RN/237
18.28
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frauen Staatssekretärinnen! Es ist schon mehrmals angesprochen worden: Natürlich hätten wir gerne ein Budget übernommen, das uns mehr Spielraum gibt, wenn es um die Herausforderungen geht, die ohne Zweifel anstehen, aber die übernommene Budgetsituation lässt halt bekanntlich keine großen Sprünge zu.
So ist es uns zumindest gelungen, das Wenige, das möglich ist, voll auszuschöpfen: Es bleibt die Valorisierung des Pflegegelds und der Pflegefonds wird dementsprechend höher dotiert. Oder, wie schon angesprochen, es wird ab 2026 ein Unterhaltsgarantiefonds eingerichtet werden. Es gibt noch einiges mehr, das ja auch schon von unserer Ministerin und von unserer Staatssekretärin angesprochen wurde.
Als Konsumentenschutzsprecher möchte ich aber auch noch einmal auf diesen Bereich eingehen. Mit 8 Millionen Euro ist das Konsumentenschutzbudget wahrlich nicht der größte Brocken im Budget, aber dennoch ein wichtiger Hebel, wenn es um die Anliegen und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich geht. Der größte Teil des Konsumentenschutzbudgets entfällt natürlich auf die Unterstützung des VKI, der unter anderem Waren- und Dienstleistungstests durchführt und entsprechend darüber informiert. Weiters zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch die zahlreichen Musterprozesse, Verbandsklagen und Sammelklagen, die in weiterer Folge – und das ist ganz wichtig – Rechtssicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten bringen.
Daher ist es gut, wenn das Budget für den Konsumentenschutz zumindest gleich bleibt und die Arbeit im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten so weitergeführt werden kann. Diese Arbeit wird nicht weniger werden, wenn man sich die aktuellen Herausforderungen in diesem Bereich anschaut: Lebensmittelsicherheit ist ein Schlagwort oder die Nachhaltigkeit, aber auch – schon angesprochen – die Nationale Finanzbildungsstrategie, in der es darum geht, mehr Kompetenz in Grundlagen von Finanzangelegenheiten zu erlangen, oder die Abzocke im Zusammenhang mit der Androhung von Besitzstörungsklagen, wo sich praktisch ein Geschäftsmodell entwickelt hat, das zum Ziel hat, durch Androhung einer Klage und den damit verbundenen hohen Kosten Konsumentinnen und Konsumenten zu einer Abschlagszahlung zu drängen, obwohl gar keine Besitzstörung im eigentlichen Sinn vorliegt. Auch da sind bereits die ersten notwendigen Schritte gesetzt worden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Eines werden wir uns aus aktuellem Anlass natürlich in den nächsten Wochen auch aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten genau anschauen müssen, nämlich: Welche Auswirkungen hat der uneingeschränkte Zugang zu sozialen Medien auf unsere Kinder und Jugendlichen – Stichwort verzerrte Körperbilder, Cybermobbing – und welche Maßnahmen müssen wir daraus ableiten? Auch dem Thema Ego-Shooter-Spiele wird man sich in Zukunft genauer widmen müssen und auch da Maßnahmen setzen müssen.
Es gibt also viel zu tun im Bereich des Konsumentenschutzes. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.32
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Kühberger. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.