RN/33
21.12
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Ihnen Medienvielfalt ein Anliegen ist, dann hören Sie vielleicht nicht unbedingt auf das, was hier ein freiheitlicher Abgeordneter darüber zu sagen hat, sondern nehmen Sie sich doch das zu Herzen, was der Verband Österreichischer Zeitungen oder der Verband Österreichischer Privatsender im Zusammenhang mit der Haushaltsabgabe an kritischen Stellungnahmen abgegeben haben. Sie sprechen nicht zu Unrecht von einer einzigartigen Wettbewerbsverzerrung durch die ORF-Gebühren, und das ist ja auch ganz klar.
Der ORF hat eine marktbeherrschende Stellung aufgrund der öffentlichen Abgaben, und damit ist es ihm möglich, aufgrund seiner Marktmacht einen ganz großen Teil der österreichischen Werbebudgets, der Werbeeinkünfte, die Medien sich sozusagen insgesamt aufteilen müssen, auf sich zu vereinigen. Diese Wettbewerbsverzerrung wird ganz zu Recht von den österreichischen Privatsendern angeprangert.
Das Kernproblem ist vereinfacht gesagt: Der ORF ist aufgrund dieser öffentlichen Abgaben insgesamt zu aufgeblasen, hat zu viele Geldmittel zur Verfügung. Sein Budget beträgt derzeit ungefähr 1,2 Milliarden Euro insgesamt, das ist mehr als das Dreifache vom Budget aller österreichischen Privatsender zusammen. Das ist doch bemerkenswert, weil da ja immer die Kritik geäußert wird: Na ja, es wäre ja sonst nicht möglich, irgendein öffentlich-rechtliches Programm so zu ermöglichen.
Na ja, also wir haben ja bei den österreichischen Privatsendern auch sehr viele qualitative Inhalte dabei. Denken Sie an verschiedene Dokumentationen, Nachrichtensendungen, die Sie beispielsweise auch auf Servus-TV, Puls 4, ATV und so weiter finden! Also diese Privatsender schaffen es, auch ohne eine Haushaltsabgabe und ohne dieses riesige Ausmaß an öffentlichen Zuwendungen ein ordentliches Programm zusammenzustellen und sozusagen einen öffentlich-rechtlichen Mehrwert zu bieten.
Der ORF braucht hierfür 1,2 Milliarden Euro. Diese Summe ist mir unverständlich. Um einen Vergleich mit anderen Institutionen zu bieten: Das ist die Hälfte des gesamten Justizbudgets, also das Justizbudget beträgt derzeit ungefähr 2,4 Milliarden Euro. Man muss sich das vorstellen: Alle Zivilgerichte, alle Strafgerichte und die Justizwache zusammen verbrauchen etwa doppelt so viel pro Jahr wie der ORF.
Zusammengefasst: Der ORF muss aus unserer Sicht einfach auf einen Grundfunk reduziert werden. Was dabei besonders pikant ist: Sie sagen ja immer: Na ja, die Freiheitlichen wollen – und das ist richtig – auf eine reine Staatsfinanzierung umstellen, also nicht diese Zwangsabgabe für einzelne Haushalte, sondern eine Staatsfinanzierung eines Grundfunks, reduziert auf das Wesentliche, verschlankt, direkt aus dem Staatsbudget. Das machen Sie aber ja selbst. Ich meine, schauen Sie sich Ihren Haushaltsvorschlag an! Da finden sich ganz korrekt gemäß § 31 Abs. 11 ff. ORF-Gesetz die sogenannte Kompensation, also eine öffentliche Subvention als Ausgleich für den Entfall des Vorsteuerabzuges, also eine Art direkte Staatsfinanzierung. Budgetiert ist das mit 65 Millionen Euro, also doch einem erklecklichen Betrag – eigentlich müssten es eher 90 Millionen Euro sein, wenn man es richtig nachrechnet –, aber da finden Sie dann nichts dabei. Das ist ja auch eine direkte Staatsfinanzierung des ORF, sozusagen on top noch drauf zu den 700 Millionen Euro aus der Haushaltsabgabe und den 200 Millionen Euro aus den Werbeeinnahmen.
Aus meiner Sicht ist die Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe schon längst überfällig (Beifall bei der FPÖ), und daher bringe ich abschließend noch einen Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der ORF-Zwangsabgabe“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Abschaffung der im ORF-Beitrags-Gesetz 2024 verankerten ORF-Haushaltsabgabe zuzuleiten. Damit einhergehend soll eine Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich auf eine Budgetfinanzierung mittels mehrjährigem Finanzrahmen stattfinden.“
(Beifall bei der FPÖ.)
21.16
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/33.1
Abschaffung der ORF-Zwangsabgabe (55/UEA)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Seltenheim. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.