RN/5
18.57
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Zuseherinnen und Zuseher! Zuerst einmal geht mein Dank an alle Fraktionen, die es in der letzten Periode möglich gemacht haben, dass wir ein neues Informationsfreiheitsgesetz bekommen. An erster Stelle geht der Dank an diejenige, die in der Regierung dafür zuständig war, die damalige Frau Ministerin Karo Edtstadler. – Herzlichen Dank dafür, dass du so entschieden daran mitgewirkt hast, dass dieses Informationsfreiheitsgesetz Wirklichkeit geworden ist und nun mit 1. September wirklich in Kraft treten kann!
Was wir heute machen: Wir ändern die materiellen Gesetze, die das Parlament betreffen, nun entsprechend ab, indem wir von der Amtsverschwiegenheit auf die Geheimhaltungsgründe gemäß Informationsfreiheitsgesetz umstellen und daher nun auch den Bürgerinnen und Bürgern ein allgemein zugängliches Recht auf Information aus der Parlamentsverwaltung zusichern und geben. Ich glaube, das ist ein Zeichen von Transparenz. Das ist eine Möglichkeit, dass wir hier noch mehr Transparenz leben – obwohl ich auch dazusagen muss, dass das Parlament schon jetzt ganz viele Dinge von selbst veröffentlicht und da wirklich in Vorleistung getreten ist.
Das Zweite ist natürlich, dass es nicht nur eine allgemeine Verpflichtung des Parlaments gibt, die Dinge aus der Verwaltung, die notwendig sind, entsprechend öffentlich zu machen, sondern auch, dass es ein subjektives Recht gibt, und da gibt es halt nur die Grenzen des Datenschutzes.
Was mein Vorredner gesagt hat, ist die Unterscheidung zwischen dem Recht des Einzelnen auf Information aus dem Parlament und dem Recht des Parlaments auf Kontrolle der Regierung. Ich glaube, dass wir die zwei Dinge nicht miteinander vermischen dürfen, sondern dass wir sie wirklich klar auseinanderhalten müssen.
Das Recht des Parlaments auf Kontrolle der Regierung wurde mit diesem neuen Informationsfreiheitsgesetz nämlich auch noch erweitert, noch vergrößert: Die Amtsverschwiegenheit der Bundesregierung gegenüber dem Parlament gilt nicht mehr, das heißt, die Parlamentarier bekommen in Zukunft jetzt noch mehr Informationen vonseiten der Regierung. Es gibt nur mehr ganz wenige Gründe, aus denen die Bundesregierung weiterhin auf Geheimhaltung bestehen kann, aber das sind wirklich verschwindend wenige, sie sind im Gesetz aufgezählt. Ich glaube, das zeigt eindeutig, dass jetzt die Kontrolle des Parlaments gegenüber der Regierung noch deutlicher ist.
Ich möchte mich daher abschließend noch dem Dank meines Vorredners an alle, die da mitgewirkt haben, insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion, anschließen. Ich freue mich schon auf die Diskussion im Ausschuss, so wie mein Vorredner das gesagt hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.00
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Duzdar. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.