31. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
16. Juni 2025
XXVIII. Gesetzgebungsperiode
Nationalratssaal
Stenographisches Protokoll
31. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVIII. Gesetzgebungsperiode
Montag, 16. Juni 2025
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (322/A)
Inhaltsverzeichnis
Wortmeldungsarten
RNRandnummer
Zitierbeispiel: Sten. Prot. NR 11. Sitzung, 7.3.2025, RN 8
Impressum
Parlamentsdirektion
1017 Wien
Sitzungsbeginn
18.51 Uhr
Sitzungsende
19.08 Uhr
Personalien
Verhinderungen
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz
gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 GOG
Auschüsse
Verhandlungen
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert
wird (322/A)
Mag. Norbert Nemeth (FPÖ) | wm |
Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) | wm |
Mag. Muna Duzdar (SPÖ) | wm |
Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne) | wm |
Anhang
Eingebracht wurden
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten
Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Generalsekretär:innen in den Ressorts (1038/AB zu 1109/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten
Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Seilbahn im Salzburger Weißsee-Gebiet und umweltrelevante Aspekte des geplanten Berghotelausbaus Rudolfshütte (1039/AB zu 1115/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten
Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im BMLUK im ersten Quartal 2025
(1040/AB zu 1130/J)
der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen
betreffend Generalsekretär:innen in den Ressorts (1041/AB zu 1112/J)
der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen
betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im BMFWF im ersten Quartal 2025 (1042/AB zu 1119/J)
der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Generalsekretär:innen in den
Ressorts (1043/AB zu 1113/J)
des Bundesministers für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Generalsekretär:innen
in den Ressorts (1044/AB zu 1111/J)
der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im BMASGPK im ersten Quartal 2025 (1045/AB zu 1123/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Generalsekretär:innen in den Ressorts (1046/AB zu 1103/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im BMJ im ersten Quartal 2025 (1047/AB zu 1118/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Generalsekretär:innen in den Ressorts (1048/AB zu 1110/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Generalsekretär:innen in den
Ressorts (1049/AB zu 1101/J)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Generalsekretär:innen in den Ressorts (1050/AB zu 1107/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Beraterverträge und sonstige
externe Aufträge im Bundeskanzleramt im ersten Quartal 2025 (1051/AB zu 1117/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreich-Paket beim Borealis-Deal mit Abu Dhabi (1052/AB zu 1133/J)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im ersten Quartal 2025 (1053/AB zu 1129/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Wirtschaftsministerium im ersten Quartal 2025 (1054/AB zu 1121/J)
des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und
Kollegen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im BMWKMS im ersten Quartal 2025 (1055/AB zu 1128/J)
des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und
Kollegen betreffend Generalsekretär:innen in den Ressorts
(1056/AB zu 1106/J)
des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen
betreffend Generalsekretär:innen in den Ressorts (1057/AB zu 1114/J)
des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen
betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im BMIMI im ersten Quartal 2025 (1058/AB zu 1122/J)
des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Seilbahn im Salzburger Weißsee-Gebiet und umweltrelevante Aspekte des geplanten Berghotelausbaus Rudolfshütte (1059/AB zu 1116/J)
des Bundesministers für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten
Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im BMB im ersten Quartal 2025
(1060/AB zu 1125/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Generalsekretär:innen in den Ressorts (1061/AB zu 1102/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen
und Kollegen betreffend Generalsekretär:innen in den Ressorts
(1062/AB zu 1105/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und
Kollegen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im BMEIA im ersten Quartal 2025 (1063/AB zu 1127/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreich-Paket beim Borealis-Deal mit Abu Dhabi (1064/AB zu 1132/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Generalsekretär:innen
in den Ressorts (1065/AB zu 1104/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Beraterverträge
und sonstige externe Aufträge im Innenministerium im ersten Quartal 2025 (1066/AB zu 1126/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten
Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Beraterverträge und sonstige externe Aufträge im Finanzministerium im ersten Quartal 2025 (1067/AB zu 1120/J)
des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung des Angebots des Parlaments zur Sensibilisierung gegen Antisemitismus
unter Nationalratspräsident Rosenkranz (12/ABPR zu 15/JPR)
RN/1
Beginn der Sitzung: 18.51 Uhr
Vorsitzende: Präsident Dr. Walter Rosenkranz, Zweiter Präsident Peter Haubner.
RN/2
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Sitzung ist eröffnet.
RN/2.1
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Martina Diesner-Wais,
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Gabriel Obernosterer, Johannes Schmuckenschlager und Präsidentin Doris Bures.
RN/2.2
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die verteilte Mitteilung.
Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/2.3
RN/2.4
Zusätzlich weise ich den Antrag 324/A(E) dem Bildungsausschuss zu.
RN/2.5
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine
Rednerrunde à 5 Minuten pro Fraktion vereinbart.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung der Debatte und die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
RN/3
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth,
Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (322/A)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zum einzigen Tagesordnungspunkt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Nemeth. Ich erteile es ihm. Eingemeldet: 5 Minuten.
RN/4
18.52
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Antrag implementieren wir die Informationsfreiheit in
die Geschäftsordnung des Nationalrates, zumal der neue Art. 30 Abs. 7 unserer Bundesverfassung vorsieht, dass der Nationalrat und der Bundesrat Informationen von allgemeinem Interesse in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen haben. – Mit der vorliegenden Novelle
der Geschäftsordnung setzen wir diese verfassungsrechtliche Vorgabe um, und zwar dahin gehend, dass solche Informationen auf der Webseite des
Parlaments veröffentlicht werden müssen.
Dieser Antrag klingt aufs Erste banal, dennoch sind dazu aus rechtspolitischer Sicht einige Anmerkungen angebracht. Zum einen ist es wichtig und
richtig, dass die Rechtsstellung des Parlaments als oberstes Organ, als selbstständige Staatsgewalt hier durchschlägt und wir sowohl in inhaltlicher
als auch in technischer Hinsicht von der politischen Verwaltung losgelöst sind.
Zum anderen ist es so, dass sich die Frage der Frist der Beantwortung parlamentarischer Anfragen aufwirft, zumal das Informationsfreiheitsgesetz jedermann ein Recht darauf gibt, dass die Verwaltung ihm binnen vier
Wochen antwortet, die Frist für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen allerdings bei acht Wochen bleibt. Das heißt, wenn ich als Abgeordneter
im Rahmen meines Interpellationsrechts eine Anfrage einbringe, ist die Frist zur Beantwortung acht Wochen, wenn mein parlamentarischer Mitarbeiter auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes dieselbe Anfrage stellt, hat er ein Recht, diese Antwort binnen vier Wochen zu bekommen. Man wird sich im Geschäftsordnungsausschuss auch darüber unterhalten müssen, wie wir in Zukunft mit dieser sachlich nicht zu rechtfertigenden Schlechterstellung der Abgeordneten umgehen wollen.
Es fällt eine gewisse Inflation an Geschäftsordnungsänderungen auf. Die Geschäftsordnung des Nationalrates zählt zu den ältesten Rechtsbeständen der Republik – bereits in seiner zweiten Sitzung im Jahr 1920 hat der Nationalrat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsordnung,
wie wir sie heute auf dem Tisch liegen haben, existiert im Wesentlichen seit dem Jahr 1975, und sie wurde – diese Änderung jetzt eingerechnet –
insgesamt 29 Mal geändert.
Man kann bei diesen Änderungen zwischen Änderungen, die aus dem Hohen Haus selbst gekommen sind, und solchen, die uns eher von außen aufgedrängt worden sind, unterscheiden. Meistens sind das Umsetzungen von EU-Richtlinien oder des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Sehr oft folgen
wir relativ unreflektiert diesen Vorgaben und erzeugen unter dem Strich nichts anderes als totes Recht. Als Beispiele können genannt werden die
Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsprüfung oder die Bestimmungen über die Kontrolle des ESM, des Europäischen Stabilitätsmechanismus, die
beschlossen wurden, aber bis dato teilweise noch nicht einmal in Kraft gesetzt wurden. Allein in der letzten Gesetzgebungsperiode haben wir die Geschäftsordnung sieben Mal geändert; die Erste Republik hat sich mit insgesamt fünf Änderungen begnügt.
Wie auch immer, ich darf mich für die Erstellung des Antrages bei den Fachreferenten der Klubs und insbesondere auch bei den Kollegen der Parlamentsdirektion bedanken und freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak [NEOS].)
18.57
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Gerstl. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten.
RN/5
18.57
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Zuseherinnen und Zuseher! Zuerst einmal geht mein Dank an alle Fraktionen, die es in der letzten Periode möglich gemacht haben,
dass wir ein neues Informationsfreiheitsgesetz bekommen. An erster Stelle geht der Dank an diejenige, die in der Regierung dafür zuständig war, die
damalige Frau Ministerin Karo Edtstadler. – Herzlichen Dank dafür, dass du so entschieden daran mitgewirkt hast, dass dieses Informationsfreiheitsgesetz Wirklichkeit geworden ist und nun mit 1. September wirklich in Kraft treten kann!
Was wir heute machen: Wir ändern die materiellen Gesetze, die das Parlament betreffen, nun entsprechend ab, indem wir von der Amtsverschwiegenheit
auf die Geheimhaltungsgründe gemäß Informationsfreiheitsgesetz
umstellen und daher nun auch den Bürgerinnen und Bürgern ein allgemein zugängliches Recht auf Information aus der Parlamentsverwaltung
zusichern und geben. Ich glaube, das ist ein Zeichen von Transparenz. Das ist eine Möglichkeit, dass wir hier noch mehr Transparenz leben – obwohl
ich auch dazusagen muss, dass das Parlament schon jetzt ganz viele Dinge von selbst veröffentlicht und da wirklich in Vorleistung getreten ist.
Das Zweite ist natürlich, dass es nicht nur eine allgemeine Verpflichtung des Parlaments gibt, die Dinge aus der Verwaltung, die notwendig sind, entsprechend öffentlich zu machen, sondern auch, dass es ein subjektives Recht gibt, und da gibt es halt nur die Grenzen des Datenschutzes.
Was mein Vorredner gesagt hat, ist die Unterscheidung zwischen dem Recht des Einzelnen auf Information aus dem Parlament und dem Recht des Parlaments auf Kontrolle der Regierung. Ich glaube, dass wir die zwei Dinge nicht miteinander vermischen dürfen, sondern dass wir sie wirklich klar auseinanderhalten müssen.
Das Recht des Parlaments auf Kontrolle der Regierung wurde mit diesem neuen Informationsfreiheitsgesetz nämlich auch noch erweitert, noch vergrößert:
Die Amtsverschwiegenheit der Bundesregierung gegenüber dem Parlament gilt nicht mehr, das heißt, die Parlamentarier bekommen in Zukunft jetzt noch
mehr Informationen vonseiten der Regierung. Es gibt nur mehr ganz
wenige Gründe, aus denen die Bundesregierung weiterhin auf Geheimhaltung bestehen kann, aber das sind wirklich verschwindend wenige, sie sind im
Gesetz aufgezählt. Ich glaube, das zeigt eindeutig, dass jetzt die Kontrolle des Parlaments gegenüber der Regierung noch deutlicher ist.
Ich möchte mich daher abschließend noch dem Dank meines Vorredners an alle, die da mitgewirkt haben, insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion, anschließen. Ich freue mich schon auf die Diskussion im Ausschuss, so wie mein Vorredner das gesagt hat. – Vielen
Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
19.00
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Duzdar. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.
RN/6
19.00
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich glaube, es ist von
meinen Vorrednern schon gesagt worden: Hintergrund für diesen Gesetzesantrag ist das Informationsfreiheitsgesetz, das wir hier im Hohen Haus im Jänner 2024 beschlossen haben. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)
Das war damals ein historischer Moment, weil es wirklich einen Paradigmenwechsel bedeutet hat. Das Amtsgeheimnis wurde abgeschafft, und wir
haben das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, weil wir die Informationsfreiheit verfassungsrechtlich als Grundrecht verankert haben. Damit haben wir ein starkes Bekenntnis zu mehr Transparenz und demokratischer Teilhabe gesetzt.
Jetzt ist es so, dass genau dieses Informationsfreiheitsgesetz mit
1. September 2025 in Kraft treten wird. Natürlich gibt es sehr, sehr viele Gesetze und Regelungen in Österreich, die einen Bezug auf das mittlerweile abgeschaffte Amtsgeheimnis haben. Das bedeutet, dass es erforderlich
ist, im Sinne des neuen Informationsfreiheitsgesetzes entsprechende Anpassungen und Regelungen vorzunehmen, und zwar konsequent und umfassend.
Das betrifft auch uns hier im österreichischen Parlament, und das ist der Grund, weshalb wir die Geschäftsordnung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes ändern wollen; wir werden das auch noch im Ausschuss erörtern.
Es gilt eben, diese Anpassungen vorzunehmen, die im Grunde genommen ja eigentlich technische Details sind, aber – wie Kollege Gerstl gesagt hat – auch ein Mehr an Informationen, ein Mehr an Veröffentlichungen bedeuten;
das bedeutet einen Anspruch der Parlamentarier auf mehr Informationen. Das ist auch gut und richtig so. Die Geschäftsordnung wird beispielsweise
dahin gehend geändert, dass die Präsidenten bei Fragen darüber, ob es ein öffentliches Interesse gibt, Rücksprache mit der Präsidialkonferenz halten, dass Informationen von allgemeinem, öffentlichem Interesse künftig aktiv und transparent über die Website des Parlaments veröffentlicht werden.
Sie sehen, es geht da um viele einzelne technische Details, die aber notwendig und wichtig sind, damit unser Parlament eben mit gutem Beispiel vorangeht
und die Prinzipien der Informationsfreiheit auch institutionell verankert
und vorlebt. Ich freue mich schon auf die Debatten und Diskussionen, die wir im Ausschuss führen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)
19.03
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Alma Zadić.
RN/7
19.03
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Österreich steht vor einem grundlegenden Kulturwandel: Nach 100 Jahren steht das verstaubte Amtsgeheimnis vor dem Aus. An seine Stelle tritt im September die Informationsfreiheit, das Grundrecht auf Information, mit dem alle Bürgerinnen und
Bürger endlich umfassende Auskunft über die Arbeit von Behörden und Unternehmen mit staatlicher Beteiligung erhalten können – ein absoluter Meilenstein. (Beifall bei den Grünen.)
Jahrzehntelang wurde die Informationsfreiheit in Aussicht gestellt, von vielen, vielen Regierungen; sei es Rot-Schwarz, Schwarz-Blau: Überall stand es
im Regierungsübereinkommen, aber umgesetzt wurde es nicht. Ich freue mich wirklich, dass es uns Grünen in der Regierung gelungen ist, diesen längst überfälligen Schritt zu setzen. (Beifall bei den Grünen.)
Ja, es ist ein Meilenstein, wenn es um Transparenz geht, weil diese Transparenz nicht zuletzt auch eine ganz wichtige und wesentliche Voraussetzung für
das Vertrauen der Menschen in die Politik, letzten Endes auch für das Vertrauen der Menschen in die Demokratie ist. Viel zu lange war in Österreich das Amtsgeheimnis bei Ämtern und Behörden die Regel. Wer Auskunft wollte, ist als Bittsteller von einem Amt zum nächsten geschickt worden, und am Ende
hieß es dann oft: Auskunft leider nicht möglich, Amtsgeheimnis! Genau das dreht sich jetzt, nach 100 Jahren, um. Wir haben jetzt das Recht auf Information. Bund, Länder und Gemeinden müssen bei Anfragen der Bevölkerung begründen, warum sie die Informationen nicht hergeben, und Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus aktiv zur Verfügung stellen. Das, glaube ich, ist wirklich ein Meilenstein.
Genau bei diesem aktiven Zurverfügungstellen von Informationen hakt es leider, denn die Bundesregierung hätte längst mit den Vorbereitungen anfangen müssen. Mit dem Gesetzesbeschluss haben wir 18 Monate Zeit gegeben,
um für ausreichend Vorbereitungszeit zu sorgen, damit am 1. September tatsächlich das neue transparente Zeitalter starten kann. Leider mussten wir vor Kurzem aber lesen, dass sich das mit dem 1. September nicht
so ganz ausgehen wird (Abg. Gerstl [ÖVP]: Stimmt ja nicht!), denn bis das Informationsregister tatsächlich in Kraft tritt, wird es einige Zeit – sicher
drei Monate nach dem 1. September – dauern (Abg. Gerstl [ÖVP]: Stimmt
nicht!); ich befürchte leider: noch länger. (Abg. Gerstl [ÖVP]: Alles innerhalb der gesetzlichen Frist!)
Es wird aber auch Anpassungen in Dutzenden, wenn nicht in Hunderten
anderen Gesetzen brauchen: überall dort, wo die Amtsverschwiegenheit ab September eben nicht mehr gelten soll – und das ist leider in sehr vielen
Gesetzen der Fall. Damit sich das bis 1. September ausgeht, müssen wir das hier im Parlament diskutieren, und dafür braucht es fertige Gesetze, die wir begutachten können, die wir hier im Parlament diskutieren können.
Beamtinnen und Beamte brauchen rasch Rechtssicherheit, Bürgerinnen und Bürger wollen rasch ihr Recht auf umfassende Information bekommen.
Da zitiere ich aus einer Presseaussendung des Kollegen Scherak
aus dem Jahr 2020, wo er sagte: „Saubere Politik darf nicht an der ÖVP zerschellen“.
Mein Appell an die NEOS ist, bei der Umsetzung bei den Koalitionspartnern auf Tempo umzuschalten, damit wir wirklich ab 1. September startklar sind und
das Recht auf Information umgesetzt ist.
Einen Punkt von Kollegen Nemeth möchte ich noch aufgreifen, der das Interpellationsrecht angesprochen hat. Da stimme ich Ihnen zu: Wir müssen darüber diskutieren, weil die Frist beim Interpellationsrecht derzeit zwei
Monate beträgt, während Bürgerinnen und Bürger, wenn sie einen Antrag auf Auskunft stellen, innerhalb eines Monats diese Information bekommen.
Das heißt, dass wir noch darüber diskutieren werden; ich hoffe, dass wir das auch tatsächlich rasch tun, um das Interpellationsrecht entsprechend anzupassen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Nemeth [FPÖ].)
19.07
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
RN/8
Präsident Peter Haubner: Ich weise den Antrag 322/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
RN/9
Präsident Peter Haubner: Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für 19.08 Uhr ein, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Die Sitzung ist geschlossen.
RN/10
Schluss der Sitzung: 19.08 Uhr
RN/11
Anhang
Während der Sitzung eingebrachte Anträge im Gesamtwortlaut und Mitteilungsliste