsident, es ist dieser Abänderungsantrag im Sitzungssaal verteilt worden (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Eine Steuerbefreiung! – Abg. Kogler [Grüne]: Antrag zur umweltschädlichen Subvention!), deswegen werde ich ihn nur in den Grundzügen erläutern. 

Es geht in dem Abänderungsantrag im Prinzip auch um die Klarstellung, was die Beschaffenheit der Fahrzeuge betrifft, die eben von dieser NoVA befreit werden sollen, um eine genauere Definition der Maße et cetera und auch um die Frage, welche dieser Fahrzeuge mit einfacher Ausstattung versehen sein müssen. Darüber hinaus geht es im zweiten Teil um Übergangsbestimmungen, die wir brauchen, damit diese Neuregelung auch entsprechende Rechtssicherheit hat: Auf Kraftfahrzeuge, für die ein Kaufvertrag bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen wird beziehungsweise deren Lieferung bis Ende des Jahres erfolgt, kann die derzeit geltende Rechtslage angewendet werden. Damit wird auch entsprechende Rechtssicherheit für die Unternehmerinnen und Unternehmer gewährleistet. Das ist der eine Teil, das heißt eine gute Nachricht für viele Handwerkerbetriebe in Österreich, dass wir da eine Erleichterung schaffen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)


Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz grundsätzlich noch zwei Dinge erwähnen. Das eine ist: Ich habe die Beiträge der meisten Rednerinnen und Redner gehört. Ich denke, dass es ganz grundsätzlich von entscheidender Bedeutung ist, dass wir tatsächlich einen Schulterschuss herbeiführen, was die Frage der Budgetkonsolidierung insgesamt betrifft. Ich merke hier immer, es wird sehr schnell mit den Fingern auf andere gezeigt.

Ich glaube, es gibt da eine gesamtstaatliche Verantwortung – es wurde auch schon erwähnt –: Es ist ja nicht nur – unter Anführungszeichen – „der Bund“ betroffen, sondern Gleiches gilt eben auch für die Budgets von Ländern, Gemeinden und der Sozialversicherung. Wenn ich jetzt an die Bundesländer denke, dann denke ich schon daran, dass eigentlich alle hier im Parlament vertretenen Fraktionen auch entsprechend Verantwortung in den Bundesländern tragen und in den letzten Jahren getragen haben. Auch da gibt es also eine gemeinsame Verantwortung. Ich finde es auch nicht richtig – egal ob Opposition oder auch unsere Koalitionspartner –, dass man immer sehr schnell mit dem Finger auf andere zeigt, sondern ich glaube wie gesagt, es ist wirklich von entscheidender Bedeutung, dass wir jetzt alle gemeinsam (Abg. Stefan [FPÖ]: Verantwortung zu übernehmen!) diese notwendigen Reformen angehen. (Abg. Stefan [FPÖ]: Verantwortung übernehmen! Wer hat jetzt Verantwortung übernommen?)

Es ist auch die FPÖ betroffen, denn ihr sitzt in einigen Landesregierungen, und auch dort wird man darüber reden müssen. Die vernünftigen Kräfte der FPÖ wissen, dass man in den Bundesländern einen entsprechenden Beitrag wird leisten müssen, damit wir – das muss ja am Ende das Ziel sein – darauf achten, dass das Steuergeld möglichst effizient an den richtigen Stellen eingesetzt wird. Das, glaube ich, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, der sich keine Partei hier entziehen sollte. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Zum Schluss, meine Damen und Herren – weil ich der Rede von Herrn Klubobmann Kickl natürlich auch zugehört habe –: Er hat von der Schweiz als Vorbild gesprochen. Tatsächlich kann die Schweiz in einigen Bereichen zum Vorbild genommen werden, wie andere Staaten – Dänemark zum Beispiel – auch, auch was ihre Budgetpolitik betrifft. Eines möchte ich aber schon sagen, weil ja die EU-Beiträge, die Österreich leistet, kritisiert wurden: Es heißt, Österreich bezahlt quasi Mitgliedsbeiträge an die Europäische Union, einerseits damit es ein EU-Budget gibt, aber andererseits eben auch, damit gewisse Ungleichheiten ausgeglichen werden. Das Interessante ist, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen und werte Zuseherinnen und Zuseher: Die Schweiz, die nicht Mitglied der Europäischen Union ist, bezahlt netto mehr als Österreich. Wir bezahlten 2024 etwa 3,1 Milliarden Euro sozusagen an die EU, wir haben aber auch Rückflüsse in deutlicher Höhe. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Die nehmen aber massiv ab! – Abg. Stefan [FPÖ]: Die Schweiz sponsert die Europäische Union!)

Ja, wir haben einen Nettosaldo, stimmt, wir sind Nettozahler, aber wissen Sie, wie viel die Schweiz bezahlt? – Die Schweiz bezahlt aus ihrem Budget 1,7 Milliarden Franken, etwa 1,8 Milliarden Euro, an die Europäische Union und bekommt keine Rückflüsse – das sollte nur einmal gesagt werden. (Abg. Stefan [FPÖ]: Weil sie voll nett sind! Aus Freundlichkeit!) Für eine exportorientierte Wirtschaft, wie wir es sind – und wenn wir über das Budget reden, ist das von entscheidender Bedeutung –: Mauern und Festungen zu bauen, wird den Staatshaushalt nicht sanieren – im Gegenteil, es wird ihn gefährden, es gefährdet unser Wirtschaftswachstum. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Wir müssen doch dafür Sorge tragen – Sie wissen es eh selber auch (Abg. Kassegger [FPÖ]: Ich sag’ eh gleich was dazu!) –, wie viel wir im Ausland verdienen, insbesondere in der Europäischen Union, und deswegen ist es so wichtig, dass wir auch mitreden können. Das unterscheidet uns nämlich in diesem Fall positiv von der Schweiz (Abg. Stefan [FPÖ]: Die können überhaupt nicht mitreden! Nicht so wie wir! Wir können das alles mitbestimmen!): Die zahlen mehr, aber wir können wenigstens mitreden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

13.53

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/43.1

Normverbrauchsabgabegesetz, Bundesimmobiliengesetz, Reisegebührenvorschrift 1955 und Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen (AA-18)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erörtert. Er ist an die Abgeordneten verteilt worden, er ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Kassegger. Eingemeldete Redezeit: 6 Minuten.