RN/5
19.17
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Frauen Volksanwältinnen und Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Mein Vorredner hat es schon kurz anklingen lassen, wir sind nun in der Spezialdebatte zum Bereich Oberste Organe. Er hat schon seinen Dank an die Volksanwaltschaft und an den Rechnungshof ausgesprochen. Ich möchte meine Rede hier vor allem in Richtung der obersten Gerichte fokussieren, vor allem des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes.
Sie sind die Grundpfeiler unserer Demokratie und ein ganz besonderer Teil unseres Rechtsstaates. Daher ist es wichtig, dass man zwar in jedem Bereich spart – auch dort spart –, aber nur, wo es wirklich möglich ist und wo es auch vertretbar ist, denn Grundrechte dürfen niemals zur Disposition stehen, und zwar auch nicht durch die Hintertür, indem man wie in manchen anderen Ländern beispielsweise den Gerichtshöfen nicht die entsprechende finanzielle Ausstattung gibt. Wir tun das, wir geben ihnen die notwendige finanzielle Ausstattung, denn faire Verfahren sind einfach unverzichtbar. Daher ist das so wichtig – weil es hier um Transparenz geht, um Kontrolle, aber vor allem, wenn ich an den Verfassungsgerichtshof denke, auch um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem Staat. Das ist das, was dort bewerkstelligt und gesichert wird.
Ich möchte an dieser Stelle – und ich habe das im Ausschuss schon getan – noch einmal dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes herzlich danken, der in diesem Jahr in Pension geht und der als Präsident des Verwaltungsgerichtshofes ganz entscheidende Schritte begleitet hat. Ein großer Schritt, den wir gemacht haben, war eben der Schritt der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das heißt, dass auch bei Verwaltungsverfahren keine politischen Entscheidungsträger mehr mitwirken, sondern dass jeder Bürger und jede Bürgerin nun ein Recht darauf hat, auch im Verwaltungsverfahren immer eine unabhängige Entscheidung zu bekommen. Die Einführung dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit ist wahrscheinlich die größte Verwaltungsreform nach 1925 gewesen, die wir vor knapp zehn Jahren durchgeführt haben. Wir können heute sehr, sehr positiv darauf zurückblicken und unseren Rechtsstaat dadurch gestärkt sehen.
Noch ein paar Spotlights auf Einsparungen, die in diesem Kapitel noch anstehen: Natürlich wird auch unser Parlament einsparen, rund 9 Prozent. Diese Einsparungen werden vor allem durch die Verschiebung von Bauvorhaben auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch durch reduzierte Sachausgaben erzielt. Umgekehrt investieren wir aber auch in die Digitalisierung, denn Digitalisierung hilft auch, Effizienz zu steigern, und bringt langfristig Entlastung. Künstliche Intelligenz bringt nämlich nicht nur Einsparungspotenzial, sondern sie schafft auch einen Produktivitätszuwachs. Ich halte es für ganz, ganz wichtig, dass wir uns dieser künstlichen Intelligenz auch stellen und das Positive darin sehen.
Ich darf sagen, gerade der öffentliche Dienst, der in diesem Kapitel auch mitverhandelt wird, steht ja vor großen Herausforderungen. In den nächsten 13 Jahren werden rund 41 Prozent der im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen in Pension gehen, und da kommt KI natürlich auch zu einem ganz wesentlichen Zeitpunkt. Die KI kann die Verwaltung effizienter machen, sie eröffnet neue Möglichkeiten im täglichen Leben und erleichtert Routineaufgaben.
Ich kann Ihnen, meine Damen und Herren Zuseherinnen und Zuseher, vor allem auch sagen, dass die Ministerien und die einzelnen Verwaltungsstellen schon mit der Ausbildung der öffentlich Bediensteten im Bereich der künstlichen Intelligenz begonnen haben. Die Umstellung ist bereits im Gange. Wir können sehr dankbar sein, dass wir da schon einen Schritt in die Zukunft gehen und damit noch effizienter werden.
Es ist daher wichtig, dass wir an Österreich glauben und mit voller Kraft auf den Aufschwung hinarbeiten, und notwendig, dass wir die nötigen Investitionen treffen – die kann jeder Einzelne treffen –, vielleicht nicht die eine oder andere Anschaffung hintanhalten, sondern sie jetzt tätigen. Es ist aber auch wichtig, dass wir die Wirtschaft entsprechend ankurbeln, denn das schafft wieder mehr Einnahmen, das schafft dann auf der anderen Seite wieder Spielräume, auch in der Verwaltung, und Spielräume im Rechtsstaat, den wir noch mehr absichern können, um den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr Zugang zum Recht zu ermöglichen.
Damit schließe ich mit dem Gedanken, den wir bei diesem Budget haben: sparen, reformieren und wachsen, es wird gelingen! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.21
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.