RN/74
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Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es geht um das Justizbudget. Wie Sie alle wissen, halten wir das Justizbudget für wesentlich für einen starken Rechtsstaat und für eine starke Demokratie. Diese Zahlen spiegeln auch wider, wie ernst es die Regierung mit der Stärkung dieses Rechtsstaates meint. Frau Justizministerin, da kann man Ihnen gratulieren: Es ist Ihnen und Ihrem Team gelungen, das Budget und die Ressourcen, für die wir noch hart gekämpft hatten und immer wieder kämpfen mussten, jetzt zumindest einmal vor einer massiven Kürzung zu bewahren. Das ist gut und richtig so. Sie konnten offenbar die ÖVP überzeugen, dass das Justizressort ein Sicherheitsressort ist. Das ist es nämlich und deshalb ist es wichtig, dass man da ausreichend Mittel hat.
Trotzdem sinkt das Budget kaufkraftbereinigt – 2025 um 64,4 Millionen Euro und 2026 sogar um 123 Millionen Euro gegenüber 2024, das sind schon stolze Zahlen. Daher ein großer Appell an den Finanzminister: Die Gerichtsgebühren wurden erhöht und es ist wichtig, dass die Einnahmen aus diesen Gerichtsgebührenerhöhungen auch der Justiz zugutekommen; denn diese Mehreinnahmen sollen die Justiz stärken, das ist wichtig für die Bevölkerung in diesem Land.
Das Justizpersonal hat durch verschiedene Gesetzesänderungen – durch die Handysicherstellung, durch die Informationsfreiheit und durch den Verteidigungskostenersatz – einen Mehraufwand. Die Fälle werden immer komplexer und aus diesem Grunde muss dieser Mehraufwand auch mit zusätzlichen Stellen ausgeglichen werden, sonst leidet die Qualität.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu sprechen kommen. Er ist nämlich ein Gericht – und es ist wichtig, jegliche Einflussnahme von diesem Gericht fernzuhalten; denn wenn man sich da einmischt, wenn man die Gewaltentrennung außer Kraft setzt oder vernachlässigt, bedeutet das eine Einmischung und eine Einflussnahme auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und das darf nicht passieren. Das, was Kanzler Stocker bereits wenige Wochen nach dem Amtsantritt im Alleingang versucht hat oder angekündigt hat, ist eine Aushebelung der Menschenrechte und eine Aushebelung der Glaubwürdigkeit dieses höchsten Gerichtes.
Das, womit dann Landeshauptmann Kaiser geantwortet hat, ist auf einer anderen Ebene fast noch schlimmer, denn er stellt die gesamte Konvention infrage und möchte sie unter dem Vorwand, sie weiterzuentwickeln, für Einflussnahmen und für eine mögliche Basarisierung der Menschenrechte öffnen, sodass möglicherweise ein Abtausch passiert, der nicht passieren darf. Deshalb, damit all das nicht passiert, stellen wir einen Entschließungsantrag und ich hoffe, dass sich die Stimmen in der SPÖ und bei den NEOS, die sich gegen diese Maßnahmen ausgesprochen haben, hier in der Abstimmung auch durchsetzen werden.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert, jeder Schwächung der Europäischen Menschenrechtskonvention klar entgegenzutreten, die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu achten und sich weiterhin für die Wahrung der EMRK auf europäischer Ebene einzusetzen.“
Danke sehr. (Beifall und Bravoruf bei den Grünen.)
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Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/74.1
Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention (63/UEA)
Präsident Peter Haubner: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Agnes Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt.