RN/2

Präsidium

Präsident Peter Haubner: Die 32. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet. 

RN/2.1

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Gabriel Obernosterer, Johannes Schmuckenschlager und Präsidentin Doris Bures.

RN/2.2

Einlauf

Präsident Peter Haubner: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die verteilte Mitteilung.

Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/2.3

Mitteilungsliste

RN/2.4

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Peter Haubner: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 3 der Tagesordnung zusammenzufassen. 

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. 

RN/2.5

Redezeitbeschränkung

Präsident Peter Haubner: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. 

Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde für diese Sitzung für heute eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: FPÖ 102, ÖVP 93, SPÖ 81, NEOS 51 sowie Grüne 48 Minuten. 

Für Dienstag, den 17. Juni, wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: FPÖ 162, ÖVP 147, SPÖ 128, NEOS 81 sowie Grüne 76 Minuten.

Für Mittwoch, den 18. Juni 2025, wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: FPÖ 136, ÖVP 124, SPÖ 108, NEOS 68 sowie Grüne 64 Minuten.

Die Mitglieder der Präsidialkonferenz haben für die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 Debattengliederungen festgelegt, die der Tagesordnung zu entnehmen sind.

Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten; die Sitzung wird danach jeweils unterbrochen.

Entschließungsanträge können nur bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht werden.

Die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 finden am Mittwoch, dem 18. Juni 2025, statt.

Die Abstimmungen über allfällig eingebrachte Entschließungsanträge erfolgen jeweils nach der dritten Lesung in der Reihenfolge ihrer Einbringung.

Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde vereinbart, dass sich bei der ersten Debatte – UG 01 bis 06: Oberste Organe, und UG 10: Bundeskanzleramt, inklusive öffentlicher Dienst – neben dem Bundeskanzler auch der Vizekanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten als ressortzuständig zu Wort melden können.

Die Redezeitregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäftsordnung wird nicht in Anspruch genommen. Bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungsweise bei Überschreitung von 10 Minuten für jede beziehungsweise jeden für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Staatssekretärin beziehungsweise ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.

Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder und Staatssekretärinnen beziehungsweise Staatssekretäre (Unruhe im Saal – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen) – bitte, danke – wird jedenfalls auf die Redezeit des entsprechenden Regierungsklubs angerechnet.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung der Debatten und die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.