RN/109
2.22
Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Regierungsparteien sprechen immer wieder von den großen Problemen und darüber, wie sie sie lösen, lösen aber nicht einmal die kleinsten. An alle Gastronomiekollegen, die könnten um diese Zeit ja noch auf sein: Die Sommersaison steht vor der Tür und die Verliererkoalition schafft es nicht einmal, das Trinkgeldproblem zu lösen. Trinkgeld ist anscheinend auf unserer Excel-Liste, die wir ausgearbeitet haben, nicht draufgestanden, somit gibt es keine Lösung.
An alle hier im Raum, die es vielleicht noch nicht verstanden haben: Es gibt nur eine Möglichkeit, Rechtssicherheit zu schaffen, und das ist die totale Befreiung von allen Abgaben auf Trinkgelder. Momentan unterscheiden wir ja: Mitarbeiter, die eine Trinkgeldpauschale haben – Kellner und Friseure –, sind sozialversicherungspflichtig; Dienstgeberbeiträge, Dienstgeberzuschläge. Dann gibt es jene, die keine Pauschale haben, die sind lohnsteuerpflichtig; Dienstgeberbeiträge, Dienstnehmerbeiträge.
Das heißt: Bekommt ein Reifenmonteur im Monat 100 Euro Trinkgeld, würden ihm 50 Euro bleiben. Bekommt eine Kellnerin im Monat 100 Euro Trinkgeld, bleiben ihr 72 Euro. Bekommt einer von irgendjemandem 100 Euro geschenkt, bleiben ihm 100 Euro. Das muss einmal jemand erklären und vor allem muss sich auch einmal jemand die Umsetzung überlegen. (Ruf bei der ÖVP: Zum Thema!) Der Unternehmer müsste das Geld abführen, auch für das Trinkgeld, das bar übergeben wird, von dem er nicht weiß, wie viel das ist. Er muss aber dafür geradestehen, weil der Steuerprüfer oder der Sozialversicherungsprüfer nachher ja schätzen darf. Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren, Trinkgeld muss einfach abgabenfrei werden, sonst geht es nicht.
Heute haben Sie uns den großen Wurf für die Wirtschaft, die NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge, präsentiert. Grundsätzlich super, jetzt ist aber quasi über Nacht ein Abänderungsantrag gekommen: nur mit einfacher Ausstattung für Pick-ups. Was heißt das? – Das Gesetz wird in 14 Tagen gültig, am 1. Juli, und wer jetzt einen Pick-up bestellt, weiß nicht, ob er steuerfrei ist, ob er NoVA-frei ist, mit welcher Ausstattung er ihn bestellen soll. – Freunde, Rechtssicherheit schaut anders aus! (Beifall bei der FPÖ.)
Da eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten ein Gebot der Stunde ist – wir sind nicht mehr konkurrenzfähig – und ich davon ausgehe, dass die Regierung es nicht schaffen wird, diese budgetwirksam zu senken, gibt es nur eine Möglichkeit, und das ist die Abschaffung der KU 2.
Eines muss man ja den Kammern lassen: Sie haben relativ viele Rücklagen geschaffen und werden es verdauen können, und es gibt genügend Einsparungspotenzial bei den Kammern. Ich nenne jetzt nur zwei Dinge, die Leute kennen sich aus: Das machen – Faktor 10 – 13 000 Funktionäre, das ist sicher nicht mehr zeitgemäß.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaft entlasten – Lohnnebenkosten senken – Kammerumlage 2 abschaffen!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der im Sinne einer raschen und einer deutlichen Senkung der Lohnnebenkosten im ersten Schritt die Kammerumlage 2 abgeschafft wird.“
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
2.25
Der Wortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/109.1
Wirtschaft entlasten - Lohnnebenkosten senken - Kammerumlage 2 abschaffen! (70/UEA)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Auch dieser soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Erasim. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.