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19.26

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Wir behandeln das Budget der obersten Organe und des Bundeskanzleramtes. Mir ist es besonders wichtig, hier auch ein bisschen auf die Höchstgerichte einzugehen, auf den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof, weil ich glaube, dass es uns gelungen ist, mit diesem ausgewogenen Budget gerade auch den Höchstgerichten die budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, damit diese auch ordentlich arbeiten können. 

Eines der Wirkungsziele gerade auch des Verfassungsgerichtshofes ist ja, die Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns, der Behörden zu überprüfen und zu kontrollieren. Es ist trotz des Spardrucks wirklich gelungen, die Entwicklung bei Personal und Investitionen stabil zu halten.

Vor dem Hintergrund, dass gerade die Höchstgerichte ja Hüter:innen unserer Verfassung sind und auch ein Garant dafür, dass unsere Grundrechte nicht nur ein leeres Versprechen sind, sondern tatsächlich gelebt werden, ist das eine sehr gute und notwendige Entwicklung, denn gerade in Zeiten, in denen auch die Unabhängigkeit der Gerichte immer mehr infrage gestellt wird oder auch in unseren EU-Nachbarstaaten Richter und Richterinnen unter Druck stehen, ist es umso wichtiger, darauf zu achten, dass die Höchstgerichte ordentlich arbeiten können. 

Wer auf Europa blickt, sieht, wie rasch öffentliche Institutionen an Stabilität verlieren können, wenn sie politisch instrumentalisiert oder finanziell geschwächt werden. Ungarn ist ja das deutlichste Beispiel: ein Land, das seine Justiz schrittweise strukturell verändert hat, mit dem Ergebnis, dass zentrale rechtsstaatliche Prinzipien heute infrage stehen. 

Gleichzeitig richtet sich in diesem Budgetkapitel unser Blick auch auf den öffentlichen Dienst. Es geht auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundeskanzleramt. Der öffentliche Dienst ist nicht nur Verwaltung, sondern er ist die erste Schnittstelle zwischen Staat und Bevölkerung. Er ist die Visitenkarte unserer Republik. Bei ihm entscheidet sich, ob Menschen dem Staat vertrauen oder nicht. Daher ist es immer wichtig, in Erinnerung zu rufen, dass Einschnitte im öffentlichen Dienst letztlich zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger sind. 

Es ist deswegen, glaube ich, wirklich wichtig, zu betonen, dass sich die Bundesregierung verpflichtet hat, mit Augenmaß zu sparen. Das ist natürlich eine anspruchsvolle Aufgabe, die allen Ressorts viel abverlangt und große Herausforderungen auch für die Ministerien bedeutet, aber ich denke, es ist gelungen, dieses Augenmaß zu wahren – und dabei auch als Vorbild für die Privatwirtschaft voranzugehen, vor allem auch beim Verhältnis von Frauen und Männern und generell bei der Gleichbehandlung. Dieses Beispiel verpflichtet uns, die Rahmenbedingungen eben so zu gestalten, dass Fairness und Chancengleichheit sichtbar werden. 

Kollege Gerstl hat richtigerweise gesagt, dass der öffentliche Dienst vor großen Herausforderungen steht, gerade auch angesichts der Pensionierungswellen, die vor uns stehen. Da gilt es, dafür zu sorgen, dass der öffentliche Dienst als Arbeitgeber für junge Menschen weiterhin attraktiv bleibt, und das gelingt nur mit einer vorausschauenden Personalentwicklung und klaren Karriereperspektiven.

Last, but not least kann man wirklich mit aller Deutlichkeit sagen, dass dieses Budget dem Rechnung trägt. Es sichert die Funktionsfähigkeit unserer höchsten Gerichte, schützt die Qualität des öffentlichen Dienstes und investiert in das, was unser Land zusammenhält, in Rechtsstaat, Bildung und Sicherheit. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.29

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Marie-Christine Giuliani-Sterrer. – Bitte, Frau Abgeordnete.