RN/86
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Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ein wesentlicher Teil des Budgets im Bereich Fremdenwesen entfällt auf die Grundversorgung für hilfsbedürftige Fremde. In diesem Bereich fällt ein ganz großer Brocken weg, nämlich die Kosten für die Krankenversicherung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine; deren Einbeziehung in die Krankenversicherung ist per 31.5.2025 ersatzlos weggefallen. Diejenigen, die hilfsbedürftig sind, kommen jetzt in die Grundversorgung oder können in die Grundversorgung aufgenommen werden; diejenigen, die es sich leisten können, können sich selbst versichern.
Was passiert aber mit denen, die nicht arbeitsfähig sind, die zum Beispiel eine kleine Pension aus der Ukraine haben, die aber bei Weitem nicht ausreichend ist, um sich die Selbstversicherung leisten zu können? Es gibt Menschen, die eine Pension von 600 Euro aus der Ukraine haben. Wenn sie davon die 527 Euro für die Selbstversicherung zahlen, bleibt zum Leben nicht mehr so ganz viel übrig. Nicht einmal diese Härtefälle wurden bei dieser Regelung bedacht, nicht einmal für solche Härtefälle wurde eine Regelung geschaffen.
Aus diesem Grund stelle ich folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Krankenversicherung für ukrainische Kriegsvertriebene“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Hauptausschuss des Nationalrates eine Verordnung nach § 9 ASVG vorzulegen, die aus der Ukraine geflüchteten Personen wieder einen schnellen, unkomplizierten und vor allem lückenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht, zumindest aber Härtefälle abfedert.“
Ich möchte aber auch zum Sicherheitsbudget noch etwas sagen: Wie wichtig eine gute Ausstattung und eine gute Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten ist, haben wir letzte Woche sehen müssen. Bei dieser grauenhaften Tat vergangene Woche wurde uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Polizistinnen und Polizisten zu jeder Zeit wissen, was sie zu tun haben, und in der Lage sind, danach zu handeln, dass sie über die notwendige Ausrüstung verfügen, sich selbst schützen, aber auch eingreifen können.
Ich bin froh, dass in diesem Budget die entsprechenden Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Das ist wichtig; das ist wichtig für die Sicherheit von uns allen hier in diesem Land. Wichtig ist aber auch, auf Prävention zu setzen, denn es ist sicherlich am besten, wenn solche schrecklichen Straftaten gar nicht erst passieren.
Deshalb bringe ich einen weiteren Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnnen und Kollegen betreffend „Budget der Extremismusprävention weiter erhöhen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die finanziellen Ressourcen der Extremismusprävention und Deradikalisierung weiter aufrecht zu halten und nach Möglichkeit auszubauen. Dabei sollten breit gedachte Präventionsprogramme in Form von psychologischer Unterstützung, Schulworkshops und Ausstiegsprogrammen besondere Aufmerksamkeit erfahren und der Online-Bereich verstärkt bearbeitet werden.
Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, Mittel für die unabhängige Ursachenforschung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus bereit zu stellen und die Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen im Strafvollzug weiter auszubauen.“
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
1.04
Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar:
RN/86.1
Krankenversicherung für ukrainische Kriegsvertriebene (64/UEA)
RN/86.2
Budget der Extremismusprävention weiter erhöhen (65/UEA)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die beiden Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher auch mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Köllner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.