RN/333
15.13
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wer über das Budget entscheidet, der entscheidet über Lebensrealitäten, entscheidet über Chancen und Teilhabe, über Sicherheit, aber auch über Ausgrenzung und Armut. Genau deshalb ist Budgetpolitik auch Menschenrechtspolitik – und dieses Budget ist in höchstem Maße ungerecht.
Es wurde erstellt, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, zu schauen, welche menschenrechtlichen Folgen die darin festgesetzten Maßnahmen haben. Leistungen, die Armut lindern sollen, werden eingefroren, Unterstützung für Familien wird gekürzt, Maßnahmen für den Klimaschutz werden gestrichen, und das trifft besonders jene, die am meisten den Schutz des Staates brauchen. (Beifall des Abg. Koza [Grüne].) Das sind Menschen mit wenig Einkommen, alleinerziehende Frauen, Menschen, die weitab vom öffentlichen Verkehr leben. All diese Menschen leiden besonders unter diesen Maßnahmen. (Beifall bei den Grünen.)
Es wurde herzlos und kopflos gekürzt, und man ist fast verleitet, zu sagen, es wurde gekürzt, koste es, was es wolle. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.) Und es kostet viel, denn der Preis dafür ist nichts Geringeres als das Vertrauen in den Staat und der soziale Friede in diesem Land.
Derzeit gibt es kein Instrument, das uns systematisch zeigt, welche Gruppen besonders hart betroffen sind, welche Rechte eingeschränkt werden und wie wir Budgetpolitik gerechter gestalten können. Was wir brauchen, ist eine verbindliche menschenrechtliche Wirkungsprüfung für jedes Budget. Man nennt das Human Rights Budgeting und es bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass jede Ausgabe, nämlich die, die getätigt wird, und die, die nicht getätigt wird, auf ihre Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte hin geprüft wird, auf Rechte wie Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die systematische menschenrechtliche Wirkungsprüfung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, soll eine verpflichtende menschenrechtliche Wirkungsprüfung in die Budgeterstellung integrieren. Alle Ressorts sollen menschenrechtliche Folgen ihrer Budgets offenlegen. Ein jährlicher ‚Menschenrechtsbudgetbericht‘ ist dem Nationalrat vorzulegen. Auch auf EU-Ebene soll sich der Finanzminister für menschenrechtsbasierte Budgetierung einsetzen." (Abg. Wurm [FPÖ]: Das geht sich finanziell locker aus! Das geht sich locker aus finanziell!)
Wer kürzt, muss die Verantwortung dafür übernehmen (Ruf bei der FPÖ: ... a bissl mehr Bürokratie!), und wer Menschenrechte schützen will, sichert sie im Budget ab. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wurm [FPÖ]: Sie haben nichts gelernt, Frau Kollegin!)
15.16
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/333.1
die systematische menschenrechtliche Wirkungsprüfung (92/UEA)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächster hat der Herr Bundesminister für Finanzen um das Wort gebeten. Ich darf es ihm erteilen. – Herr Bundesminister, Sie sind am Wort.