RN/4
18.52
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Antrag implementieren wir die Informationsfreiheit in die Geschäftsordnung des Nationalrates, zumal der neue Art. 30 Abs. 7 unserer Bundesverfassung vorsieht, dass der Nationalrat und der Bundesrat Informationen von allgemeinem Interesse in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen haben. – Mit der vorliegenden Novelle der Geschäftsordnung setzen wir diese verfassungsrechtliche Vorgabe um, und zwar dahin gehend, dass solche Informationen auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht werden müssen.
Dieser Antrag klingt aufs Erste banal, dennoch sind dazu aus rechtspolitischer Sicht einige Anmerkungen angebracht. Zum einen ist es wichtig und richtig, dass die Rechtsstellung des Parlaments als oberstes Organ, als selbstständige Staatsgewalt hier durchschlägt und wir sowohl in inhaltlicher als auch in technischer Hinsicht von der politischen Verwaltung losgelöst sind.
Zum anderen ist es so, dass sich die Frage der Frist der Beantwortung parlamentarischer Anfragen aufwirft, zumal das Informationsfreiheitsgesetz jedermann ein Recht darauf gibt, dass die Verwaltung ihm binnen vier Wochen antwortet, die Frist für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen allerdings bei acht Wochen bleibt. Das heißt, wenn ich als Abgeordneter im Rahmen meines Interpellationsrechts eine Anfrage einbringe, ist die Frist zur Beantwortung acht Wochen, wenn mein parlamentarischer Mitarbeiter auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes dieselbe Anfrage stellt, hat er ein Recht, diese Antwort binnen vier Wochen zu bekommen. Man wird sich im Geschäftsordnungsausschuss auch darüber unterhalten müssen, wie wir in Zukunft mit dieser sachlich nicht zu rechtfertigenden Schlechterstellung der Abgeordneten umgehen wollen.
Es fällt eine gewisse Inflation an Geschäftsordnungsänderungen auf. Die Geschäftsordnung des Nationalrates zählt zu den ältesten Rechtsbeständen der Republik – bereits in seiner zweiten Sitzung im Jahr 1920 hat der Nationalrat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsordnung, wie wir sie heute auf dem Tisch liegen haben, existiert im Wesentlichen seit dem Jahr 1975, und sie wurde – diese Änderung jetzt eingerechnet – insgesamt 29 Mal geändert.
Man kann bei diesen Änderungen zwischen Änderungen, die aus dem Hohen Haus selbst gekommen sind, und solchen, die uns eher von außen aufgedrängt worden sind, unterscheiden. Meistens sind das Umsetzungen von EU-Richtlinien oder des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Sehr oft folgen wir relativ unreflektiert diesen Vorgaben und erzeugen unter dem Strich nichts anderes als totes Recht. Als Beispiele können genannt werden die Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsprüfung oder die Bestimmungen über die Kontrolle des ESM, des Europäischen Stabilitätsmechanismus, die beschlossen wurden, aber bis dato teilweise noch nicht einmal in Kraft gesetzt wurden. Allein in der letzten Gesetzgebungsperiode haben wir die Geschäftsordnung sieben Mal geändert; die Erste Republik hat sich mit insgesamt fünf Änderungen begnügt.
Wie auch immer, ich darf mich für die Erstellung des Antrages bei den Fachreferenten der Klubs und insbesondere auch bei den Kollegen der Parlamentsdirektion bedanken und freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak [NEOS].)
18.57
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Gerstl. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten.